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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00 B   

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https://dejure.org/2001,6368
OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00 B (https://dejure.org/2001,6368)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.04.2001 - 1 UF 197/00 B (https://dejure.org/2001,6368)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. April 2001 - 1 UF 197/00 B (https://dejure.org/2001,6368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Kontrollberechnung in einem Hausmann-Fall; Fiktive Vollerwerbstätigkeit mit daraus resultierenden Unterhaltslasten für das Kind aus der neuen Ehe und den betreuenden Elternteil; Regelgerechte Berechnung des Ehegattenunterhalts

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1603
    Hausmann-Fall

  • Judicialis

    BGB § 1603

  • hefam.de

    § 1603 BGB
    Hausmann-Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1603
    Zur Leistungsfähigkeit eines Elternteils, der in einer neuen Beziehung ein weiteres Kind betreut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1477
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.03.1996 - XII ZR 2/95

    "Hausmann" muß Unterhalt zahlen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
    In diesem Fall ist die dann gegebene Barunterhaltspflicht gegenüber dem neuen Kind, sowie (falls nicht in Konkurrenz zu einem geschiedenen Ehegatten nachrangig, BGH FamRZ 1996, 796, 798, was hier nicht der Fall ist) der Unterhaltsbedarf des dann (gedachten) betreuenden andern Ehegatten zu berücksichtigen.

    So war dies in dem vom BGH entschiedenen Sachverhalt FamRZ 1996, 796 wohl der Fall, vor allem im Hinblick auf die Nichtberücksichtigung des Bedarfs des neuen Ehegatten wegen dessen Nachrangs (wegen § 1582 Abs. 1 Satz 2 BGB).

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
    Nach den auch vom Senat geteilten Grundsätzen der sog. 'Hausmann'-Rechtsprechung des BGH (z.B. Z 75, 272 = FamRZ 1980, 43), die selbstverständlich auch für den Fall der Hausfrau gelten (BGH FamRZ 1982, 25), darf sich der einem minderjährigen Kind aus einer früheren Ehe unterhaltspflichtige Elternteil nach Wiederverheiratung und Geburt eines weiteren Kindes nicht ausschließlich den Belangen dieses Kindes widmen, sondern ist verpflichtet, durch Aufnahme zumindest eines Nebenerwerbs zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Verbindung beizutragen.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
    Diese beträgt nach den vom Senat angewandten Leitlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Nr. IV. 4.) 2/5 des Erwerbseinkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten Dies gilt nach inzwischen gefestigter BGH-Rechtsprechung auch im absoluten Mangelfall (z.B. FamRZ 1997, 806) und führt hier zu folgender Berechnung: .
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
    Nach den auch vom Senat geteilten Grundsätzen der sog. 'Hausmann'-Rechtsprechung des BGH (z.B. Z 75, 272 = FamRZ 1980, 43), die selbstverständlich auch für den Fall der Hausfrau gelten (BGH FamRZ 1982, 25), darf sich der einem minderjährigen Kind aus einer früheren Ehe unterhaltspflichtige Elternteil nach Wiederverheiratung und Geburt eines weiteren Kindes nicht ausschließlich den Belangen dieses Kindes widmen, sondern ist verpflichtet, durch Aufnahme zumindest eines Nebenerwerbs zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Verbindung beizutragen.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.1997 - 6 UF 35/97

    Verletzung der Erwerbsobliegenheit als Voraussetzung für die Zurechnung fiktiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
    I n einem solchen Fall hält es der Senat in Anlehnung an OLG Düsseldorf (FamRZ 1998, 851, 854) für angemessen, den Einsatzbetrag für den Ehegatten in der Mangelfallberechnung nach der Quote ohne Vorwegabzug des Kindesunterhalts zu bestimmen.
  • OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
    In Abweichung von diesen Grundsätzen hat nunmehr allerdings das OLG Celle (FamRZ 2000, 1430) entschieden, dass dem wiederverheirateten Ehegatten, der in der neuen Ehe sein Auskommen hat, kein Selbstbehalt zusteht.
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
    Nach den bisher hierzu entwickelten Grundsätzen der BGH-Rechtsprechung kann diese Verpflichtung nicht weiter reichen, als sie gegeben wäre, wenn sich der Unterhaltsschuldner nicht in die Rolle des haushaltsführenden Ehegatten begeben hätte, sondern voll erwerbstätig geblieben wäre (vgl. BGH FamRZ 1982, 590, 592), was im Wege einer Kontrollberechnung zu überprüfen ist.
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96

    Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
    Der Ehegatte, der eigenes Einkommen hat, hat keinen Anspruch auf Taschengeld (BGH FamRZ 1998, 608).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 9 WF 12/01   

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https://dejure.org/2001,23980
OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 9 WF 12/01 (https://dejure.org/2001,23980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2001 - 9 WF 12/01 (https://dejure.org/2001,23980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 9 WF 12/01 (https://dejure.org/2001,23980)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1477
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14

    Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im

    Vor diesem Hintergrund wird von der Rechtsprechung der Zivilgerichte z.B. eine Erwerbsobliegenheit für eine ihr minderjähriges Kind betreuende Mutter in Bezug auf einen möglichen Verwandtenunterhalt (OLG Hamm, Urteil vom 20. April 1990  12 UF 430/89, FamRZ 1990, 1385), für Bezieher einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2001  9 WF 12/01, FamRZ 2001, 1477; Thüringer OLG, Urteil vom 23. Februar 2006  1 UF 218/05, FamRZ 2006, 1299; vgl. grundlegend Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1603 Rz 44) und für eine erwerbslose 60-Jährige (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2011  2 UF 77/11, FamRZ 2012, 643) bejaht.
  • BGH, 12.11.2003 - XII ZR 111/01

    Zur Unterhaltspflicht einer wieder verheirateten Hausfrau gegenüber einem vom

    Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in FamRZ 2001, 1477 abgedruckt ist, hat ausgeführt: Nach den schon vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen, denen es beipflichte, sei die Beklagte in der Lage, neben der Betreuung des kleinen Kindes aus ihrer jetzigen Ehe eine stundenweise Beschäftigung auszuüben, etwa durch eine Putzstelle in den Abendstunden, in denen ihr Ehemann das Kind betreuen könne und mit der sie den geforderten Unterhaltsbetrag von knapp 300 DM monatlich verdienen könne.
  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    In der Rechtsprechung wird bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit die Frage der Zumutbarkeit von Nebentätigkeiten nicht einheitlich beantwortet (OLGR Nürnberg 2002, 215: allgemein nicht zumutbar; OLG Celle FamRZ 2002, 694: nicht zumutbar; OLG Koblenz FamRZ 2002, 481;: geringer Nebenverdienst zumutbar; KGR Berlin 2002, 146: neben Kindererziehung; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1477: leichte Erwerbsfähigkeit neben Erwerbsunfähigkeitsrente; OLGR Düsseldorf 2006, 572: zur Sicherung des Regelbetrags geringfügige Nebentätigkeit; OLG Stuttgart FuR 2001, 569: Nebentätigkeit eines Arbeitslosen bis zur Anrechnungsgrenze; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2041: neben Arbeitslosengeld; OLG Bamberg FamRZ 2005, 2090: Unzumutbarkeit bei Beeinträchtigung des Umgangs; OLG Bamberg FamRZ 2005, 1114: mehr als 200 Std.
  • OLG Jena, 23.02.2006 - 1 UF 218/05

    Minderjährigenunterhalt: Gesteigerte Unterhaltspflicht des

    Denn der Bezug einer Rente gebietet nicht zwingend den Schluss, dass der Rentenbezieher nicht in der Lage ist, leichte Tätigkeiten auszuüben (OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1477).
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