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   BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00   

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BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00 (https://dejure.org/2000,1940)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 1Z BR 95/00 (https://dejure.org/2000,1940)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 1Z BR 95/00 (https://dejure.org/2000,1940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Testamentsauslegung; Erblasser; Nachlasszuwendung; Begleichung von Auslagen; Beerdigungskosten

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2087

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2084, § 2087
    Auslegung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Testament - Ausschließlich Gegenstände zugewendet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 656
  • FamRZ 2001, 1174
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    § 2087 Abs. 2 BGB enthält allerdings nur eine Auslegungsregel, keine gesetzliche Vermutung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; OLG Köln FamRZ 1993, 735; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2087 Rn. 2).

    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB in Fällen, in denen der Erblasser testamentarisch im Wege der Zuwendung einzelner Gegenstände praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt hat, eine Erbeinsetzung der bedachten Personen in Betracht kommt, weil in diesen Fällen nicht unterstellt werden kann, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; 1999, 1392/1393 jeweils m.w.N.), konnte das Landgericht somit das Testament dahingehend auslegen, dass durch die Zuwendung einzelner - hier den Nachlaß nicht erschöpfender - Gegenstände keine Einsetzung der Beteiligten zu 1 bis 5 als Miterben erfolgt ist.

    Obwohl alle Beteiligten im Testament als Erben bezeichnet sind, konnte das Landgericht im Wege der Auslegung auch zu dem Ergebnis kommen, dass nur eine der bedachten Personen zum Erben eingesetzt ist, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; 1999, 59/60; 1999, 1392/1394; Palandt/ Edenhofer aaO § 2087 Rn. 3).

    Ein zusätzliches wesentliches Anzeichen für die Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1 ergibt sich daraus, dass diese für die vom Erblasser gewünschte Bestattung Sorge tragen sollte (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; Palandt/Edenhofer aaO § 2087 Rn. 2).

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB in Fällen, in denen der Erblasser testamentarisch im Wege der Zuwendung einzelner Gegenstände praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt hat, eine Erbeinsetzung der bedachten Personen in Betracht kommt, weil in diesen Fällen nicht unterstellt werden kann, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; 1999, 1392/1393 jeweils m.w.N.), konnte das Landgericht somit das Testament dahingehend auslegen, dass durch die Zuwendung einzelner - hier den Nachlaß nicht erschöpfender - Gegenstände keine Einsetzung der Beteiligten zu 1 bis 5 als Miterben erfolgt ist.

    Obwohl alle Beteiligten im Testament als Erben bezeichnet sind, konnte das Landgericht im Wege der Auslegung auch zu dem Ergebnis kommen, dass nur eine der bedachten Personen zum Erben eingesetzt ist, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; 1999, 59/60; 1999, 1392/1394; Palandt/ Edenhofer aaO § 2087 Rn. 3).

    Wenn der Erblasser seine Zuwendung als Veiteilung einzelner Gegenstände formuliert hat, hängt die Beantwortung der Frage, ob eine Erbeinsetzung vorliegt, maßgeblich auch davon ab, ob der Erblasser durch die in dieser Weise bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte (BayObLGZ 1965, 457/460; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1299).

  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    Sie ist vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 59/60.

    Obwohl alle Beteiligten im Testament als Erben bezeichnet sind, konnte das Landgericht im Wege der Auslegung auch zu dem Ergebnis kommen, dass nur eine der bedachten Personen zum Erben eingesetzt ist, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; 1999, 59/60; 1999, 1392/1394; Palandt/ Edenhofer aaO § 2087 Rn. 3).

  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    Dies gilt auch dann, wenn das Interesse der Beschwerdeführer auf verschiedene einander ergänzende Erbteile gerichtet ist; in diesem Fall sind die Interessen zusammenzurechnen (BayObLGZ 1994, 40/36).
  • OLG Köln, 08.01.1993 - 2 Wx 45/92

    Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments zur Bestimmung einer Erbeinsetzung oder

