Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 21.02.2000 | AG Norderstedt, 22.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5905
OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97 (https://dejure.org/2000,5905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.04.2000 - 15 UF 5/97 (https://dejure.org/2000,5905)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. April 2000 - 15 UF 5/97 (https://dejure.org/2000,5905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilurteil; Unterhalt; Höhe des Unterhaltsanspruchs; Rechtswidrige Tat

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; BGB § 1579

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579; ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Unterhalt; Berücksichtigung einer rechtswidrigen, aber schuldlosen Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 60 F 64/95
  • OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 23.09.1997 - 7 UF 106/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Entscheidend ist danach, ob die Belastung mit der Unterhaltspflicht ganz oder teilweise aus der Sicht des Verpflichteten unerträglich wird und daher aus dem Gesichtspunkt der objektiven Unzumutbarkeit eingeschränkt werden oder entfallen muß (OLG Hamm FamRZ 1998, 371 m.w.N.).

    Dem entspricht es, dass auch das OLG Hamm trotz Verneinung des § 1579 Nr. 2 BGB wegen fehlenden schuldhaften Verhaltens des Berechtigten zur groben Unbilligkeit über § 1579 Nr. 7 BGB wegen besonderer Umstände gelangt ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1998, 371, 372; wohl a.A. die noch zur alten Fassung von § 1579 BGB ergangene und daher jedenfalls überholte Entscheidung OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 585 ).

  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 220/92

    Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zusammenlebender Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    § 1579 Nr. 7 BGB kommt schon dann in Betracht wenn "allein objektive Gründe" eine Inanspruchnahme des Pflichtigen unzumutbar erscheinen lassen (BGH FamRZ 1994, 558 m.w.N.).

    Das vom Senat zugrunde gelegte systematische Verständnis der Nr. 2 und 7 des § 1579 BGB wird dadurch bestätigt, dass der Bundesgerichtshof nicht nur im Bereich des § 1579 Nr. 1 BGB zumindest der Sache nach auf § 1579 Nr. 7 BGB zurückgegriffen hat (vgl. BGH FamRZ 1988, 930; 1994, 558 f; zur Analyse der Rspr. siehe auch Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 4. Auflage, § 4 Rdnr. 745), sondern vor allem in mehreren Entscheidungen, denen ein Zusammenleben des Berechtigten mit einem anderen Partner zugrunde lag, das nicht als schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne von § 1579 Nr. 6 BGB gewertet werden konnte, als Verwirkungsgrund § 1579 Nr. 7 unter dem Blickwinkel der objektiven Unzumutbarkeit angenommen hat (vgl. etwa BGH FamRZ 1989, 487 ; NJW 1997, 1851 ).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.1983 - 6 UF 134/82
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Dem entspricht es, dass auch das OLG Hamm trotz Verneinung des § 1579 Nr. 2 BGB wegen fehlenden schuldhaften Verhaltens des Berechtigten zur groben Unbilligkeit über § 1579 Nr. 7 BGB wegen besonderer Umstände gelangt ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1998, 371, 372; wohl a.A. die noch zur alten Fassung von § 1579 BGB ergangene und daher jedenfalls überholte Entscheidung OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 585 ).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89

    Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Da die Aufbürdung eines verschuldensunabhängigen Unterhaltsanspruchs in den Schutzbereich der über Art. 2 Abs. 1 GG geschützten wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit eingreift und nur zulässig ist, sofern die Grenzen des Zumutbaren nicht überschritten werden (so BGH FamRZ 1990, 492, 496), lässt sich nur mit der vom Senat zugrunde gelegten Auffassung sicherstellen, dass mit Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbare - da unverhältnismäßige - Belastungen des Unterhaltsschuldners vermieden werden können.
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 528/80

    Begriff der Dauer der Ehe; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Zwar kann bei Nichteingreifen von § 1579 Nr. 2 BGB mangels Schuldfähigkeit nicht ohne weiteres auf § 1579 Nr. 7 BGB im Sinne eines Auffangtatbestandes zurückgegriffen werden, weil sonst die in Nr. 2 enthaltene Einschränkung leerliefe und der Gesetzgeber insoweit etwas Überflüssiges normiert hätte; dies ist gemeint, wenn der Bundesgerichtshof in älteren Entscheidungen, die zu § 1579 BGB in der bis zum 1. April 1986 geltenden Fassung ergangen sind (vgl. BGH FamRZ 1980, 981 ; 1987, 572 ), ausgeführt hat, es gehe nicht an, einen Sachverhalt, der nach den Nr. 1 bis 3 des § 1579 a.F. nicht als Verwirkungsgrund ausreiche, als "anderen Grund" im Sinne von § 1579 Nr. 4 a.F. gelten zu lassen.
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 622/80

    Berücksichtigung von Verfehlungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts;

