Rechtsprechung
LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entweder Pauschale oder Nachweis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Keine Kumulierung von pauschalen und konkreten Aufwendungen
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1324
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.02.1964 - VII ZR 99/62
Architekten - Verjährung v. Ansprüchen wg. mangelhaften Architektenwerks
Auszug aus LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Berufung auf eine nach neuerer Rechtsprechung eingreifende kurze Verjährungsfrist auch dann nicht rechtsmißbräuchlich sein muß, wenn früher von der Rechtsprechung eine lange Verjährung angenommen wurde (…vgl. MünchKomm/Grothe, a.a.O., Rz. 18; BGH, NJW 1964, 1022). - BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
- BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87
Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen …
Auszug aus LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00
Das LG ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß der Zweck der Verjährungsregelungen die Anlegung strenger Maßstäbe erfordert und den Einwand unzulässiger Rechtsausübung nur gegenüber einem wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben durchgreifen läßt (vgl. BGH, NJW 1988, 2245).
- BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Rechtsanwalt als Berufsbetreuer
Auszug aus LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00
Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 II S. 1 BGB a. F. klargestellt war, daß dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird (vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 = FamRZ 1989, 1119, und BayObLG, NJW-RR 1999, 517 = FamRZ 1999, 462 [LS.]), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluß des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann. - AG Celle, 30.12.1995 - 25 XVII K 293
Auszug aus LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00
(…vgl. Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., § 196 Rz. 43 ;… MünchKomm/von Feldmann, BGB, 3. Aufl., § 196 Rz. 24; Damrau, Rpfleger 1983, 93 ff., OLG Celle, FamRZ 1961, 385, für den Honoraranspruch eines Beistands; AmtsG Celle, FamRZ 1996, 759 = NdsRpfl 1996, 58 f). - BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 25/89
Anordnung einer Pflegschaft; Antrag auf Bewilligung einer Vergütung für die …
Auszug aus LG Koblenz, 08.11.2000 - 2 T 681/00
Da für den Berufsbetreuer durch die gesetzliche Regelung des § 1836 II S. 1 BGB a. F. klargestellt war, daß dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch bereits mit der jeweiligen Tätigkeit entsteht und lediglich dessen Höhe durch die Bewilligung festgelegt wird (vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 169, 172 = FamRZ 1989, 1119, und BayObLG, NJW-RR 1999, 517 = FamRZ 1999, 462 [LS.]), verjähren die Ansprüche des Berufsbetreuers grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluß des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, soweit sie sich gegen die Staatskasse richten, da insoweit eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB nicht in Betracht kommen kann.
Rechtsprechung
LG Hamburg, 29.08.2000 - 322 T 148/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht (Leitsatz)
Mutwillige Herbeiführung von Mittellosigkeit
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1324
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 10.01.2000 - 13 T 19057/99
Auszug aus LG Hamburg, 29.08.2000 - 322 T 148/00
Unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Kosten verbleibt ihr jedenfalls nicht mehr als der ihr nach Maßgabe der §§ 1836d, 1836c Nr. 2 BGB, 88 II Nr. 8 BSHG i. V. mit § 1 I Nr. 1b der VO zur Durchführung des § 88 II Nr. 8 BSHG zustehende Schonbetrag von 8.000 DM (zum Schonbetrag nach Maßgabe der vorgenannten Vorschriften vgl. näher LG München, BtPrax 2000, 134 f.).
Rechtsprechung
AG Brandenburg, 29.03.1999 - 18 XVII 3115 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tätigwerden bei einem Betreuungsverein in einem Angestelltenverhältnis; Begriff des Vereinsbetreuers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung reicht nicht
- Bt-Recht (Leitsatz)
Stundenweise Tätigkeit in Betreuungsverein, Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, AÜG
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1324