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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum zulässigen Umfang einer Betreuung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 60 T 2141/00
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2001, 1249 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 234



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11  

    Familienrecht - Vorsorgevollmacht und Bestellung eines Betreuers

    Der Begriff "Aufgabenkreis" im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt nicht aus, dem Betreuer gegebenenfalls nur eine einzige Angelegenheit zuzuweisen (BayObLG NJWE-FER 2001, 151).*).

    Der Begriff "Aufgabenkreis" im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt nicht aus, dem Betreuer gegebenenfalls nur eine einzige Angelegenheit zuzuweisen (BayObLG NJWE-FER 2001, 151).

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09  

    Prozessfähigkeit

    Sollte das Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Betreuers, die auch nur für den vorliegenden Rechtsstreit möglich wäre (vgl. BayOLG 13. Dezember 2000 - 3 Z BR 353/00 - RPfl. 2001, 234; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 63), ablehnen, das Landesarbeitsgericht aber gleichwohl an seiner Überzeugung der fehlenden Prozessfähigkeit des Klägers festhalten oder wiederum nicht aufklärbare und deshalb zu Lasten des Klägers gehende Zweifel an dessen Prozessfähigkeit hegen, gilt es zu verhindern, dass die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages an dem vom Gericht angenommenen Mangel der Prozessfähigkeit des Klägers scheitert.
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03  

    Zum Erfordernis einer Betreuerbestellung für psychisch Erkrankten

    Das Vormundschaftsgericht ist in Betreuungssachen auch nicht etwa einer Fürsorgebehörde gleich zu erachten (vgl. zum Ganzen OLG Köln FamRZ 1996, 249 f; BayObLG RPfleger 2001, 234 = NJWE-FER 2001, 151; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdnrn. 14 f, 64, 86, 87; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1896 Rdnr. 7).
mehr
  • OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06  

    Beschwerderecht des Betroffenen gegen Aufhebung der Betreuung bei

    Nur wenn der Betroffene psychisch außer Stande ist, solche Hilfe von sich aus in Anspruch zu nehmen oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 151; OLG Zweibrücken BtPrax 2004, 155 m.w.N.; Senatsentscheidung BtPrax 2005, 156 und vom 5.10.2005 - 33 Wx 181/05).
  • OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05  

    Keine Betreuung bei rechtlich möglicher Besorgung eigener Angelegenheiten

    Nur wenn der Betroffene psychisch außer Stande ist, solche Hilfe von sich aus in Anspruch zu nehmen oder sogar die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 151; OLG Zweibrücken BtPrax 2004, 155 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02  

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02  

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Auch bei den danach in Betracht kommenden Personen muss jedoch gewährleistet sein, dass sie in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten der Betreuten besorgen und sie hierbei im erforderlichen Umfang persönlich betreuen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 25/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG München - 701 XVII 2255/00
  • LG München I, 20.12.2000 - 13 T 17834/00
  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 25/01

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2001, 1249

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • AG Cham - 8 XVII 82/97
  • LG Regensburg - 7 T 125/99
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2001, 1249



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07  

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06  

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05  

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    Die Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Grundsätze unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; 1999, 51).
mehr
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09  

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250; BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1897 BGB, Rdn. 4).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02  

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03  

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2001, 1249/1250; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04  

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; BtPrax 2002, 218); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04  

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 26.06.2003 - 3Z BR 95/03  

    Eignung eines gemäß § 1897 Abs. 5 BGB vorrangig als Betreuer zu

    Die Beurteilung der Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03  

    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung -

    Abgesehen davon, dass auch insoweit die tatsächliche Würdigung des Landgerichts im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht unbeschränkt sondern allenfalls daraufhin nachprüfbar ist, ob sie rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249 m.w.N.), bedarf es grundsätzlich auch einer typisierenden Bewertung der einzelnen Ausbildungsgänge, um eine einheitliche Rechtsanwendung zu ermöglichen.
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 6/04  

    Berücksichtigung zeitlich zurückliegender Vorschläge des Betroffenen

  • OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05  

    Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels

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