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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.12.2000 - 13 WF 698/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12695
OLG Koblenz, 06.12.2000 - 13 WF 698/00 (https://dejure.org/2000,12695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.12.2000 - 13 WF 698/00 (https://dejure.org/2000,12695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 13 WF 698/00 (https://dejure.org/2000,12695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer nachträglichen Ratenzahlungsanordnung; Ermittlung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlass einer nachträglichen Ratenzahlungsanordnung; Ermittlung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 940
  • FamRZ 2001, 1153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.10.1993 - 10 WF 222/92

    Verweigerung von Prozeßkostenhilfe bei mangelnder Einkunftserzielungsabsicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2000 - 13 WF 698/00
    Unabhängig davon, dass vorliegend ungeklärt ist, ob und in welchem Umfang die Antragstellerin Haushaltsleistungen erbringt und in welchem Umfang ihr Lebensgefährte leistungsfähig wäre, kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Frage der Ratenzahlungsanordnung nicht davon abhängig gemacht werden, dass die bedürftige Partei ein ihr tatsächlich nicht zur Verfügung stehendes Entgelt vom Lebensgefährten einklagt, um dann die Raten auf die Prozesskosten zahlen zu können (Zöller-Philippi, ZPO , 22. Aufl., § 115 Rdnr. 8; Wax in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 115 Rdnr. 10; OLG Köln FamRZ 1995, 372 ; vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1396, 1397).
  • OLG Köln, 02.05.1994 - 25 WF 92/94

    PKH-Bewilligung und nichteheliche Lebensgemeinschaft - PKH, Ratenzahlung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2000 - 13 WF 698/00
    Unabhängig davon, dass vorliegend ungeklärt ist, ob und in welchem Umfang die Antragstellerin Haushaltsleistungen erbringt und in welchem Umfang ihr Lebensgefährte leistungsfähig wäre, kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Frage der Ratenzahlungsanordnung nicht davon abhängig gemacht werden, dass die bedürftige Partei ein ihr tatsächlich nicht zur Verfügung stehendes Entgelt vom Lebensgefährten einklagt, um dann die Raten auf die Prozesskosten zahlen zu können (Zöller-Philippi, ZPO , 22. Aufl., § 115 Rdnr. 8; Wax in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 115 Rdnr. 10; OLG Köln FamRZ 1995, 372 ; vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1396, 1397).
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Dennoch kann Prozesskostenhilfe im Einzelfall unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zu versagen sein (i.d.S. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 734; OLG Köln FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1120, 1121 ; KG MDR 2004, 710; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1153 ; 1997, 376 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. Rdn. 6; a.A. OLG Köln MDR 1998, 1434 , das fiktive Einkünfte auch ohne Rechtsmissbrauch zurechnen will).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 16 WF 173/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Nichtberücksichtigung der Einkommensverhältnisse

    500 EUR betragenden Wohnkosten mit 250 EUR beteiligt, wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass bei der Antragstellerin nur 250 EUR Wohnkosten angesetzt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 13 WF 698/00 - FamRZ 2001, 1153).

    Soweit der Partner der Antragstellerin nach ihrem eigenen Vortrag "überwiegend die Lebenshaltungskosten der Antragstellerin und deren minderjähriger Tochter mit (trägt)", kann dem durch Kürzung des Grundfreibetrages Rechnung getragen werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 06. Dezember 2000 a.a.O.).

  • OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02

    Berücksichtigung der Eigenheimzulage bei Berechnung des Einkommens im Rahmen der

    Nicht zum Einkommen zählt demgegenüber das Erziehungsgeld (OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 480; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1153; Senat, Beschluss vom 9. März 2001 - 10 WF 115/01 - und vom 10. November 2000 - 10 WF 517/00 -).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 03.01.2001 - 6 T 134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17006
LG Koblenz, 03.01.2001 - 6 T 134/00 (https://dejure.org/2001,17006)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03.01.2001 - 6 T 134/00 (https://dejure.org/2001,17006)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03. Januar 2001 - 6 T 134/00 (https://dejure.org/2001,17006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1153
  • AnwBl 2001, 373
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06

    PKH: Vereinbarkeit der Beitreibung von Rechtsanwaltskosten mit der

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 9. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, AnwBl 2001, 373; OLG München, JurBüro 1982, 417; Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11; Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 30/07

    Kostenentscheidung: Kostenausgleichsverfahren bei Verteilung der Kosten nach

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Falle, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung, auch wenn ein Antrag nach § 126 ZPO vorliegt; grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl. 2006, B 224; Riedel-Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 41; Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 130 Rn. 11 b; OLG Koblenz, AnwBl. 2001, 373; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 967; OLG München, JurBüro 1982, 417; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, JurBüro 1999, 419).
  • OLG Bremen, 05.09.2005 - 2 W 70/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Tatsächlich geleistete Zahlungen als zu