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Nach allgemeiner Auffassung setzt dieser Verwirkungsgrund zumindest verminderte Schuldfähigkeit voraus (vgl. BGH NJW 1982, 100).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Das vom Senat zugrunde gelegte systematische Verständnis der Nr. 2 und 7 des § 1579 BGB wird dadurch bestätigt, dass der Bundesgerichtshof nicht nur im Bereich des § 1579 Nr. 1 BGB zumindest der Sache nach auf § 1579 Nr. 7 BGB zurückgegriffen hat (vgl. BGH FamRZ 1988, 930; 1994, 558 f; zur Analyse der Rspr. siehe auch Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 4. Auflage, § 4 Rdnr. 745), sondern vor allem in mehreren Entscheidungen, denen ein Zusammenleben des Berechtigten mit einem anderen Partner zugrunde lag, das nicht als schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne von § 1579 Nr. 6 BGB gewertet werden konnte, als Verwirkungsgrund § 1579 Nr. 7 unter dem Blickwinkel der objektiven Unzumutbarkeit angenommen hat (vgl. etwa BGH FamRZ 1989, 487 ; NJW 1997, 1851 ).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Das vom Senat zugrunde gelegte systematische Verständnis der Nr. 2 und 7 des § 1579 BGB wird dadurch bestätigt, dass der Bundesgerichtshof nicht nur im Bereich des § 1579 Nr. 1 BGB zumindest der Sache nach auf § 1579 Nr. 7 BGB zurückgegriffen hat (vgl. BGH FamRZ 1988, 930; 1994, 558 f; zur Analyse der Rspr. siehe auch Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 4. Auflage, § 4 Rdnr. 745), sondern vor allem in mehreren Entscheidungen, denen ein Zusammenleben des Berechtigten mit einem anderen Partner zugrunde lag, das nicht als schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne von § 1579 Nr. 6 BGB gewertet werden konnte, als Verwirkungsgrund § 1579 Nr. 7 unter dem Blickwinkel der objektiven Unzumutbarkeit angenommen hat (vgl. etwa BGH FamRZ 1989, 487 ; NJW 1997, 1851 ).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Danach darf ein Teilurteil nur erlassen werden, wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen - sei es auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - im Zeitpunkt des Erlasses ausgeschlossen ist (vgl. nur BGHZ 107, 236, 242; Leibholz in Stein/Jonas, 21. Auflage, § 301 Rdn. m.w.N.).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 15/86

    Annahme einer Härte wegen Weigerung, einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97
    Zwar kann bei Nichteingreifen von § 1579 Nr. 2 BGB mangels Schuldfähigkeit nicht ohne weiteres auf § 1579 Nr. 7 BGB im Sinne eines Auffangtatbestandes zurückgegriffen werden, weil sonst die in Nr. 2 enthaltene Einschränkung leerliefe und der Gesetzgeber insoweit etwas Überflüssiges normiert hätte; dies ist gemeint, wenn der Bundesgerichtshof in älteren Entscheidungen, die zu § 1579 BGB in der bis zum 1. April 1986 geltenden Fassung ergangen sind (vgl. BGH FamRZ 1980, 981 ; 1987, 572 ), ausgeführt hat, es gehe nicht an, einen Sachverhalt, der nach den Nr. 1 bis 3 des § 1579 a.F. nicht als Verwirkungsgrund ausreiche, als "anderen Grund" im Sinne von § 1579 Nr. 4 a.F. gelten zu lassen.
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2009 - 9 UF 5/09

    Ausschluss des nachehelichen Unterhalts wegen einer im Zustand der

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen der Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 3 BGB (Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen des Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten) wegen fehlenden Verschuldens nicht greift, die Folgen der Tat über § 1579 Nr. 8 BGB berücksichtigt werden können, wenn diese fortwirken und besonders schwer wiegen (Palandt/ Brudermüller, aaO, § 1579, Rz. 16, unter Hinweis auf OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1375: versuchtes Tötungsdelikt; Hollinger in: jurisPK, 4. Aufl., § 1579, Rz. 159 unter Hinweis auf Hamm, FamRZ 1998, 371: Unzumutbarkeit aus objektiven Umständen, weil im Zustand der Schuldunfähigkeit mehrere Verwirkungstatbestände des § 1579 BGB über einen längeren Zeitraum und in besonders massiver Weise verwirklicht wurden).
  • OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02

    Zur Änderung des nachehelichen Unterhalts - Zeitraum für Anwendung der

    (OLG Schleswig FamRZ 2000, 1375, das Unzulässigkeit für den Fall annimmt, daß für beide Zeiträume die Frage der Verwirkung nach § 1579 BGB von Bedeutung ist; OLG Brandenburg EzFamR aktuell 2000, 3; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1594; Eschenbruch/Klinkhammer, Unterhaltsprozeßrecht, 2. Aufl., Rn. 51234).
  • OLG Schleswig, 05.12.2001 - 12 UF 36/01

    Zulässigkeit eines Teilurteils über verschiedene Unterhaltszeiträume.

    In einer solchen Situation ist die getrennte Entscheidung auch über verschiedene Unterhaltszeiträume nicht möglich (vgl. OLG Schleswig, SchlHA 2000, 226 = FamRZ 2000, 1375, und Urteil vom 13.03.2001 - 8 UF 107/00 - zur Frage der Verwirkung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.02.2000 - 8 UF 475/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8954
OLG Hamm, 21.02.2000 - 8 UF 475/99 (https://dejure.org/2000,8954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2000 - 8 UF 475/99 (https://dejure.org/2000,8954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 8 UF 475/99 (https://dejure.org/2000,8954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1570 § 1579 Nr. 7
    Scheidungsunterhalt - Wegfall oder Beschränkung - anderweitige Beziehung - Erwerbspflicht bei schulpflichtigen Kindern - Anrechnung von Versorgungsentgelt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weniger Unterhalt bei "Wochenendpartnerschaft"

Verfahrensgang

  • AG Marl - 20 F 563/98
  • OLG Hamm, 21.02.2000 - 8 UF 475/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1375 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2000 - 8 UF 475/99
    Eine gemeinsame Wohnung der Lebenspartner ist dafür nämlich nicht unbedingt erforderlich (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 1851, 1852).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Norderstedt, 22.03.2000 - 51 F 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25100
AG Norderstedt, 22.03.2000 - 51 F 32/99 (https://dejure.org/2000,25100)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 22.03.2000 - 51 F 32/99 (https://dejure.org/2000,25100)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 22. März 2000 - 51 F 32/99 (https://dejure.org/2000,25100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,25100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1375 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht