Rechtsprechung
BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung; Einwilligungsvorbescheid; Betreuer; Zustellung; Beschwerdefrist; Sofortige weitere Beschwerde
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Fristbeginn, Freie Willensbildung, Konkretisierung der Aufgabenkreise
- Judicialis
FGG § 69g Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 69g Abs. 4
Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sofortige Beschwerde, Beschwerdefrist
Verfahrensgang
- AG Straubing - XVII 15/00
- LG Regensburg - 7 T 638/00
- BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1100
- BayObLGZ 2001, 60
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung …
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
b) Ist einem Volljährigen ein Betreuer bestellt, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme in dem angeordneten Umfang voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in den Bereichen der Betreuung weiterhin nicht besorgen kann und Betreuung insoweit auch zukünftig erforderlich ist (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921.).Diese Grundsätze sind auch bei der Verlängerung der Betreuung entsprechend zu beachten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921).
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).Bezüglich des Aufgabenkreises Wohnungsangelegenheiten ist zweifelhaft, ob die Bestellung eines Betreuers Erfolg verspricht (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.).
- BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93
Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Eine solche Anordnung setzt außer dem Bestehen entsprechender Aufgabenkreise voraus, dass der Betroffene im Bereich des Vorbehalte zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr der Einwilligungsvorbehalt erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63).
- BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00
Bestellung und Entlassung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Die Verhinderung der weiteren Verschuldung (vgl. BayObLG BtPrax 1997, 160) oder die Rückführung der Schulden eines vermögenslosen Betreuten (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 37) vermögen die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge zu rechtfertigen. - BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine …
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 m.w.N.). - BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts …
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Der Aufgabenkreis Postverkehr darf nur übertragen werden, wenn der Betreuer andernfalls seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten nicht erfüllen kann (BayObLGZ 1996, 253). - BayObLG, 19.05.1971 - BReg. 1 Z 156/70
Auszug aus BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01
Hier wurde dem Betreuer der Beschluss des Landgerichts formlos bekannt gemacht, weshalb die Rechtsmittelfrist für die Betroffene nicht in Lauf gesetzt worden ist (vgl. BayObLGZ 1971, 187/188).
- BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der …
Diese Sonderregelung gilt für alle Beschwerdeführer, auch die Betroffene selbst, wie der Senat in seinem Beschluss vom 14.3.2001 (BayObLGZ 2001, 60) dargelegt hat.
Rechtsprechung
BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde; Verlängerung der Betreuung; Betreuerauswahl; Neubestellung; Aufgabenkreis
- Bt-Recht
Verlängerung der Betreuung, Auswahl des Betreuers
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1896, § 1897 Abs. 4, § 1908b Abs. 3
Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Regensburg - XVII 950/93
- LG Regensburg - 7 T 703/00
- BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1100 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Auszug aus BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
Dem Vorschlag des Betroffenen ist grundsätzlich unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG FamRZ 1996, 1374).Die Tatsache, dass ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint, genügt nicht (BayObLG NJW-RR 1997, 71/72).
- OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung
Auszug aus BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01
Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2000, 196) hat überzeugend dargelegt, dass bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden sind (…ebenso Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1896 Rn. 24;… Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1896 Rn. 96;… vgl. auch MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1896 Rn. 128).
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874;… MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).In der Sache handelt es sich bei einer Verlängerungsentscheidung um die erneute Anordnung einer Betreuung einschließlich der Entscheidung über die Person des Betreuers, auch wenn der bisherige Betreuer wieder bestellt wird (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).
Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.);… MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).
- BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10
Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der …
Es ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.);… MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1897 Rn. 21).