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OLG Naumburg, 27.09.2000 - 8 WF 169/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für einen Antrag auf Abweisung der Berufung bei Berufungsrücknahme vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Kostenerstattungspflicht bei Rücknahme einer zur Fristwahrung eingelegten Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zeitz, 17.01.2000 - 3 F 239/99
- OLG Naumburg, 27.09.2000 - 8 WF 169/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1392
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 09.07.1998 - 15 W 861/98
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei nur zur Fristwahrung eingelegter …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.09.2000 - 8 WF 169/00
Wird Berufung ausdrücklich nur "zur Fristwahrung" eingelegt, ist bis zur Begründung des Rechtsmittels weder eine Vertreterbestellung noch ein Sachantrag erforderlich und daher damit verbundene Kosten und Gebühren nicht erstattungsfähig (im Anschluss an OLG Naumburg, 15. August 2000, 4 W 400/00; OLG Dresden, MDR 1998, 1309 ).Die damit verbundenen Kosten sind deshalb nicht erstattungsfähig (OLG Naumburg 4 W 400/00; OLG Dresden MDR 1998, 1309 ; anders: Hanseatisches OLG OLGR-Bremen 1998, 308).
- OLG Frankfurt, 14.01.2003 - 25 W 99/02
Kostenerstattung nach Berufungsrücknahme: Erstattungsfähigkeit einer halben …
Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden war, ob die volle Prozeßgebühr nach dem Hauptsache- Streitwert dann anfällt, wenn die Berufung ohne daß ein Berufungsantrag gestellt wird- nicht rechtzeitig begründet und daher als unzulässig verworfen wird (vgl. zu diesem Problem LAG Nürnberg Juris Nr. KARE 603578; OLG Naumburg FamRZ 2001, 1392).