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   BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00   

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https://dejure.org/2000,5902
BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00 (https://dejure.org/2000,5902)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 3Z BR 287/00 (https://dejure.org/2000,5902)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 3Z BR 287/00 (https://dejure.org/2000,5902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Anspruch auf mündliche Verhandlung; Persönliche Anhörung; Beschwerdeverfahren; Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Betroffenen auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; FGG § 69g Abs. 5; ; FGG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 321/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 5741/00
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1247
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen.
  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99

    Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen.
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    Diese Notwendigkeit entfällt, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen läßt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).
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