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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.2000 - 9 UF 37/00   

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https://dejure.org/2000,7173
OLG Hamm, 18.08.2000 - 9 UF 37/00 (https://dejure.org/2000,7173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2000 - 9 UF 37/00 (https://dejure.org/2000,7173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2000 - 9 UF 37/00 (https://dejure.org/2000,7173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Ausbildungsunterhalts eines volljährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zum Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes und der Frage des § 1611 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1395 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 21.12.1989 - 1 UF 179/89

    Unterhalt eines volljährigen Kindes; Erlangung des erstrebten Studienplatzes;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 9 UF 37/00
    Zwar sind Fälle denkbar und von der Rechtsprechung entschieden (vgl. OLG Bamberg - FamRZ 1992, S. 719; alte Rechtsprechung des OLG Frankfurt - FamRZ 1990, S. 789), in denen die Kontaktverweigerung des Unterhalt fordernden volljährigen Kindes als schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 BGB gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil angesehen worden ist.
  • OLG Frankfurt, 21.03.1995 - 1 WF 19/95

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs infolge Kontaktverweigerung des volljährigen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 9 UF 37/00
    Jedoch ist ein solches auf eine vorsätzliche Kränkung angelegtes Verhalten abzugrenzen gegen Äußerungen, in denen sich lediglich die Fortsetzung des elterlichen Streits spiegelt, die die dadurch hervorgerufene Entfremdung ausdrücken und die ein beredtes Zeugnis des unüberwundenen Familienkonflikts darstellen (vgl. BGH - FamRZ 1991, S. 322 f.; OLG Frankfurt - FamRZ 1995, S. 1513).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89

    Finanzierung einer Zweitausbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 9 UF 37/00
    Jedoch ist ein solches auf eine vorsätzliche Kränkung angelegtes Verhalten abzugrenzen gegen Äußerungen, in denen sich lediglich die Fortsetzung des elterlichen Streits spiegelt, die die dadurch hervorgerufene Entfremdung ausdrücken und die ein beredtes Zeugnis des unüberwundenen Familienkonflikts darstellen (vgl. BGH - FamRZ 1991, S. 322 f.; OLG Frankfurt - FamRZ 1995, S. 1513).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 99/86

    Verzugszinsen für Unterhaltsrückstände; Beseitigung der Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2000 - 9 UF 37/00
    Auch wenn die verzugsbegründende Wirkung der Mahnung durch die wechselnde Berechnung nicht berührt wird (vgl. BGH - FamRZ 1988, S. 478 ff), konnte der Beklagte nach Treu und Glauben nicht damit rechnen, daß nach ca. 5 1/2 Jahren, von der Klarstellung im November 1994 bis zur Berufungsbegründung im April 2000 gerechnet, auf die 1993 angemahnten Spitzenbeträge zurückgegriffen werde.
  • AG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 1 F 20/07

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltpflicht für eine weitere Ausbildung; nicht

    Im Rahmen der Verwirkung des Volljährigenunterhalts ist ein auf vorsätzliche Kränkung angelegtes Verhalten aber abzugrenzen gegen Äußerungen, in denen sich lediglich die Fortsetzung des elterlichen Streits spiegelt (OLG Hamm, FamRZ 2001, 1395).
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Rechtsprechung
   AG Helmstedt, 04.09.2000 - 5 F 134/00 UK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11689
AG Helmstedt, 04.09.2000 - 5 F 134/00 UK (https://dejure.org/2000,11689)
AG Helmstedt, Entscheidung vom 04.09.2000 - 5 F 134/00 UK (https://dejure.org/2000,11689)
AG Helmstedt, Entscheidung vom 04. September 2000 - 5 F 134/00 UK (https://dejure.org/2000,11689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Forderung aus übergegangenen Unterhaltsansprüchen; Kriterien für eine grobe Verletzung der Unterhaltspflicht; Grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme bezüglich Unterhaltszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderung aus übergegangenen Unterhaltsansprüchen; Kriterien für eine grobe Verletzung der Unterhaltspflicht; Grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme bezüglich Unterhaltszahlung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternunterhalt - Verwirkung aufgrund schwerwiegender Verfehlung

  • forum-elternunterhalt.de

    Elternunterhalt; Unbillige Härte - Vernachlässigung - Kontaktlosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1395
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im

    Das Unterlassen der Mutter, an dem sich in der Folgezeit nichts geändert hat, offenbart einen so groben Mangel an elterlicher Verantwortung und menschlicher Rücksichtnahme, daß nach Abwägung aller Umstände in diesem besonders gelagerten Fall von einer schweren Verfehlung gegen die Beklagte auszugehen ist (vgl. insofern auch Staudinger/Engler aaO § 1611 Rdn. 29; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1611 Rdn. 5; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1611 Rdn. 5; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 1053 b; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 626; Günther aaO § 12 Rdn. 113; LG Hannover FamRZ 1991, 1094, 1095; AG Helmstedt FamRZ 2001, 1395; AG Leipzig FamRZ 1997, 965).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 12 SO 61/09

    Sozialhilfe

    Diese können z. B. in einer extrem langen (32 Jahre) Kontaktlosigkeit (Amtsgericht (AG) Helmstedt, Urteil vom 04.09.2000 - 5 F 134/00 - FamRZ 2001, S. 1395), einer Verletzung der Aufsichtspflicht sowie Vernachlässigung, Beschimpfung und Bedrohung eines Kindes (AG Leipzig, Urteil vom 18.09.1996 - 23 C 280/95 - FamRZ 1997, S. 965) sowie darin, das Kind "vor die Tür gesetzt" zu haben, um ungestört mit dem neuen Lebenspartner zusammenleben zu können (AG Frankfurt, Urteil vom 09.12.2005 - 404 F 4366/05 UE - ASR 2006, S. 41-42) gesehen werden.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2002 - 3 UF 134/02
    Insgesamt schließt sich damit das Berufungsgericht den Entscheidung des Landgerichts Hannover, Urteil vom 17.01.1991 (a. a.O.), Amtsgericht Leipzig, Urteil von 18.09.1986 (FamRZ 1997, 965), sowie Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom 04.09.2000, (FamRZ 2001, 1395) an, wonach eine lange andauernde Kontaktlosigkeit zu einer Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt gemäß § 1611 BGB führt.
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