Rechtsprechung
BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 511, 519, 323, 794 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 242
Abänderungsklage bei fehlender Bestimmung der einem - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterhaltsbegehren - Abänderungsklage - Leistungsklage - Berufung - Trennungsunterhalt
- Judicialis
- ra.de
- RA Kotz
Unterhalt: Neuberechnung nach Prozessvergleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 511, 519, 323
Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 52 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Anpassung eines Unterhaltsvergleichs
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
ZPO §§ 511, 519, 323, 794 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 242
Abänderungsklage bei fehlender Bestimmung der einem Unterhaltsvergleich zugrundeliegenden Faktoren
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 52 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Anpassung eines Unterhaltsvergleichs
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2259
- MDR 2001, 993
- FamRZ 2001, 1140
- FamRZ 2007, 428
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96
Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Für die Ermittlung der der Klägerin zufließenden Einkünfte ist deshalb grundsätzlich von deren tatsächlichem, um ihren Zinsaufwand geminderten Wohnvorteil auszugehen (Senatsurteil vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 12/96 - FamRZ 1998, 87, 88).Die tatsächliche Anlage des Vermögens muß sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der Unterhaltsberechtigte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (Senatsurteile vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423 ff. und vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 12/96 - aaO S. 89).
Die vom Oberlandesgericht angenommene Obliegenheit der Klägerin zur Vermögensumschichtung verlangt, wie gezeigt, zudem eine Abwägung, für welche die erforderlichen Tatsachenfeststellungen (vgl. dazu insbesondere Senatsurteil vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 12/96 - aaO) fehlen.
- BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94
Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Klagabweisung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachten Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1994 - III ZB 17/94 - NJW 1994, 2098, 2099).Auch wenn durch das amtsgerichtliche Urteil der Klägerin nicht der materielle Anspruch aberkannt, sondern rechtskraftfähig nur über die behandelte Prozeßfrage - nämlich die Frage nach der Zulässigkeit der Leistungsklage und der Notwendigkeit eines Abänderungsantrags - entschieden worden ist, wiederholt die Klägerin doch mit ihrem Berufungsbegehren die schon in erster Instanz - wenn auch im Ergebnis erfolglos - behauptete Begründetheit ihres Unterhaltsanspruchs; insoweit greift sie das vorinstanzliche Urteil jedenfalls im Ergebnis an (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Mai 1994 aaO S. 2099).
- BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Der Vorteil, der einem Ehegatten aus dem mietfreien Wohnen im eigenen Haus zuwächst und der deshalb bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens dieses Ehegatten zu berücksichtigen ist, bemißt sich grundsätzlich nach den tatsächlichen Verhältnissen (Senatsurteil vom 5. April 2000 - XII ZR 96/98 - FamRZ 2000, 950, 951).Dieser Wohnwert mindert sich jedoch um Zinsen, die der Beklagte zur Finanzierung des Erwerbs des früheren Miteigentumsanteils der Klägerin aufwenden muß (Senatsurteil vom 5. April 2000 - XII ZR 96/98 - aaO S. 952 m.w.N.).
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 69/84
Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Eine unter Wahrung des Parteiwillens und der ihm entsprechenden Grundlagen erfolgende Anpassung eines Unterhaltsvergleichs ist nämlich naturgemäß immer dann nicht möglich, wenn sich dem Vergleich nicht verläßlich entnehmen läßt, auf welcher Geschäftsgrundlage er abgeschlossen worden ist (…vgl. Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl., § 8 Rdn. 171; vgl. auch Senatsurteil vom 6. November 1985 - IVb ZR 69/84 - FamRZ 1986, 153). - BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Unterhaltsanspruch des noch in der Ausbildung befindlichen, volljährigen Kindes
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Haben sich diese Grundlagen allerdings so tiefgreifend geändert, daß dem Parteiwillen für die vorzunehmende Änderung kein hinreichender Anhaltspunkt mehr zu entnehmen ist, kann in Betracht kommen, die Abänderung ausnahmsweise ohne fortwirkende Bindung an die (unbrauchbar gewordenen) Grundlagen des abzuändernden Vergleichs vorzunehmen und - im Falle einer Unterhaltsregelung - den Unterhalt wie bei einer Erstfestsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften zu bemessen (Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 697 ff.). - BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91
Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Die tatsächliche Anlage des Vermögens muß sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der Unterhaltsberechtigte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (Senatsurteile vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423 ff. …und vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 12/96 - aaO S. 89). - BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von …
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Für den Zinsgewinn, den die Klägerin - im Falle einer Obliegenheit zur Vermögensumschichtung - aus dem in ihrem Eigenheim gebundenen Eigenkapital ziehen könnte, gilt, soweit dieses Kapital aus dem Erlös des früheren Miteigentumsanteils stammt, nichts anderes (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 - FamRZ 1990, 269, 272 unter 3 b) cc) am Ende). - BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Bei einem Prozeßvergleich erfolgt eine Abänderung nicht nach Maßgabe des § 323 Abs. 1 ZPO, sondern nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGHZ - GS - 85, 64, 73; Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790). - BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86
Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags
Auszug aus BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Auf die Frage der Zulässigkeit der Berufung kann die Revision nämlich nicht wirksam beschränkt werden (Senatsurteil vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 52/86 - FamRZ 1987, 802 m.w.N.).
- BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02
Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …
An ihre Stelle treten allerdings die Vorteile, die die Ehegatten in Form von Zinseinkünften aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile ziehen oder ziehen könnten (Senatsurteile vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - FamRZ 2001, 1140, 1143 und vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - FamRZ 2002, 88, 92). - BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax
Da auch die Frage der Zulässigkeit der Berufung ein solches nicht selbständig anfechtbares Urteilselement darstellt, ist die Beschränkung der Zulassung der Revision auf diese Frage unzulässig (BGH, Urteile vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 52/86, NJW 1987, 3264 f. und vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99, NJW 2001, 2259). - BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Verblieben sind allerdings auf Seiten der Klägerin die Zinsvorteile aus dem Verkaufserlös, die an die Stelle des Nutzungsvorteils getreten sind und daher mit in die Differenz- bzw. - nach der Berechnungsweise des Oberlandesgerichts - in die Additionsmethode einzubeziehen sind (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. a. 13. Deutscher Familiengerichtstag 1999, Beschlüsse Arbeitskreis 3 zu III, Brühler Schriften zum Familienrecht).
- BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02
Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des …
An ihre Stelle treten allerdings die Vorteile, die die Ehegatten in Form von Zinseinkünften aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile ziehen oder ziehen könnten (Senatsurteile vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - FamRZ 2001, 1140, 1143 und vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - FamRZ 2002, 88, 92).Vielmehr muß sich die tatsächliche Anlage des Vermögens - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls - als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, bevor der erwerbende Ehegatte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Erträge verwiesen werden kann (vgl. für den Unterhaltsberechtigten: Senatsurteil vom 3. Mai 2001 aaO S. 1143 m.w.N.).
- BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe …
Vielmehr setzte sich der eheprägende Wohnvorteil in dem Vorteil fort, welchen die Parteien nunmehr in Form von Zinsgewinnen aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile zogen oder ziehen konnten (Senatsurteile vom 19. Dezember 1989 - IVb ZR 9/89 - FamRZ 1990, 269, 272; vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - NJW 2001, 2259, 2261). - BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08
Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer …
Der Unterhalt ist dann wie bei einer Erstfestsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften zu bemessen (Senatsurteil vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - FamRZ 2001, 1140, 1142 m.w.N. und vom 26. November 1986 - IV b ZR 91/85 - FamRZ 1987, 257, 259).Der nach den geänderten Umständen geschuldete Unterhalt ist dann unabhängig von der früheren Vereinbarung allein nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen (Senatsurteile vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - FamRZ 2001, 1140, 1142 und vom 26. November 1986 - IV b ZR 91/85 - FamRZ 1987, 257, 259).
- BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach …
d) Zur Berücksichtigung des Wohnvorteils, wenn einer der Ehegatten mit seinem Anteil an dem Erlös aus der Veräußerung des früheren Familienheims neues Wohneigentum erworben hat (im Anschluss an Senatsurteile vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - FamRZ 2001, 1140, 1143; vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - FamRZ 2002, 88, 92 und vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986, 991).Das können entweder Zinseinkünfte sein oder, soweit mit dem Erlös ein neues Eigenheim finanziert worden ist, der Vorteil, der in dem mietfreien Wohnen in diesem besteht (Senatsurteile vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - FamRZ 2001, 1140, 1143;… vom 31. Oktober 2001 aaO S. 92 und vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986, 991).
Vielmehr muss sich die tatsächliche Anlage des Vermögens - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls - als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, bevor der ein neues Eigenheim erwerbende Ehegatte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Erträge verwiesen werden kann (…vgl. Senatsurteile vom 1. Dezember 2004 aaO S. 1162 und vom 3. Mai 2001 aaO S. 1143).
- BGH, 01.10.2008 - XII ZR 62/07
Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs eines nachehelich adoptierten Kindes und …
Kommt ein neuer Wohnvorteil nicht in Betracht, weil die Zinsbelastung der zusätzlich aufgenommenen Kredite den objektiven Wohnwert übersteigt, ist zu prüfen, ob eine Obliegenheit zur Vermögensumschichtung besteht (im Anschluss an die Senatsurteile vom 1. Dezember 2004 XII ZR 75/02 FamRZ 2005, 1159, 1161 und vom 3. Mai 2001 XII ZR 62/99 FamRZ 2001, 1140, 1143).Die tatsächliche Anlage des Vermögens muss sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der betreffende Ehegatte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (Senatsurteile vom 5. April 2000 - XII ZR 96/98 - FamRZ 2000, 950, 951, vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - FamRZ 2001, 1140, 1143, vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 75/02 - FamRZ 2005, 1159, 1162 und vom 23. November 2005 - XII ZR 51/03 - FamRZ 2006, 387, 391;… vgl. auch Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 1 Rdn. 429 ff.).
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06
Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge
Auf die Frage der Zulässigkeit der Berufung kann die Revision nicht wirksam beschränkt werden (BGH, Urteile vom 6. Mai 1987 - IVb ZR 52/86 - NJW 1987, 3264; vom 3. Mai 2001 - XII ZR 62/99 - NJW 2001, 2259 und vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 - VersR 2006, 427, 428;… Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 543, Rn. 10;… Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 543, Rn. 10;… a.A.: Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 546, Rn. 28;… Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl., § 543, Rn. 11). - OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Bewertung des Wohnvorteils einer …
Die tatsächliche Anlage des Vermögens muss sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der Unterhaltsberechtigte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (BGH NJW 2001, 2259 Tz. 27; nach BGH FamRZ 2013, 109 Tz. 31 handelt es sich um einen Fall von § 1579 Nr. 3 BGB).Der Wegfall des Wohnwertes wird auch nicht durch die tatsächliche oder fiktive Verzinsung des Verkaufserlöses kompensiert, die nach Veräußerung der während der Ehe mietfrei bewohnten Immobilie an die Stelle des Wohnwertes treten (BGH NJW 2001, 2254 Tz. 38; NJW 2001, 2259 Tz. 28; FamRZ 2014, 1098).
- BGH, 04.07.2007 - XII ZR 251/04
Bindungswirkung eines im Unterhaltsprozess ergangenen Anerkenntnisurteils
- OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 668/04
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs aus Treu und Glauben
- OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06
Zeitliche Befristung eines nachehelichen Unterhaltes
- OLG Schleswig, 24.11.2011 - 10 UF 220/10
Höhe des Kindesunterhalts bei besonders günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen …
- BGH, 12.07.2002 - V ZR 195/01
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Leistungsstörungen beim …
- OLG Celle, 11.04.2007 - 15 UF 221/06
Streit um nachehelichen Unterhalt; Beeinflussung der Unterhaltspflicht durch eine …
- OLG Stuttgart, 20.08.2008 - 18 UF 256/07
Befristung des nachehelichen Unterhalts
- OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
Nachehelicher Unterhalt; Trennungsunterhalt; Scheidung; Einkommensveränderung; …
- OLG Hamm, 08.10.2010 - 5 UF 20/10
Versorgungsausgleich; Anpassung wegen Unterhalt; bestehender Unterhaltstitel
- OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08
Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung der erneuten …
- LAG Düsseldorf, 04.03.2011 - 6 Sa 858/10
Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die …
- OLG Hamm, 27.05.2010 - 3 UF 234/09
Grenzen eines Vergleichs über Kindesunterhalt
- OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 7 UF 137/07
Unterhaltsverpflichtung: Abänderbarkeit eines ohne Grundlagen geschlossenen …
- OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01
Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den …
- OLG Brandenburg, 12.09.2006 - 10 UF 96/06
Prozessvergleich: Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt
- OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
- OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
Unterhaltsrecht: Voraussetzung eines Ausbildungsunterhalts nach Scheidung; …
- OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Veräußerung des hälftigen …
- OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Abänderung eines Anerkenntnisurteils, das …
- OLG Koblenz, 19.12.2005 - 11 WF 1004/05
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
- OLG Saarbrücken, 15.07.2010 - 6 UF 4/10
Nachehelicher Unterhalt: Vertrauensschutz in Überleitungsfällen
- OLG Zweibrücken, 27.10.2006 - 2 UF 58/06
Übergang der Unterhaltspflicht auf den Erben
- OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
Verhältnis von Ansprüchen nach dem Grundsicherungsgesetz zu Ansprüchen auf …
- OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 6 UF 138/09
Ehegattenunterhalt: Abänderungsklage wegen Vorruhestandes des …
- OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …
- OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung nach Erwerb einer im hälftigen …
- OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20
Wirksamkeit einer vertraglichen Regelung über den Trennungsunterhalt; …
- OLG Rostock, 06.05.2008 - 11 WF 63/08
Unterhaltsabänderungsklage: Jugendamtsurkunde über die Verpflichtung zur Zahlung …
- OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - 3 UF 251/02
Zur Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten
- OLG Saarbrücken, 02.10.2003 - 6 UF 22/03
Unterhaltsvereinbarung: Berufung auf den vertraglichen Ausschluss der …
- OLG Koblenz, 18.02.2003 - 11 UF 88/02
Berücksichtigung überobligatorisch erzielter Einkünfte des Unterhaltsberechtigten
- OLG Saarbrücken, 14.10.2009 - 9 UF 44/08
Umfang der Erwerbsobliegenheit eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners
- OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 6 UF 40/05
Zur Anrechnung von Mehrarbeitsvergütungen und Erschwerniszulagen auf das …
- OLG Koblenz, 20.10.2003 - 13 UF 152/03
Übergang von Unterhaltsansprüchen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); …
- OLG Saarbrücken, 27.02.2004 - 6 WF 4/04
Abänderung eines Prozessvergleiches über nachehelichen Kindesunterhalt
- OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 9 UF 124/09
Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung