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   BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98   

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https://dejure.org/2001,1334
BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98 (https://dejure.org/2001,1334)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2001 - XII ZR 276/98 (https://dejure.org/2001,1334)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - XII ZR 276/98 (https://dejure.org/2001,1334)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    § 323 Abs. 1 u. 2 ZPO
    Unterhaltsabänderungsverfahren/Einwendung fehlender Vaterschaft

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Grenzen der Durchbrechung der Rechtskraft in einem Abänderungsverfahren nach § 323 I ZPO

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 937
  • MDR 2001, 765
  • NJ 2001, 536
  • NJ 2001, 537
  • FamRZ 2001, 1364
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98
    Die Ausbildungsvergütung, die die Klägerin erhält, ist auf ihren Unterhaltsanspruch grundsätzlich bedarfsmindernd anzurechnen (Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 542 f. = NJW 1981, 2462 ff. m.N.).

    Berufsbedingte Aufwendungen und sonstiger Mehrbedarf sind vorweg abzuziehen (Senatsurteil vom 8. April 1981 aaO).

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98
    Es ist deshalb auch nicht zu prüfen, ob die statusrechtliche Stellung als eheliches Kind des Beklagten, die die Klägerin nach dem damals maßgeblichen Recht der DDR erlangt hat, weil der Beklagte die Vaterschaft anerkannt und anschließend die Mutter der Klägerin geheiratet hat, nur durch eine (nicht erfolgte) Vaterschaftsanfechtung nach den §§ 61 ff. FGB hätte beseitigt werden können - so das Berufungsgericht - oder ob der Beklagte statt dessen - bzw. auch - durch die (erfolgte) Anfechtung des Vaterschaftsanerkenntnisses dieses Ergebnis erreichen konnte (der Senat hat diese Frage bisher offengelassen: vgl. Senatsurteil vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97 - FamRZ 1999, 778, 779).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98
    Diese Ausführungen stehen nicht etwa im Widerspruch zu den in dem Senatsurteil BGHZ 98, 353, 360 ff. zu § 323 Abs. 2 ZPO aufgestellten Grundsätzen.
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98
    Erst recht kann sie nicht die Gelegenheit bieten, gegen den Grund des Anspruchs Einwendungen zu erheben oder diesen neu zur Nachprüfung zu stellen (so BGH, Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 57/78 - NJW 1979, 1656, 1657 = FamRZ 1979, 694 ff.).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 338/81

    Vereinbarung nachehelicher Unterhaltspflichten in einem gerichtlichen Vergleich -

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98
    Insoweit kann nichts anderes gelten als bei allen anderen Urteilen, deren Rechtskraft durch ihre etwaige Unrichtigkeit gleichfalls nicht berührt wird (so BGH aaO NJW 1979; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Dezember 1982 - IVb ZR 338/81 - FamRZ 1983, 260 ff. m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60

    Abänderungsklage (§ 323 ZPO)

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98
    Die in § 323 Abs. 1 ZPO geschaffene Möglichkeit, bei einer Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen wegen einer nachträglich eingetretenen Veränderung der Verhältnisse eine Abänderungsklage zu erheben, ist ein prozessualer Anwendungsfall der clausula rebus sic stantibus (so schon BGHZ 34, 110, 115 ff.).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    c) Auf eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung (hier: zum Splittingvorteil in zweiter Ehe und zum Familienzuschlag für einen in den Haushalt aufgenommenen Stiefsohn) kann sich auch der Abänderungsbeklagte erst ab Verkündung des entsprechenden höchstrichterlichen Urteils stützen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 21. Februar 2001 -XII ZR 276/98 - FamRZ 2001, 1364).

    Vielmehr kann der Beklagte zur Verteidigung des Ersturteils gegen das Abänderungsbegehren des Klägers auch solche Tatsachen in den Prozess einführen, die bereits während des Erstprozesses vorgelegen haben, dort aber nicht vorgetragen wurden und infolgedessen unberücksichtigt geblieben sind (Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - XII ZR 276/98 - FamRZ 2001, 1364, 1365).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Soweit diese Grundlagen unverändert geblieben sind, bleibt die aus der Rechtskraft folgende Bindungswirkung der Entscheidung bestehen und hindert den Abänderungsrichter daran, die diesbezüglichen Tat- und Rechtsfragen erneut zu prüfen (Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - XII ZR 276/98 - FamRZ 2001, 1364, 1365).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09

    Kindesunterhalt: Anspruch eines volljährigen studierenden Kindes auf Finanzierung

    Die Abänderungsklage gibt weder die Möglichkeit zur neuerlichen Wertung des alten Sachverhalts noch dazu, diesen bei Gelegenheit einer - gerechtfertigterweise erfolgenden - Abänderung abweichend zu beurteilen (BGH, FamRZ 2001, 1364; vgl. ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn. 41; MünchKommZPO/Gottwald, § 323 Rn. 91 ff; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 323 Rz. 80; FA-FamR/Gerhardt, 6. Kap. Rn. 931; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl. Kap. 5, Rn. 380).
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

    (2) Der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, nach der die Ausschlusswirkung der §§ 11 LuftVG, 14 BImSchG nicht nur privatrechtliche Ansprüche auf Einstellung des genehmigten Betriebs, sondern auch andere Ansprüche zur Abwehr benachteiligender Einwirkungen erfasst, steht daher die - insoweit auch nach § 323 ZPO zu beachtende (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 21. Februar 2001, XII ZR 276/98, NJW-RR 2001, 937 f.) - Rechtskraft des Ersturteils entgegen.
  • BGH, 27.05.2015 - XII ZB 564/12

    Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Berücksichtigung von in der

    Dies ist dem Rechtsmittelzug im Ausgangsverfahren vorbehalten (Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - XII ZR 276/98 - FamRZ 2001, 1364, 1365); dieser grundlegenden Konzeption folgt nach der Reform des Versorgungsausgleichs auch § 225 FamFG.
  • OLG Jena, 26.09.2005 - 2 UF 111/05
    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (st. Rspr., vgl. BGH FamRZ 2004, 1179 ; 2003, 848; 2001, 1364; 2000, 1499, 1998, 99; 1994, 1100, 1101 jew.m.w.N.).

    Soweit der Beklagte einwendet, dieser Betrachtungsweise stehe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2001 ( FamRZ 2001, 1364 ff. ), verkennt er diese.

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 UF 147/09

    Nachehelicher Altersunterhalt: Ehebedingte Nachteile bei Nichtweiteraufbau der

    Die Abänderungsklage gibt weder die Möglichkeit zur neuerlichen Wertung des alten Sachverhalts noch dazu, diesen bei Gelegenheit einer - gerechtfertigterweise erfolgenden - Änderung abweichend zu beurteilen (BGH, FamRZ 2001, 1364; ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn. 41; MünchKommZPO/Gottwald, § 323 Rn. 91).
  • OLG Saarbrücken, 10.08.2007 - 9 UF 105/06

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Abänderung eines Anerkenntnisurteils, das

    Vielmehr kann der Beklagte zur Verteidigung des Ersturteils gegen das Abänderungsbegehren der Klägerin auch solche Tatsachen in den Prozess einführen, die bereits während des Vorprozesses vorgelegen haben, dort aber nicht vorgetragen wurden und infolgedessen unberücksichtigt geblieben sind (BGH, FamRz 2007 a.a.O.; FamRz 2001, 1364).
  • OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08

    Nachehelichenunterhalt: Abzug von Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung;

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg (OLGR 2002, 250), die Unterhaltsberechtigte müsse Abänderungsklage erheben, wenn die Prognose sich als ungerechtfertigt herausstelle, vermag der Senat nicht zu teilen (Büttner FF 2002, 68; BGH FamRZ 2001, 1364).
  • BayObLG, 27.10.2004 - FkBR 1/03

    Fortgeltung fideikommissrechtlicher Sicherungsmaßnahmen

    Den Umfang der rechtlichen Bindung kann nicht beeinflussen, auch nicht aus Gründen der Billigkeit, dass diese Fragen in den genannten Beschlüssen möglicherweise unrichtig beurteilt worden sind (vgl. BGH NJW-RR 2001, 937 f.).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2008 - 6 UF 84/07

    Änderung der Zahlung des nachehelichen Unterhalts entsprechend eines

  • AG Aachen, 05.08.2005 - 84 C 477/03

    Feststellung der Schadensersatzpflicht aufgrund einer zahnärztlichen

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