Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 632/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ehe; Haushaltsführungsehe; Haushalt; Einkommen; Erwerbstätigkeit; Trennungsunterhalt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1360 S. 2 § 1361
Unterhaltsbedarf in einer Haushaltsführungsehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Westerburg - 41 F 164/97
- OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 632/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1367 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung
Auszug aus OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 632/99
Denn die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse werden nur durch die vorhandenen Einkünfte und nicht durch den wirtschaftlichen Wert der von beiden Ehegatten erbrachten Leistungen geprägt (vgl. BGH FamRZ 85, 161; FamRZ 86, 783). - BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92
Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 632/99
Diese während der Trennung eingetretene Veränderung prägt die ehelichen Lebensverhältnisse, da die Ehe bis zur rechtskräftigen Scheidung fortbesteht (vgl. BGH, FamRZ 94, 87; FamRZ 97, 806). - BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Auszug aus OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 632/99
Diese während der Trennung eingetretene Veränderung prägt die ehelichen Lebensverhältnisse, da die Ehe bis zur rechtskräftigen Scheidung fortbesteht (vgl. BGH, FamRZ 94, 87; FamRZ 97, 806). - BGH, 26.09.1990 - XII ZR 45/89
Nachehelicher Unterhaltsanspruch bei Teilerwerbstätigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 632/99
3/7 hiervon (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 132) stehen der Klägerin als Trennungsunterhalt zu|542,--. - BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt
Auszug aus OLG Koblenz, 22.05.2000 - 13 UF 632/99
Denn die für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse werden nur durch die vorhandenen Einkünfte und nicht durch den wirtschaftlichen Wert der von beiden Ehegatten erbrachten Leistungen geprägt (vgl. BGH FamRZ 85, 161; FamRZ 86, 783).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.07.2000 - 6 UF 296/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 2
Unterhaltspflicht des Ehegatten - Fahrtkosten und Kreditraten für Kraftfahrzeug - Erwerb eines preiswerteren Gebrauchtwagens - Verschweigen von Einkünften durch Berechtigten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 27.10.1999 - 9 F 118/99
- OLG Hamm, 19.07.2000 - 6 UF 296/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1367 (Ls.)
- FamRZ 2000, 1367 (LSe)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03
Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von …
In der Kilometerpauschale sind aber regelmäßig sämtliche Pkw-Kosten einschließlich derjenigen für Abnutzung und Finanzierungsaufwand enthalten (…Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 936; OLG Hamm FamRZ 2000, 1367 und 1998, 561; Süddeutsche Leitlinien Nr. 10 c). - OLG Hamm, 21.11.2000 - 2 UF 283/00
Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten bei der Berechnung von Ehegatten- und …
Dabei dürften in der Regel die Aufwendungen für das Fahrzeug dem geldwerten Vorteil der Nutzung in der Regel entsprechen, so dass es nach Ziffer 6 der Hammer Leitlinien gerechtfertigt ist, die Aufwendungen für die Finanzierung eines Pkw in der Regel nicht zusätzlich zu den berufsbedingten Fahrtkosten einkommensmindernd zu berücksichtigen (ebenso OLG Hamm - 6. Familiensenat - FamRZ 2000, 1367).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 09.12.1999 - 15 UF 183/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1367
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 20.12.2017 - 13 UF 202/17
Trennungsunterhaltsverfahren: Konkrete Unterhaltsbedarfsermittlung; Darlegungs- …
Zutreffend geht das Familiengericht zunächst davon aus, dass die den nachehelichen Unterhalt betreffende Vorschrift des § 1585b Abs. 3 BGB nicht, und zwar auch nicht analog, auf den Trennungsunterhalt anwendbar ist (vgl. Palandt/Brudermüller BGB 76. Aufl. 2017 § 1585b Rn. 4 und OLG Schleswig FamRZ 2000, 1367).