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   BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99, 1 BvL 19/99   

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https://dejure.org/2000,757
BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99, 1 BvL 19/99 (https://dejure.org/2000,757)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 1 BvL 18/99, 1 BvL 19/99 (https://dejure.org/2000,757)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 1 BvL 18/99, 1 BvL 19/99 (https://dejure.org/2000,757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlagen mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung der vorgelegten Norm, hier der Übergangsregelung in BAföGÄndG 18 Art 6 Abs 2 S 1 zur BAföG-Förderung von Gremienmitgliedern nach Überschreiten ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Bundesausbildungsförderung - Ausbildung - Förderungshöchstdauer - Darlehen - Rechtsstaatsprinzip - Rückwirkung

  • Judicialis

    BAföG § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; BAföG § 18 c; ; BAföG § ... 15 Abs. 3 Nr. 3; ; BAföG § 15 Abs. 3 a; ; BAföG § 17 Abs. 3; ; BVerfGG § 81 a; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Richtervorlage; Verfassungskonforme Auslegung des § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BAföG in der Fassung von 1996

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer infolge der Mitwirkung in Hochschulgremien

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer infolge der Mitwirkung in Hochschulgremien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 910
  • FamRZ 2000, 947
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99
    Insbesondere hat das Gericht darzulegen, weshalb es von der Unmöglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 90, 145 ; stRspr).

    Für eine Vorlage bleibt in diesem Fall mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine mit der Verfassung vereinbar ist, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 88, 145 ).

    Eine teleologische Reduktion von Vorschriften entgegen dem Wortlaut gehört ebenfalls zu den anerkannten und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (vgl. BVerfGE 88, 145 ).

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99
    (2) Eine verfassungskonforme Auslegung würde sich auch nicht in Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1997 (BVerfGE 96, 330) setzen.
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2016 - 14 Sa 82/16

    Privathaushalt als Betrieb im Sinne des KSchG

    aa) Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine mit der Verfassung vereinbar ist, so ist diese geboten (BVerfG, Beschluss vom 06.04.2000 - 1 BvL 18/99, 1 BvL 19/99 -, Rn. 13, juris; BVerfG, Beschluss vom 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 -, BVerfGE 88, 145 - 168, Rn. 67).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen, die eine verfassungskonforme Auslegung ermöglichen können, zählt auch die teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs einer Norm (vgl. BVerfGE 88, 145 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2000 - 1 BvL 18/99 u.a. -, NVwZ 2000, S. 910; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 -, juris, Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2001 - 16 A 4702/99

    Anspruch auf Ausbildungsförderung; Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss

    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 2000 - 1 BvL 18/99 u. 1 BvL 19/99 - zum 18. BAföG- ÄndG sei auch für die hier vorliegende Fallgruppe zu entnehmen, dass ein nachvollziehbarer Grund, den bestehenden Vertrauensschutz hinter allgemeine Fiskalinteressen zurückzusetzen, nicht erkennbar werde.

    Die Klägerin hat nach Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung des Art. 6 Abs. 1 iVm Abs. 2 Satz 1 des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - 18. BAföG-ÄndG - vom 17. Juli 1996 (BGBl. I S. 1006), wie sie vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. April 2000 - 1 BvL 18/99 und 1 BvL 19/99 - schon für die Fallgruppe des § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG (Gremientätigkeit) vertreten worden ist, für den hier strittigen Bewilligungszeitraum Oktober 1996 bis Juni 1997 einen Anspruch auf Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen.

    So zur Fallgruppe "Gremientätigkeit" BVerfG, Beschluss vom 6. April 2000 - 1 BvL 18/99 und 1 BvL 19/99 -, aaO.

    vgl. Beschluss vom 6. April 2000 - 1 BvL 18/99 und 1 BvL 19/99 -, aaO.

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