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   OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00   

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https://dejure.org/2001,2524
OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00 (https://dejure.org/2001,2524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.2001 - 15 W 342/00 (https://dejure.org/2001,2524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 15 W 342/00 (https://dejure.org/2001,2524)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Entstehung des Vergütungsanspruchs, Stundensatz bei Abschluss an Fachhochschule (Anna-Zillken-Schule), Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 7. S. 2; ; BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren - Abschluß der Anna-Zillken-Schule Höhere Fachschule für Sozialarbeit in Dortmund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1398
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Die Entstehung des Vergütungsanspruchs für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer ist nicht von einer ggf. nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig, sondern knüpft allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung an, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können (wie OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556).

    Jedenfalls teilt der Senat die Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556), daß die Entstehung des Vergütungsanspruchs für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer nicht von einer ggf. nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig ist, sondern allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung anknüpft, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können.

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Diese Bindungswirkung bleibt bestehen, wenn das Erstbeschwerdegericht nach der erneuten Entscheidung des Amtsgerichts wiederum mit der Sache befaßt wird, und ist in gleicher Weise in einem sich anschließenden Verfahren der weiteren Beschwerde zu beachten (BGHZ 15, 122 = NJW 1955, 21; …
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach bisherigem Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLGZ 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse im Interesse der Beteiligten dient.
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach bisherigem Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLGZ 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse im Interesse der Beteiligten dient.
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).
  • LG Dresden, 31.08.1999 - 2 T 916/99

    Anspruch eines Betreuers auf Vergütung aus der Staatskasse ; Anspruch einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Die gegenteilige Auffassung des LG Dresden (FamRZ 2000, 181) erscheint dem Senat demgegenüber zu eng, weil sie die Grundsätze der Betreuerauswahl mit dem Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor der berufsmäßigen Betreuung (§§ 1897 Abs. 6, 1908 b Abs. 1 S. 2 BGB) zu stark mit dem Vergütungsanspruch des bereits bestellten Betreuers vermischt.
  • BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97

    Vergütung des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach bisherigem Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLGZ 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse im Interesse der Beteiligten dient.
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Demgegenüber kommt es auf die Bezeichnung der Einrichtung nicht an (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; HK-BUR Lütgens Stand 2005 vor §§ 3, 4 VBVG Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 = OLG-Report Frankfurt 2002, 277 = BtPrax 2002, 272 und vom 11. Dezember 2006 - 20 W 365/06 dok. bei Juris).

    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36 und 2003, 135; OLG Köln FamRZ 2001, 1398).

    Es kann jedoch nach der jeweils gebotenen inhaltlichen Bewertung im Einzelfall auch eine als Fachschule oder Akademie bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; BayObLG FamRZ 2003, 1787-Ls- im Langtext dok. bei Juris; sowie Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2002 und 11. Dezember 2006, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    Nach der jeweils gebotenen inhaltlichen Bewertung kann jedoch im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann ( vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398 ).

  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch eine schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).

    Dabei können als Kriterien für die Vergleichbarkeit insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und der Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307; Senatsbeschluss 20 W 241/02 a.a.O.).

    Es kann jedoch nach der jeweils gebotenen inhaltlichen Bewertung im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398 und Senatsbeschluss 20 W 241/02 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01

    Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete

    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001 [15 W 342/00]; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats vom 22.01.2001 - 15 W 342/00 - BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15

    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum

    Dabei hat der Gesetzgeber einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2006 - 20 W 365/06; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00

    Verfahrenspfleger; Lehrgang; ÖTV-Fortbildungsinstitut; Lehrer für Pflegeberufe;

    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • LG Düsseldorf, 08.03.2013 - 25 T 612/12

    Erhöhung des Stundensatzes eines Berufsbetreuers

    Auf die Bezeichnung der Einrichtung kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.11.2006 OLGR 2007, 167; OLG Hamm, Beschl. v. 22.1. 2001, FamRZ 2001, 1398).
  • AG Siegburg, 12.02.2020 - 43 XVII 511/17
    Demgegenüber kommt es auf die Bezeichnung der Einrichtung nicht an (BGH, aaO; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; HK-BUR Lütgens Stand 2005 vor §§ 3, 4 VBVG Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer

  • LG Deggendorf, 26.01.2016 - 12 T 160/15

    Zusatzausbildung zum Curator de Jure vergleichbar mit Hochschulausbildung

  • LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 25 T 622/12

    Betreuervergütung bei einer Ausbildung zum Krankenpfleger und zum Heilpädagogen

  • OLG Brandenburg, 03.09.2009 - 11 Wx 49/06

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit der Ausbildung mit einer

  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und

  • LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12

    Ermittlung des Stundensatzes i.R. einer Betreuervergütung bei Absolvierung einer

  • LG Köln, 07.12.2004 - 6 T 656/04
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