    Wird ein die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss mit der Begründung angegriffen, die Vorinstanz habe zu Unrecht angenommen, der Antragsteller könne die anfallenden Kosten mittels dreier Monatsraten begleichen, weil unberücksichtigt geblieben sei, dass der Antragsteller die von ihm nach dem Mietvertrag zu entrichtenden Mieten nicht zahle, so ist diesem Angriff der Erfolg zu versagen, weil es im Rahmen der nach § 115 Abs. 1 Satz 2 und 3 Nr. 3 ZPO zu berücksichtigenden Belastungen nur auf tatsächlich geleistete Zahlungen ankommt (wie LG Koblenz FamRZ 2001, 1153/1154 und Zöller-Philippi, § 115 Rand-Nr. 37).

    Damit liegt ein Fall vor, der im Ergebnis demjenigen vergleichbar ist, den das LG Koblenz mit seinem Beschluss vom 3. Januar 2001 - 6 T 134/00 - FamRZ 2001, 1153/1154, zu stimmend zitiert von Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, § 115 Rand-Nr. 37, entschieden hat: Auch hier wohnt der Beklagte, wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss richtig erkannt hat, faktisch mietfrei.

  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 9/07

    Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der bedürftigen Partei

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag gemäß § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt wäre (Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.3.2001, 14 W 170/01, AnwBl 2001, 373; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.7.1998, 10 WF 52/98, JurBüro 1999, 419; OLG München, Beschluss vom 30.10.1981, 11 WF 1001/81, JurBüro 1982, 417; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 135/06

    Kostenfestsetzung: Berechnung des Erstattungsanspruchs bei einer Kostenverteilung

    15 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber einhellig die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in der einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die Prozesskosten nach Quoten verteilt worden sind, die Kostenausgleichung - auch wenn ein Antrag gemäß § 126 ZPO vorliegt - grundsätzlich so zu erfolgen hat, als ob keine Prozesskostenhilfe gewährt wäre (Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 19. Aufl. 2006, B 224; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.3.2001, 14 W 170/01, AnwBl 2001, 373; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.7.1998, 10 WF 52/98, JurBüro 1999, 419; OLG München, Beschluss vom 30.10.1981, 11 WF 1001/81, JurBüro 1982, 417; jeweils zitiert nach Juris).
  • AG Koblenz, 03.02.2009 - 132 C 2868/08
    Eine arbeitslose Prozesspartei, die ein monatliches Arbeitslosengeld in Höhe von 618, 30 EUR erhält, ist dann, wenn sie Wohnkosten tatsächlich nicht aufbringt, zur Zahlung der Monatsrate (hier: 60,- EUR) verpflichtet (im Anschluss an LG Koblenz, Beschluss vom 03.01.2001 - 6 T 134/00 -).

    Die gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 3 ZPO abzuziehenden Kosten für Unterkunft und Heizung umfassen nur den tatsächlich gezahlten Mietzins, so dass ein Abzug nicht zu machen ist, wenn derzeit kein solcher gezahlt wird ( LG Koblenz, FamRZ 2001, 1153 [LG Koblenz 03.01.2001 - 6 T 134/00] ).

  • OLG Stuttgart, 19.09.2006 - 18 WF 181/05

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Behandlung des

    Leistungen nach dem SGB II sind daher auch wenn der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert wurde wie frühere Arbeitslosenhilfe zu behandeln und damit als ratenpflichtiges Einkommen i.S. von § 115 Abs. 1 ZPO einzusetzen (siehe LG Koblenz, FamRZ 2001, 1153).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 10.07.2000 - 2 UF 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21580
OLG Braunschweig, 10.07.2000 - 2 UF 31/00 (https://dejure.org/2000,21580)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.07.2000 - 2 UF 31/00 (https://dejure.org/2000,21580)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 2 UF 31/00 (https://dejure.org/2000,21580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Abänderung einer im Verbundurteil getroffenen Entscheidung zum Versorgungsausgleich nach dem Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG); Ermittlung des Wertunterschieds der Versorgungsanwartschaften ; Abänderung der Entscheidung nach dem ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abänderung einer im Verbundurteil getroffenen Entscheidung zum Versorgungsausgleich nach dem Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG); Ermittlung des Wertunterschieds der Versorgungsanwartschaften ; Abänderung der Entscheidung nach dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1153 (Ls.)
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