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   OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00   

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https://dejure.org/2000,3705
OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00 (https://dejure.org/2000,3705)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2000 - 16 Wx 113/00 (https://dejure.org/2000,3705)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 16 Wx 113/00 (https://dejure.org/2000,3705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung eines Betreuungsvereins für Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 4; ; BGB § ... 1908e Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 5; ; BGB § 1897 Abs. 2; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1836b; ; BGB § 1779 Abs. 2; ; BGB § 1791a; ; BGB § 1908e; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; FGG § 67; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 2; ; FGG § 70b Abs. 1 S. 3; ; FGG § 13a Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 67
    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1400
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen gesetzliche Vorschriften,

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00
    Mit Beschluss vom 11.11.1999 - 1 BvR 122/94 - (BtPrax 2000, 30 = FamRZ 2000, 414) hat das BVerfG auf eine von dem Beteiligten zu 3. und einem seiner Mitarbeiter gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln erhobene Verfassungsbeschwerde die Verweisung in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG auf § 1908e dahingehend ausgelegt, dass hierin eine gesetzlich Klarstellung liege, dass einem Betreuungsverein für die Tätigkeit eines Mitarbeiters als Verfahrenspfleger ein Vergütungsanspruch zustehe.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00
    Mit Beschluss vom 11.11.1999 - 1 BvR 122/94 - (BtPrax 2000, 30 = FamRZ 2000, 414) hat das BVerfG auf eine von dem Beteiligten zu 3. und einem seiner Mitarbeiter gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln erhobene Verfassungsbeschwerde die Verweisung in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG auf § 1908e dahingehend ausgelegt, dass hierin eine gesetzlich Klarstellung liege, dass einem Betreuungsverein für die Tätigkeit eines Mitarbeiters als Verfahrenspfleger ein Vergütungsanspruch zustehe.
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03

    Vergütungsanspruch des Fürsorgevereins für Pflegetätigkeit eines Mitarbeiters

    Es besteht aber ein unmittelbarer Anspruch des Vereinsmitarbeiters, wenn er die Pflegschaft berufsmäßig führt (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Köln vom 15.12.2000, FamRZ 2001, 1400).

    An dieser Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15.12.2000 (FamRZ 2001, 1400) gehindert.

    Das OLG Köln (FamRZ 2001, 1400) hat sowohl einen Anspruch des Vereinsmitarbeiters nach §§ 1915, 1835 ff. BGB als auch eine entsprechende Anwendung des § 1908e BGB für möglich gehalten, jedoch dem letztgenannten Weg den Vorzug gegeben und einen unmittelbaren Anspruch des Vereins für die Tätigkeit seines persönlich zum Pfleger bestellten Mitarbeiters bejaht.

    Er will von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 2001, 1400), die auf weitere Beschwerde ergangen ist, abweichen.

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Das Bayerische Oberste Landesgericht sieht sich an einer Zurückweisung der weiteren Beschwerde aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Dezember 2000 (veröffentlicht in FamRZ 2001, 1400) gehindert.
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12

    Als Pfleger bestellter Vormundschaftsverein: Anspruch auf Entlassung und

    Zwar wurde eine analoge Anwendung in der Vergangenheit vereinzelt auch von den Instanzgerichten für möglich gehalten (vgl. OLG Köln FamRZ 2001, 1400).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/ Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/ Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur eine entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vergütung eines Betreuungsvereins auf das Vormundschafts- bzw. Pflegschaftsrecht ablehnt (BayObLG FamRZ 2002, 1363; FamRZ 2003, 1588; Zimmermann FamRZ 2001, 1401 f.; s. auch Müller ZKJ 2007, 449), spricht sich die Gegenauffassung für eine analoge Anwendung aus (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2011, 61, 62; s. auch OLG Köln FamRZ 2001, 1400, 1401; Oberloskamp/ Schindler Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige 3. Aufl. § 14 Rn. 12 f.; Erman/ Westermann BGB 12. Aufl. Anh. zu § 1836 BGB Rn. 3).
  • BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02

    Vergütungsanspruch des Vormunds als Mitglied eines Fürsorgevereins

    c) Das OLG Köln (FamRZ 2001, 1400) hat in einem Falle, in dem ein Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungs- und Vormundschaftsvereins persönlich zum Pfleger eines minderjährigen Betroffenen mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmungsrecht bestellt worden war, sowohl eine Liquidationsmöglichkeit des Vereinsmitarbeiters nach §§ 1835 ff. BGB als auch eine entsprechende Anwendung des § 1908e BGB für möglich gehalten, jedoch dem letztgenannten Weg den Vorzug gegeben.
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