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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4242
OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.03.2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. März 2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuungsverfahren; Statthaftigkeit; Anfechtung; Zwischenverfügung; Sachverständiger; Beistand; Verfahrensbevollmächtigter; Rechtsanwalt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen vorbereitende Zwischenverfügung

  • Judicialis

    FGG § 68 b; ; FGG § 13

  • rechtsportal.de

    FGG § 68b § 13
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im Betreuungsverfahren

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 109
  • FamRZ 2000, 1441
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, weil das Landgericht die (Erst-)Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1995, 222 und 1993, 253, 255).

    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, weil das Landgericht die (Erst-)Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1995, 222 und 1993, 253, 255).
  • BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).
  • BayObLG, 16.07.1997 - 3Z BR 272/97

    Beschwerdefähigkeit von Vorführungsandrohungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Darüber hinaus sind auch hier die vom Bundesverfassungsgericht zu den Rechten des Zeugen im Strafverfahren entwickelten Grundsätze (BVerfG NJW 1975, 103 f) heranzuziehen, da der Betroffene in einem Betreuungsverfahren nicht minder schutzwürdig ist als ein Zeuge im Strafverfahren.
  • KG, 19.08.1968 - 1 W 1805/68
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Da nach inzwischen herrschender Meinung auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bzw. Beteiligtenöffentlichkeit gilt (vgl. nur BayObLG NJW 1967, 1867; OLG Hamm RPfleger 1973, 172; KG OLGZ 1969, 88; Keidel aaO § 15 Rdnr. 13), der den Beteiligten und damit auch ihren Verfahrensbevollmächtigten bzw. Beiständen die Anwesenheit im Rahmen der förmlichen Beweiserhebung gestattet, kann sich für den hier vorliegenden Fall, dass der Beteiligte selbst das "Beweismittel" ist, nichts anderes ergeben.
  • KG, 14.06.1988 - 1 W 2613/88

    Persönliche; Anhörung; Mittel; Anordnung; Persönliches; Erscheinen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die Beschwerde gegen solche Verfügungen ist aber ausnahmsweise dann statthaft, wenn sie - für sich allein betrachtet - von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen und damit in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BayObLG NJW-RR aaO; KG FamRZ 1988, 1207; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald aaO).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 430/92

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung; Anfechtbarkeit von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die Beschwerde gegen solche Verfügungen ist aber ausnahmsweise dann statthaft, wenn sie - für sich allein betrachtet - von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen und damit in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BayObLG NJW-RR aaO; KG FamRZ 1988, 1207; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald aaO).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Bei einer solchen Begutachtung gelten rechtsstaatliche Grundsätze wie insbesondere der des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens genauso wie bei einer Beweisaufnahme durch das Gericht in der Verhandlung (vgl BVerwG Beschluss vom 12.4.2006 - 8 B 91.05 - juris RdNr 5; OLG Zweibrücken Beschluss vom 2.3.2000 - 3 W 35/00 - juris RdNr 4; vgl zur Gleichsetzung der Tatsachenfeststellung durch das Gericht und durch Sachverständige im Hinblick auf den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit BVerwG Beschluss vom 18.3.2014 - 10 B 11.14 - juris RdNr 11; BFH Urteil vom 26.3.1980 - II R 67/79 - BFHE 130, 366 - juris RdNr 12; BAG Urteil vom 28.3.1963 - 5 AZR 206/62 - juris RdNr 40; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl 2022, § 357 RdNr 1; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl 2015, § 357 RdNr 9; Schnapp in Erichsen/Hoppe/von Mutius, Festschrift für Christian-Friedrich Menger, 1985, S 557, 564 ff; kritisch: Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl 2013, § 404a RdNr 29, 31) .
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen -

    Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

    Soweit ersichtlich, ist bisher erst durch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die auch vom Antragsgegner zitiert worden sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547), ein Anspruch auf Anwesenheit einer Begleitperson anerkannt worden.

