Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5052
OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00 (https://dejure.org/2000,5052)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.2000 - 13 UF 192/00 (https://dejure.org/2000,5052)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 2000 - 13 UF 192/00 (https://dejure.org/2000,5052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch; Übergang des Unterhaltsanspruchs; Sozialhilfeträger; Hilfe zum Lebensunterhalt; Unbillige Härte; Rente

  • Judicialis

    BGB § 1601 ff.; ; BSHG § 91 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1601 ff.; BSHG § 91 Abs. 2 S. 2
    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Ausschluß wegen unbilliger Härte - Pflegeleistung des Unterhaltspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 2.87

    Berechnung des Unterhalts für erwachsene Kinder

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Sinn und Zweck der im 2.Halbsatz konkretisierten Privilegierung von Eltern pflegebedürftiger Kinder ist es, diese durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern in solchen Fällen finanziell zu entlasten, in denen bei typisierender Betrachtungsweise über den täglichen Lebensunterhalt hinaus durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe oder erforderliche Pflegekosten besonders hohe Kosten entstehen (Oesterreicher/Schelter/Kuntz, BSHG, § 91 Rdnr. 134 f; Fichtner/Schaefer, BSHG, § 91 Rdnr.44 ff; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, § 91 Rdnr. 82 f, 90 ff; BVerwG 56, 223; BVerwG NJW 93, 150; OLG Hamm FamRZ 1999, 126, 127).

    inwieweit und in welcher Richtung (Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme) er eine Anpassung regelt (BVerwG FEVS Bd.49/1999, 529, 531 f; BVerwG NJW 1993, 150, 151; anders AG Bergheim im Urteil vom 01.10.1998 - 61 F 193/98 - Leitsatz abgedr.

  • AG Bergheim, 01.10.1998 - 61 F 193/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    inwieweit und in welcher Richtung (Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme) er eine Anpassung regelt (BVerwG FEVS Bd.49/1999, 529, 531 f; BVerwG NJW 1993, 150, 151; anders AG Bergheim im Urteil vom 01.10.1998 - 61 F 193/98 - Leitsatz abgedr.

    in FamRZ 1999, 1025).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.1994 - 4 L 765/93

    Berechnung des Unterhalts für erwachsene Kinder

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Umfang und Dauer der ungewöhnlichen Belastung der Beklagten sind vielmehr bei der Quote zu berücksichtigen, zu der ein Einsatz ihres Einkommens zugemutet wird (vgl. OVG Lüneburg, FamRZ 1994, 1430).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 164/91

    Anrechnung von Pflegegeld auf Mehrbedarf - Unterhaltsbestimmung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    In hierüber geführten Rechtsstreiten ist die Beklagte insoweit zur Zahlung der übergeleiteten Unterhaltsansprüche für die Zeit vom 01.01.1986 bis 28.07.1989 (AG Koblenz 18 F 126/90, BGH XII ZR 164/91), vom 02.12.1989 bis 31.12.1990 (AG Koblenz 40 F 326/94, OLG Koblenz 13 UF 683/95) und vom 01.01.1991 bis 31.12.1993 (AG Koblenz 40 F 286/97, OLG Koblenz 13 UF 482/98) verurteilt worden.
  • OLG Hamm, 04.03.1998 - 23 UF 448/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Sinn und Zweck der im 2.Halbsatz konkretisierten Privilegierung von Eltern pflegebedürftiger Kinder ist es, diese durch die Behinderung ihres erwachsenen Kindes ohnehin schwer getroffenen Eltern in solchen Fällen finanziell zu entlasten, in denen bei typisierender Betrachtungsweise über den täglichen Lebensunterhalt hinaus durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe oder erforderliche Pflegekosten besonders hohe Kosten entstehen (Oesterreicher/Schelter/Kuntz, BSHG, § 91 Rdnr. 134 f; Fichtner/Schaefer, BSHG, § 91 Rdnr.44 ff; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, § 91 Rdnr. 82 f, 90 ff; BVerwG 56, 223; BVerwG NJW 93, 150; OLG Hamm FamRZ 1999, 126, 127).
  • OLG Oldenburg, 28.09.1995 - 14 UF 50/95