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    § 2087 Abs. 2 BGB enthält allerdings nur eine Auslegungsregel, keine gesetzliche Vermutung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; OLG Köln FamRZ 1993, 735; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2087 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    Wenn der Erblasser seine Zuwendung als Veiteilung einzelner Gegenstände formuliert hat, hängt die Beantwortung der Frage, ob eine Erbeinsetzung vorliegt, maßgeblich auch davon ab, ob der Erblasser durch die in dieser Weise bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte (BayObLGZ 1965, 457/460; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1299).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    Die Vorschrift greift daher nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1998, 76 ff.).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    Obwohl alle Beteiligten im Testament als Erben bezeichnet sind, konnte das Landgericht im Wege der Auslegung auch zu dem Ergebnis kommen, dass nur eine der bedachten Personen zum Erben eingesetzt ist, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; 1999, 59/60; 1999, 1392/1394; Palandt/ Edenhofer aaO § 2087 Rn. 3).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    Ein Vermächtnis liegt dagegen vor, wenn der Erblasser den Bedachten lediglich auf schuldrechtliche Ansprüche gegen den Erben hinsichtlich einzelner Gegenstände verweisen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 835/837; OLC Düsseldorf aaO).
  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
    Wenn der Erblasser seine Zuwendung als Veiteilung einzelner Gegenstände formuliert hat, hängt die Beantwortung der Frage, ob eine Erbeinsetzung vorliegt, maßgeblich auch davon ab, ob der Erblasser durch die in dieser Weise bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte (BayObLGZ 1965, 457/460; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1299).
  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Entscheidend ist, ob die Erblasserin durch die bedachten Personen ihre wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte und ob der Bedachte nach dem Willen der Erblasserin gegebenenfalls auch den Nachlass zu regeln hatte (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; BayObLG FamRZ 2001, 1174/1176).
  • OLG München, 19.02.2020 - 31 Wx 231/17

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung durch Zuwendung wesentlichen Vermögens

    Entscheidend ist, ob der Erblasser durch die bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte und ob der Bedachte nach dem Willen des Erblassers gegebenenfalls auch den Nachlass zu regeln hatte (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; BayObLG FamRZ 2001, 1174/1176; BeckOGK/Gierl § 2087 Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung mit einem Konditionalsatz im Zusammenhang mit

    Hingegen liegt ein Vermächtnis vor, wenn der Erblasser den Bedachten auf schuldrechtliche Ansprüche gegen den Erben hinsichtlich einzelner Gegenstände verweisen wollte (BayObLG FamRZ 2001, 1174/1176).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Über die Zuwendung dieser Vermögenswerte hinaus hat der Erblasser die Beteiligte zu 1 mit seiner Beerdigung und Grabpflege beauftragt, was das Landgericht zu Recht als weiteres Indiz für deren Erbeinsetzung gewertet hat (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; 2001, 1174/1176).
  • OLG München, 15.07.2010 - 31 Wx 33/10

    Testament: Auslegung der letztwilligen Verfügung über die Zuwendung nur einer

    Entscheidend ist, ob der Erblasser durch die bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte und ob der Bedachte nach dem Willen des Erblassers auch den Nachlass zu regeln hatte (BayObLG FamRZ 1999, 1392, 1394; BayObLG FamRZ 2001, 1174/1176).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments;

    Denn die Erbeinsetzung ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass der Erbe die wirtschaftliche Stellung des Erblassers fortsetzen soll (OLG München, FamRZ 2011, 68, 69), was hier von den Eheleuten nicht angeordnet wurde, während die testamentarische Zuwendung bestimmter Gegenstände gemäß § 2087 Abs. 2 BGB auch dann, wenn der Bedachte als Erbe bezeichnet ist, im Zweifel als Vermächtnisanordnung und nicht als Erbeinsetzung anzusehen (BayObLG, FamRZ 2001, 1174, 1175).
  • OLG Hamm, 02.02.2010 - 10 U 137/09

    Auslegung eines Testaments mit Verfügung über einzelne Vermögensgegenstände

    1 Z 26/91">FamRZ 1992, 862 (864), NJW-RR 1999, 1022 (1023), ZEV 2001, 240; FamRZ 2002, 1745( 1748); OLG München FamRZ 2008, 725;MünchKomm-Schlichting § 2087 BGB Rz. 10; Palandt-Edenhofer § 2087 BGB Rz. 3, Staudinger-Otte § 2087 BGB Rz.20).
  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Seine Erwägung, dass es insoweit gerade nicht um die Belastung mit der Beerdigung und Grabpflege hinsichtlich des Erblassers gehe - was als Indiz für eine Erbeinsetzung gewertet werden könnte (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394; 2001, 1174/1176) -, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Für die Erbenstellung nicht entscheidend ist dabei, ob dem Erben nach Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch Vermächtnisse gehören, noch ein mehr oder weniger großer wirtschaftlicher Vorteil an der Erbschaft zukommt (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1986, 728/731; 835/837; 2001, 1174/1176, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 1Z BR 42/02

    Erbeinsetzung oder Auflage bei prozentualer Aufteilung des Nachlasswertes -

    Nach der Lebenserfahrung geht der Erblasserwille regelmäßig dahin, dass die Grabpflege von den eingesetzten Erben wahrgenommen wird (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1174/1175; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 2).
  • OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament

  • OLG Hamm, 18.01.2023 - 10 W 155/22

    Testament; Vollmacht

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