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 507/16

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei

    Ob und unter welchen Umständen der Betroffene die Anwesenheit seines Verfahrensbevollmächtigten, eines Beistands oder einer Vertrauensperson aus eigener Initiative verlangen kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441 sowie BVerfG NJW 1975, 103 zum Rechtsbeistand eines Zeugen), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

    Deshalb ist hier ausnahmsweise entgegen dem Gesetzeswortlaut unter verfassungskonformer Auslegung ein Rechtsmittel - die sofortige Beschwerde - statthaft, auch wenn ein so krasser Ausnahmefall wie vom BGH (a.a.O. ) entschieden nicht vorliegt und es sich anders als in den vom OLG Oldenburg (auf dessen Entscheidung der Antragsgegner Bezug nimmt) zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1998, 436) und des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 1441) nicht um ein psychiatrisches Gutachters in einem Betreuungsverfahren handelt.
  • OLG Oldenburg, 26.03.2007 - 2 WF 55/07

    Antrag auf Entziehung des Sorgerechts und Übertragung auf den antragenden

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn sie von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen, wie z.B. die Duldung von bzw. die Mitwirkung an ärztlichen Untersuchungen (vgl. BayObLG a.a.O. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im

    Nach allgemeiner Ansicht sind derartige Zwischenentscheidungen jedoch ausnahmsweise mit der einfachen Beschwerde anfechtbar, wenn sie -für sich allein betrachtet-bereits ein bestimmtes Verhalten vom Betroffenen verlangen und damit in so erheblichem Maß in seine Rechte eingreifen, dass ihre Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. Senat FGPrax 2000, 237/238; BayVGH BtPrax 1995, 179/180; BayObLGZ 1982, 167/169; BayObLG FamRZ 2000, 249/250 und FGPrax 2001, 78; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109; Keidel/ Kahl, aaO).

    Anders wird dies von den Vertretern dieser Ansicht nur dann beurteilt, wenn sich aus der Beweisanordnung selbst bereits konkrete Verpflichtungen für den Betroffenen ergeben (vgl. dazu OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132 f. -Ausspruch einer Verpflichtung zur Untersuchung; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109 -Verpflichtung zum Erscheinen zur Untersuchung ohne rechtlichen Beistand), die sich auch erst durch Auslegung der dem Wortlaut nach insoweit unergiebigen Beweisanordnung ergeben können (vgl. BayObLG NJW 1967, 685 f.).

  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Diese verfahrensrechtliche Beurteilung entspricht auch hinsichtlich der Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Standpunkt (vgl. insbesondere BayObLG FGPrax 2001, 78 m.w.N. aus seiner ständigen Rechtsprechung; ferner Brdbg. OLG FamRZ 1997, 1019; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10

    Nachlassverfahren: Anfechtbarkeit von Mitteilungen des Nachlassgerichts über den

    Zwar sind vorbereitende Zwischenverfügungen des Gerichts grundsätzlich nicht anfechtbar (vgl. etwa PfOLG Zweibrücken FG-Prax 2000, 109-110, mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Diese durfte aber ohne Kenntnis des Betroffenen nicht durchgeführt werden, andernfalls wurde sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt (zum Grundsatz der Parteiöffentlichkeit des Beweisverfahrens vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 109; BayObLG, NJW 1967, 1867; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 357, Rdn. 1).
  • LSG Bayern, 04.04.2019 - L 7 U 396/16

    Anwesenheitsrecht während einer Exploration

  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

  • LSG Bayern, 01.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

  • LG Neuruppin, 17.12.2018 - 2 T 109/18

    Befangenheitsantrag wegen unangemessenem Verhalten des Sachverständigen

  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung

  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02

    Unanfechtbarkeit der Anordnung zur Sachverständigenbegutachtung im

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3786
OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99 (https://dejure.org/1999,3786)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.06.1999 - 2 W 77/99 (https://dejure.org/1999,3786)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 (https://dejure.org/1999,3786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrecht; Vergütungsanspruch; Betreuer