    Umfang des Forderungsübergangs nach § 91 BSGH nF - Unterhaltsbedarf eines Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Durch diese Neuregelung des Übergangs von Unterhaltsansprüchen würde auch der bis dahin gespaltene Rechtsweg vereinheitlicht und obliegt es jetzt dem zuständigen Zivilgericht, sowohl die Härteregelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG als auch die Voraussetzungen des bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs nach den §§ 1601 ff BGB zu prüfen (Scheuhorn BSHG, a.a.O., Rdnr.7; Eichhorn/Fergen, Praxis der Soziahlhilfe, 3.Aufl., S.1176 Ziff.6; OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 625, 627).
  • OLG Köln, 15.03.1996 - 25 UF 209/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    Kriterien für das Vorliegen einer Härte sind danach u. a. die Dauer und Höhe der bisherigen Unterhaltsbelastung, die Betreuung und Pflege des Hilfeempfängers durch den Unterhaltsverpflichteten vor dem Eintreten der Sozialhilfe über das Maß seiner Unterhaltspflicht hinaus, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit sowie Umfang der Selbständigkeit bzw. Abhängigkeit im lebenspraktischen Bereich, die Höhe des Einkommens, das Alter des Unterhaltsberechtigten und ein eventueller Rentenbezug des Unterhaltsverpflichteten (Schellhorn, FuR 1993, 261, 266; OLG Köln FamRZ 1997, 53).
  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 71.71

    Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zum Kostenbeitrag für Jugendhilfen -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2000 - 13 UF 192/00
    was unter dem (allgemeinen) Begriff Härte zu verstehen ist, unterliegt den sich wandelnden Anschauungen der Gesellschaft; was in früheren Zeiten im Rahmen des Familienverbundes als selbstverständlicher Einsatz von Familienmitgliedern angesehen und gefordert wurde, wird heute vielfach als Härte empfunden (BVerwG 41, 26, 28; 58, 209, 211 ff).
  • OLG Oldenburg, 14.01.2010 - 14 UF 134/09

    Voraussetzungen und Grenzen des Elternunterhalts und des Übergangs von

    b) In der Sache folgt der Begriff der "unbilligen Härte" den sich wandelnden Anschauungen in der Gesellschaft (vgl. OLG Hamm Urteil vom 06.08.2009, 2 UF 241/08) und ist zur Regelung atypischer Fälle gedacht, bei denen das Ergebnis nach den Regelvorschriften zu unbefriedigenden Ergebnissen führen würde (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2001, 1237, 1238).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZR 339/00

    Begriff der unbilligen Härte beim Übergang des Unterhaltsanspruchs eines

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2001, 1237 veröffentlicht ist, hat angenommen, daß der Unterhaltsanspruch des Jürgen D. gegen seine Mutter weder dem Grunde noch der Höhe nach im Streit sei.
  • KG, 17.01.2003 - 25 UF 14/02

    Kindesunterhalt und Anspruchsübergang auf den Sozialhilfeträger: Haftungsquote

    Solche immateriellen Gesichtspunkte sind aber bei der Prüfung, ob eine Ausnahme von der nach § 91 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz BSHG a. F. regelmäßig anzunehmenden unbilligen Härte vorliegt, ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. OLG Oldenburg a. a. O.; OLG Köln NJW 2000, 1201, 1202; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1237, 1238; Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., Rdnr. 97 zu § 91; Nr. 18 der Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe, abgedruckt in NDV 1995, 1 ff., 2 = FamRZ 1995, 1327, 1328).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.2000 - 2 WF 225/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6513
OLG Hamm, 27.06.2000 - 2 WF 225/00 (https://dejure.org/2000,6513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2000 - 2 WF 225/00 (https://dejure.org/2000,6513)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 2 WF 225/00 (https://dejure.org/2000,6513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1601; BSHG § 91
    Zur Frage des Forderungsübergangs bei Gewährung von Sozialhilfe auf Darlehensbasis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 09.01.2008 - 15 WF 293/07

    Gesetzlicher Forderungsübergang nach § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch

    Es war somit die Intention des Gesetzgebers, dass sämtliche Fälle von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes von § 33 Abs. 1 SGB II erfasst werden sollten (so im Ergebnis auch zur Vorgängervorschrift § 91 BSHG OLG Hamm, FamRZ 2001, 1237 [OLG Hamm 27.06.2000 - 2 WF 225/00] und Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, § 6 Rdn. 550; zu § 94 SGB XII Streichsbier in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 38 Rdn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht