Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 07.06.2001

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   BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01   

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BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01 (https://dejure.org/2001,5980)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.2001 - 3Z BR 5/01 (https://dejure.org/2001,5980)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 2001 - 3Z BR 5/01 (https://dejure.org/2001,5980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Persönliche Anhörung; Bestellung eines Gegenbetreuers; Vermögender Betroffener; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung einer Gegenbetreuerin

  • Judicialis

    BGB § 1792; ; BGB § 1897; ; BGB § 1908c; ; BGB § 1908i; ; FGG § 12; ; FGG § 68; ; FGG § 69g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen entspricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 701 XVII 262/93
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1555
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Die Erklärung des Verfahrensbevollmächtigten im Beschwerdeschriftsatz ersetzt die mündliche Anhörung nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1203).

    Die persönliche Anhörung ist auch dann erforderlich, wenn die Betroffene durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ist (BayObLG FamRZ 1994, 1203).

  • BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 366/94

    Rechtliches Gehör des Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Bestellt das Landgericht auf die Beschwerde der Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers eine andere Person zum Betreuer, so muss es die Betroffene zur Person des neuen Betreuers in der Regel persönlich anhören (BayObLG BtPrax 1995, 105).
  • BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 220/93

    Gegenbetreuer; Wert; Vermögen; Umfang; Tätigkeiten; Kontrollorgan;

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Dies folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 69i Abs. 5 FGG (BayObLG FamRZ 1994, 325;.Damrau/Zimmermann BtG § 1908i BGB Rn. 3; MünchKomm/Schwab § 1908i Rn. 10).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Dies war zulässig (BayObLGZ 1995, 220).
  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89

    Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass die Betreuerin zu 1 gegen die Entscheidung des Erstgerichts keine Beschwerde eingelegt hat (BayObLG FamRZ 1990, 563; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 8).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Es lässt sich nicht ausschließen (BayObLGZ 1980, 23/25; Keidel/Kahl § 27 Rn. 18), dass das Landgericht bei persönlicher Anhörung der Betroffenen jeweils zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre.
  • OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05

    Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei

    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 41).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06

    Betreuerbestellung: Gerichtliche Prüfung des Vorhandenseins eines geeigneten

    Die persönliche Anhörung des Betroffenen kann dann geboten sein, wenn Zweifel bestehen, ob der Betreuervorschlag eines Betroffenen seinem wirklichen Willen entspricht (BayObLG, NJOZ 2001, 1482, 1484).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Geht das Landgericht davon aus, dass ausnahmsweise auf eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen verzichtet werden kann, etwa weil Gegenstand des Beschwerdeverfahrens lediglich die Entscheidung von Rechtsfragen sind oder die persönliche Anhörung durch den Richter der ersten Instanz ordnungsgemäß erfolgt ist, erst kurz zurückliegt und durch eine erneute Anhörung der Kammer aufgrund konkreter Anhaltspunkte keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, so bedarf es in der Beschwerdeentscheidung jedenfalls einer Begründung für den Verzicht, damit dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Überprüfung ermöglicht wird (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rn. 29; BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2016 - 5 T 147/16

    Betreuungssache: Bestellung eines Gegenbetreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Deshalb begegnet die in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.03.2001 - 3 Z BR 5/01 - Juris, Rnr. 10) vertretene Auffassung, die persönliche Anhörung des Betreuten vor der Bestellung eines Gegenbetreuers sei nur ausnahmsweise erforderlich, Bedenken.
  • BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03

    Betreuungsrecht: Beschwerde gegen Betreuerbestellung - Anhörungspflicht

    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Ham FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04

    Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung

    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.06.2001 - 2/28 T 51/01, 2-28 T 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17446
LG Frankfurt/Main, 07.06.2001 - 2/28 T 51/01, 2-28 T 51/01 (https://dejure.org/2001,17446)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.06.2001 - 2/28 T 51/01, 2-28 T 51/01 (https://dejure.org/2001,17446)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 2/28 T 51/01, 2-28 T 51/01 (https://dejure.org/2001,17446)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Teilnichtigkeit der Betreuungsvollmacht, freiheitsentziehenden Unterbringung, Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1896 Abs. 1, 2 § 1906 Abs. 5

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1896 Abs. 1, 2 § 1906 Abs. 5

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1555
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