  • Bt-Recht

    Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung der weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2 S. 4; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; ZSEG § 15; ; ZSEG § 16; ; FGG § 69 e S. 1; ; FGG § 56 g Abs. 1 S. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 27 FGG; ; ZPO § 321; ; ZPO § 319

  • rechtsportal.de

    FGG § 56g § 69e
    Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1441 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99
    Er ist aber der Ansicht, daß sich das Festsetzungsverfahren nach neuem Recht richtet (Pfälz. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 807).
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen

    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99

    Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 30.6.1999 (2 W 77/99) und vom 9.8.1999 (2 W 132/99) die Auffassung vertreten, daß Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Beteiligten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BTÄndG) am 1.1.1999 materiell-rechtlich nach altem Recht und nicht nach den neu gefaßten Vorschriften der §§ 1835, 1836 BGB zu beurteilen sind.
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99

    Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Vielmehr muß die alte Regelung gelten (OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125; Senat seit dem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 30.06.1999 - 2 W 77/99; Chauvistré speziell für die Erlöschensregelungen a.a.O.; Palandt-Diedrichsen, BGB, 58. Aufl., § 1836 Rn. 3; Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Vorbem. vor Art. 9 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
  • OLG Köln, 08.05.2000 - 2 W 99/00

    Weitere Beschwerde; Beschwerdefrist; Zwangsvollstreckung; Anfechtung einer

    Wie der Senat bereits in seinem in der vorliegenden Zwangsvollstreckungssache ergangenen Beschluß vom 21. Mai 1999 - 2 W 77/99 - ausgeführt hat, entfällt das für der Anfechtung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme und die Überprüfung der Art und Weise der Vollstreckung nach § 766 Abs. 1 ZPO erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (vgl. auch Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 766, Rd. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 Wx 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14432
OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 Wx 37/99 (https://dejure.org/2000,14432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2000 - 9 Wx 37/99 (https://dejure.org/2000,14432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 9 Wx 37/99 (https://dejure.org/2000,14432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung als Betreuer für Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge und der Bestimmung des Aufenthaltes; Festsetzung eines Vergütungsersatzes und Aufwendungsersatzes; Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung von Vergütungsentschädigung sowie Aufwandsentschädigung ...

  • Bt-Recht

    Kein Begründungszwang der Zulassung der weiteren Beschwerde, Mehrwertsteuer auf Aufwendungsersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1441
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Leipzig, 12.07.1999 - 12 T 5364/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 Wx 37/99
    Hiernach sind die Auslagen nicht mehrwertsteuerpflichtig (im Ergebnis auch LG Leipzig FamRZ 1999, 1607, 1608 [LG Leipzig 12.07.1999 - 12 T 5364/99 ]; Zimmermann, Die steuerliche Behandlung der Betreuervergütung, BtPrax 1999, 133), weshalb auch keine Erstattung einer Umsatzsteuer im Aufwendungsersatzrecht gefordert werden kann.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 Wx 37/99
    Zugleich wies er darauf hin, daß er die Regelung des § 1 BVormVG über die Höhe der Vergütung von Berufsbetreuern für verfassungswidrig halte, da seiner Auffassung nach die dort genannten Stundensätze nicht den durch das BVerfG in seiner in NJW 1980, 2179 ff. veröffentlichten Entscheidung festgestellten Anforderung an eine angemessene Vergütung dieser Arbeit genügen.
  • OLG Brandenburg, 13.05.2002 - 10 WF 176/01

    Bestellung eines Ergänzungspflegers; Vergütung des Ergänzungspflegers

    Die auf diese Aufwendungen entfallende Mehrwertsteuer hingegen ist nicht erstattungsfähig, da die Aufwendungen eines ehrenamtlich tätigen Pflegers, anders als die eines berufsmäßigen Pflegers, gem. § 4 Nr. 26 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1441; Sölch/Ringleb/Weimüller, UStG, Stand: August 2001, § 4 Nr. 26, Rz. 19; für den Berufsbetreuer: OLG Hamm, FamRZ 2000, 549; OLG Dresden, FamRZ 2000, 851).
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