Rechtsprechung
   BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 5812/00
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2001, 1402



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06  

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06  

    Rechtliche Betreuung

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04  

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).
mehr
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02  

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Diese Voraussetzung ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn der Verdacht begründet ist, er werde die Vollmacht zu eigennützigen Zwecken missbrauchen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1402; LG Wiesbaden FamRZ 1994, 778; MünchKomm/Schwab aaO).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04  

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02  

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Gutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1402/1404).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04  

    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von

    Ein Beteiligter kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht Einwendungen gegen die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts erheben und damit seine Sachdarstellung an die Stelle des Landgerichts setzen (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216; BayObLG FamRZ 2001, 1402).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 449/04  
    Die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers war deshalb nicht ausreichend, um die Betroffene ausreichend zu schützen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2006, 729; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; BtPrax 2001, 163; Schwab, in: Münchener-Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1896, Rdn. 237).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 4 T 224/04  

    Rechtliche Betreuung

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht