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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00   

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OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 18
  • FamRZ 2001, 1482
  • FamRZ 2001, 1483
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) ergibt sich eine Rechtsbeeinträchtigung der Staatskasse im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG nicht daraus, daß die nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB erfolgte Feststellung der berufsmäßigen Ausübung des Betreueramtes gem. Absatz 2 S. 1 der Vorschrift konstitutive Wirkung für ein späteres Vergütungsfesetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG hat (BayObLG BtPrax 2000, 34; HK-BRU/Bauer/Deinert, § 1836, Rdnr.22).

    Hinzu kommt, daß auch ein Erfolg des Rechtsmittels die konstitutive Wirkung der nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB getroffenen Feststellung nur für die Zukunft, nicht jedoch für die Vergangenheit beseitigen könnte, weil der nach dem Gesetzeszweck beabsichtigte Vertrauensschutz für den Betreuer nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt werden kann (BayObLG BtPrax 2000, 34).

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB ist Berufsbetreuer auch derjenige, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BayObLG NJW-RR 1999, 517; BT-Drucksache 13/10331 S. 27).
  • OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    In dieser Beurteilung folgt der Senat der Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155), das für eine mit dem vorliegenden Fall im Kern übereinstimmende Sachverhaltsgestaltung die Beschwerdebefugnis der Staatskasse verneint hat.
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Die Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung kann zwar nach anerkannter Auffassung auf Teile der Einheitsentscheidung, insbesondere die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. BGH NJW 1996, 1825 = FGPrax 1996, 107; Keidel/Kayser, FG, 14. Aufl., § 69 g, Rdnr. 8 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Maßgebend sind dafür diejenigen Gründe, aus denen die Rechtsprechung bereits eine isolierte Anfechtung dieser Feststellung durch die Staatskasse ausgeschlossen hat (vgl. Senat FGPrax 2001, 18/19 = BtPrax 2000, 265/267; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 122):.
  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

    Ein solches Beschwerderecht wird in der Rechtsprechung (Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 1999, 110; OLG Hamm FGPrax 2001, 18; so auch Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836 Rn. 4) verneint.

    (2) Der Staatskasse steht im vorliegenden Fall auch kein Beschwerderecht aus (§ 20 Abs. 1 Satz 1 FGG zu. Zwar muss sie im Falle der Mittellosigkeit des Betroffenen die Vergütung des Berufsbetreuers tragen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um die allgemeine Aufgabenerfüllung des Staates, die sich als Folge der gerichtlichen Betreuerbestellung aus der gesetzlichen Vorschrift ergibt (OLG Hamm FGPrax 2001, 18/19).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Zwischenzeitlich hat sich in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend die Auffassung herausgebildet, dass der Staatskasse gegen die in die Einheitsentscheidung über die Betreuerbestellung nach § 1836 Abs. 1 S. 3 BGB einzubeziehende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung ein Beschwerderecht nicht zusteht (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1444 = FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155; OLG Hamm FamRZ 2001, 1452 = FGPrax 2001, 18; BayObLG FamRZ 2001, 1484 = BtPrax 2001, 204; Palandt/Diederichsen, BGB, 63.Aufl., § 1836 Rn. 4; Keidel/Kayser, a.a.O., § 69 g Rn. 15; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 28).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56) ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Daher bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob die belastete Staatskasse eine bei der Bestellung getroffene (undifferenzierte) Feststellung, die konkrete Verfahrenspflegschaft bedürfe speziell anwaltlicher Tätigkeit, isoliert anfechten kann (so OLG Köln FamRZ 2001, 1643; anders zur Feststellung der Berufsbetreuung OLG Hamm FamRZ 2001, 1482).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56), ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02

    Anfechtbarkeit der Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung für die Betreuerbestellung und der damit verbundenen Feststellung des Vormundschaftsgerichts, der Betreuer führe die Betreuung berufsmäßig (OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG Bt Prax 2001, 204).
  • OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01

    Beschwerdebefugnis der Staatskasse im Festsetzungsverfahren

    Die Wahrnehmung der Interessen der Staatskasse unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang (Anfechtung der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung, gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht als ausreichend für eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG erachtet (FGPrax 2001, 18 = BtPrax 2000, 265).
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

    Daraus schließt das OLG Hamm (FGPrax 2001, 18), dass der Beschluss von Seiten des Bezirksrevisors nicht anfechtbar sei.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 28.03.2001 - 2 W 49 - 50/01, 2 W 49/01, 2 W 50/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21819
OLG Braunschweig, 28.03.2001 - 2 W 49 - 50/01, 2 W 49/01, 2 W 50/01 (https://dejure.org/2001,21819)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 W 49 - 50/01, 2 W 49/01, 2 W 50/01 (https://dejure.org/2001,21819)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 W 49 - 50/01, 2 W 49/01, 2 W 50/01 (https://dejure.org/2001,21819)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übergangsvergütung auch für Neufälle

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Übergangsvergütung des Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836 § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 3 § 2 Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1482
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01

    Werbung für Verkaufspaket im Einzelhandel - verdecktes Koppelungsgeschäft -

    Die Frage, ob in der Preisgestaltung der Beklagten ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung zu sehen ist (so das OLG Stuttgart in einem Verfahren zwischen einer Verbraucherschutzorganisation und der Beklagten, 2 W 49/2001, 5 O 53/01 KfH LG Hechingen, Beschluss v. 30.07.2001), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02

    Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung

    Sie soll Berufsbetreuern, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, eine zumutbare Anpassung an die geänderte Vergütungssituation ermöglichen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; 2001, 37/39 f.; 2001, 122/124 f.; BayObLG NJW-RR 2001, 1446; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 1482; SchlHOLG BtPrax 2001, 259).
  • OLG Koblenz, 15.10.2002 - 4 U 239/02

    Werbung mittels Zeitungsanzeige für einen Pkw unter einer Preisangabe und dem

    Insoweit stimmt der erkennende Senat also auch mit der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart in dem Beschluss vom 30. Juli 2001 (2 W 49/01) überein (vgl. GA Bl. 134, 139).
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