Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 07.03.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01   

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BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01 (https://dejure.org/2001,5787)
BayObLG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 3Z BR 50/01 (https://dejure.org/2001,5787)
BayObLG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 3Z BR 50/01 (https://dejure.org/2001,5787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung; Einwilligungsvorbescheid; Betreuer; Zustellung; Beschwerdefrist; Sofortige weitere Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristbeginn, Freie Willensbildung, Konkretisierung der Aufgabenkreise

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 4
    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Straubing - XVII 15/00
  • LG Regensburg - 7 T 638/00
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1100
  • BayObLGZ 2001, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    b) Ist einem Volljährigen ein Betreuer bestellt, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme in dem angeordneten Umfang voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in den Bereichen der Betreuung weiterhin nicht besorgen kann und Betreuung insoweit auch zukünftig erforderlich ist (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921.).

    Diese Grundsätze sind auch bei der Verlängerung der Betreuung entsprechend zu beachten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Bezüglich des Aufgabenkreises Wohnungsangelegenheiten ist zweifelhaft, ob die Bestellung eines Betreuers Erfolg verspricht (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Eine solche Anordnung setzt außer dem Bestehen entsprechender Aufgabenkreise voraus, dass der Betroffene im Bereich des Vorbehalte zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr der Einwilligungsvorbehalt erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Die Verhinderung der weiteren Verschuldung (vgl. BayObLG BtPrax 1997, 160) oder die Rückführung der Schulden eines vermögenslosen Betreuten (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 37) vermögen die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge zu rechtfertigen.
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Der Aufgabenkreis Postverkehr darf nur übertragen werden, wenn der Betreuer andernfalls seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten nicht erfüllen kann (BayObLGZ 1996, 253).
  • BayObLG, 19.05.1971 - BReg. 1 Z 156/70
    Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
    Hier wurde dem Betreuer der Beschluss des Landgerichts formlos bekannt gemacht, weshalb die Rechtsmittelfrist für die Betroffene nicht in Lauf gesetzt worden ist (vgl. BayObLGZ 1971, 187/188).
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der

    Diese Sonderregelung gilt für alle Beschwerdeführer, auch die Betroffene selbst, wie der Senat in seinem Beschluss vom 14.3.2001 (BayObLGZ 2001, 60) dargelegt hat.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01   

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https://dejure.org/2001,7201
BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01 (https://dejure.org/2001,7201)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.2001 - 3Z BR 41/01 (https://dejure.org/2001,7201)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 2001 - 3Z BR 41/01 (https://dejure.org/2001,7201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 950/93
  • LG Regensburg - 7 T 703/00
  • BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
    Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG FamRZ 1996, 1374).

    Die Tatsache, dass ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint, genügt nicht (BayObLG NJW-RR 1997, 71/72).

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
    Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2000, 196) hat überzeugend dargelegt, dass bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden sind (ebenso Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1896 Rn. 24; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1896 Rn. 96; vgl. auch MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 128).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).

    In der Sache handelt es sich bei einer Verlängerungsentscheidung um die erneute Anordnung einer Betreuung einschließlich der Entscheidung über die Person des Betreuers, auch wenn der bisherige Betreuer wieder bestellt wird (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).

    Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10

    Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der

    Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).
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