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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00   

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https://dejure.org/2000,5312
BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00 (https://dejure.org/2000,5312)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.2000 - 1Z BR 59/00 (https://dejure.org/2000,5312)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 2000 - 1Z BR 59/00 (https://dejure.org/2000,5312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Eheschließung im Iran; Abwesenheit der Brautleute; Konsenserklärungen; Kollisionsrecht; Formfrage; Stellvertretung im Willen; Sachfrage; Handschuhehe

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PStG § 45 Abs. 1; EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 11 Abs. 1
    D (A), Ausländer, Iraner, Konventionsflüchtlinge, Personenstandsrecht, Geburtsurkunde, Stellvertreterehe, Handschuhehe, Wirksamkeit der Eheschließung, Eheliches Kind

  • Judicialis

    EGBGB Art. 11 Abs. 1; ; EGBGB Art. 13 Abs. 1; ; Genfer Flüchtlingskonvention Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eheschließung im Iran in Abwesenheit der Brautleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Amberg - 1 UR 4/99
  • LG Amberg - 32 T 1367/99
  • BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1610 (Ls.)
  • BayObLGZ 2000, 335
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58

    italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen

    Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00
    Diese Art der Eheschließung wird als Formfrage qualifiziert (sog. Handschuhehe, BGHZ 29, 137; OLG Karlsruhe StAZ 1994, 286; OLG Hamm StAZ 1986, 134; OLG Bremen IPRspr. 1974 Nr. 51; MünchKomm/Coester 3. Aufl. EGBGB Art. 13 Rn. 112 m.w.N. Fußn. 540).

    Sie ist als Sachvoraussetzung nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB anzuknüpfen, der auf das Heimatrecht der verlobten verweist (BGHZ 29, 137/140 obiter; Staudinger/von Bar/Mankowski EGBGB Art. 13 Rn. 218 ff.; MünchKomm/Coester Art. 13 Rn. 32; Palandt/Heldrich EGBGB 59. Aufl. Art. 13 Rn. 10; Henrich Internationales Familienrecht § 1 III 4).

    Dabei kommt es nicht darauf an, wo die Vollmacht ausgestellt wurde; Vornahmeort im Sinne des Art. 11 Abs. 1 EGBGB ist allein der Ort, wo die Trauungszeremonie stattfand (BGHZ 29, 137/146).

  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den

    Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00
    Die Genfer Flüchtlingskonvention geht insoweit der kollisionsrechtlichen Regelung des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens vor (vgl. BGH FamRZ 1990, 31/32; LG München I FamRZ 1997, 1354; Palandt/Heldrich Anh. zu EGBGB Art. 5 Rn. 20).
  • LG München I, 20.06.1997 - 13 T 10878/95
    Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00
    Die Genfer Flüchtlingskonvention geht insoweit der kollisionsrechtlichen Regelung des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens vor (vgl. BGH FamRZ 1990, 31/32; LG München I FamRZ 1997, 1354; Palandt/Heldrich Anh. zu EGBGB Art. 5 Rn. 20).
  • KG, 19.02.1973 - 1 W 9292/70
    Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00
    In einem solchen Fall ist es gerechtfertigt, die Erteilung und den Gebrauch der Vollmacht der Form des Rechtsgeschäfts zuzurechnen (KG OLGZ 1973, 435/439; zustimmend Staudinger/von Bar/Mankowski Rn. 221).
  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

    Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00
    Es geht um die Eintragung der Geburt im deutschen Geburtenbuch; die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 PStG; BayObLGZ 1995, 238/240).
  • OLG Hamm, 20.02.1985 - 5 UF 457/81

    Scheidung bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit; Form einer Handschuhehe

    Auszug aus BayObLG, 28.11.2000 - 1Z BR 59/00
    Diese Art der Eheschließung wird als Formfrage qualifiziert (sog. Handschuhehe, BGHZ 29, 137; OLG Karlsruhe StAZ 1994, 286; OLG Hamm StAZ 1986, 134; OLG Bremen IPRspr. 1974 Nr. 51; MünchKomm/Coester 3. Aufl. EGBGB Art. 13 Rn. 112 m.w.N. Fußn. 540).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Selbst wenn man unterstellt, dass es sich bei der im Wege einer Ferntrauung mit dem Vater des Klägers als dessen Bevollmächtigten und der Zuschaltung des Klägers per "Videokonferenz" zur eigenständigen Abgabe des Jaworts um eine nach iranischen Recht wirksame Ehe (zum Prozedere der vor einem Mullah geschlossenen Ehe im Einzelnen Schriftsatz des Klägers vom 03.11.2022 mit Kopie der Heiratsurkunde) handelte (vgl. zum iranischen Eherecht und Formen der Eheschließung etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28.11.2000 - 1Z BR 59/00 -, juris Rn. 11; Enayat in: Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Länderteil Iran, S. 33 ff. ) und diese auch in Deutschland anzuerkennen wäre (vgl. zum Problem einer Trauung, bei der nicht beide Partner vor Ort sind, BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - XII ZB 309/21 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 08.06.2022 - 38 K 600/20 V -, juris; Franck, Dänemark-, Handschuh- und jetzt Online-Ehe?, JZ 2023, S. 21, 26 ff.), hat das Interesse an der Führung der Ehe im Bundesgebiet mit Blick auf den Rang des Ausweisungsinteresses zurückzutreten - zumal die Ehe nach der Straftat und nach dem Vorliegen der Ausweisungsverfügung eingegangen worden ist.
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 309/21

    Beurkundung einer Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung beim

    Sie unterfiele deshalb der Anknüpfung nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB und wäre nach dem für Deutsche geltenden Heimatrecht unzulässig (BayObLGZ 2000, 335, 338; KGR Berlin 2004, 326, 327; Staudinger/Mankowski, Art. 13 EGBGB Rn. 219; MünchKommBGB/Coester 8. Aufl. Art. 13 EGBGB Rn. 46; Henrich Internationales Familienrecht 2. Aufl. § 1 III 4).

    Grundlegend missbilligenswert ist dieses Ergebnis nicht, auch nicht im Hinblick auf das Zustandekommen durch Stellvertretung und die fehlende Verbindung der Beteiligten zum Ort der Eheschließung (vgl. bereits BGHZ 29, 137 = FamRZ 1959, 143; BayObLGZ 2000, 335, 338; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 725; KGR Berlin 2004, 326; MünchKommBGB/Coester 8. Aufl. Art. 13 EGBGB Rn. 23, 148; BeckOGK/Rentsch EGBGB Art. 13 Rn. 264; jurisPK-BGB/Mäsch [Stand: 5. Oktober 2020] Art. 13 EGBGB Rn. 18).

  • KG, 22.04.2004 - 1 W 173/03

    Wirksamkeit einer in Pakistan geschlossenen "Handschuhehe"

    Diese Festellung kann - wie auch in dem der Senatsentscheidung FamRZ 1973, 313 zugrundliegenden, ähnlich gelagerten Fall - auch aufgrund außerhalb der Vollmachtsurkunde liegender Umstände getroffen werden (zust. Staudinger/Hankowski; a.a.O. Rdn. 221; ebenso BayObLGZ 2000, 335).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 9 LA 259/21

    Im Willen; anerkannt; Ehe; Familienasyl; Handschuhehe; Imam; ordre public;

    Die bloße Stellvertretung in der Erklärung zur Eheschließung - wie sie in der Handschuhehe erfolgt - führt deshalb grundsätzlich nicht zu einer Unvereinbarkeit mit dem ordre public (vgl. BGH, Beschluss vom 29.9.2021, a. a. O., Rn. 18 ff.; BayOLG, Beschluss vom 28.11.2000 - 1Z BR 59/00 - juris Rn. 13).

    Der ordre public ist aber dann nicht verletzt, wenn feststeht, dass die Handschuhehe unter Beteiligung des Stellvertreters gerade mit der Person geschlossen wird, welcher die/der vertretene Verlobte aufgrund eigenen Willensentschlusses tatsächlich zu diesem Zeitpunkt heiraten will (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.12.2010, a. a. O., Rn. 7; BayOLG, Beschluss vom 28.11.2000 - 1Z BR 59/00 - juris Rn. 9; Mäsch in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a. a. O., Art. 13 EGBGB Rn. 46).

  • OLG Oldenburg, 30.01.2020 - 12 W 63/19

    Änderung eines Eintrages in einem Geburtenbuch; Wirksamkeit einer

    Die Zulässigkeit einer derartigen Stellvertretung "in der Erklärung", ist eine Frage der im Rahmen einer Eheschließung einzuhaltenden Form, die sich gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB nach dem Heimatrecht der Verlobten bzw. dem Recht des Staates beurteilt, in dem die Eheschließung vorgenommen wird (vgl. BayObLGZ 2000, 335, hier zit. aus juris RN 9; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 725, juris RN 7; KG Berlin, KG-Report 2004, 326 (327), LG Kassel, StAZ 1990, 169 (171); MüKo/v.Hein, EGBGB (7. Aufl.) Art. 6 RN 258; Rohe, StAZ 2006, 93 (97f)); Staudinger/Voltz, EGBGB (2013) Art. 6, RN 173).
  • OLG Nürnberg, 07.02.2023 - 11 W 2076/22

    Berichtigung eines abgeschlossenen Registereintrags bei nicht Vorliegen von

    Sie unterfiele deshalb der Anknüpfung nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB und wäre nach dem für den Antragsteller als anerkannten Flüchtling geltenden deutschen Wohnsitzrecht unzulässig (BGH a.a.O.; BayObLGZ 2000, 335, 338; KG OLGZ 1973, 435, 439 (dort wird allerdings nicht auf die Formulierung der Vollmacht abgestellt)).
  • AG Lüdenscheid, 13.01.2016 - 5 F 1442/14

    Zahlung der restlichen Brautgabe als ehevertragliche Zusage des Ehemannes

    Sie ist als Sachvoraussetzung nach Art. 13 I EGBGB anzuknüpfen, der auf das Heimatrecht der Verlobten verweist (BGHZ 29, 137/140 obiter; Staudinger/von Bar/Mankowski EGBGB Art. 13 Rn. 218 ff.; MünchKomm/Coester Art. 13, Rn. 32; Palandt/Heldrich EGBGB 59. Aufl. Art. 13 Rn. 10; Henrich Internationales Familienrecht § 1 III 4) (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. November 2000 - 1Z BR 59/00 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 28.10.2020 - 12 W 123/20

    Anerkennung einer nach libanesischen Eherecht erfolgten Eheschließung

    Hierbei kommt es - je nach den vor Ort geltenden Formvorschriften - auch in Betracht, dass sich einer der Eheleute im Rahmen der sogenannten "Handschuhe-Ehe" bei der Eheschließung selbst durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt (vgl. BGHZ 29, 137 (143f) ; BayObLGZ 2000, 335, zit. aus juris RN 9; Andrae, Internationales Familienrecht (4. Aufl.) RN 147; Staudinger/Mankowski, EGBGB (2010) Ar. 13 RN 478, 482).
  • OLG Oldenburg, 02.11.2020 - 12 W 123/20
    Hierbei kommt es - je nach den vor Ort geltenden Formvorschriften - auch in Betracht, daß sich einer der Eheleute im Rahmen der sog. "Handschuh-Ehe« bei der Eheschließung selbst durch einen Bevollmächtigten vertreten läßt (vgl. BGHZ 29, 137, 143 f; BayObLGZ 2000, 335; Andrae, Internationales Familienrecht 4. Aufl. Rdn. 147; Mankowski in Staudinger, EGBGB [2010] Art. 13 Rdn. 478, 482).
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Rechtsprechung
   KG, 27.03.2001 - 1 VA 36/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10937
KG, 27.03.2001 - 1 VA 36/99 (https://dejure.org/2001,10937)
KG, Entscheidung vom 27.03.2001 - 1 VA 36/99 (https://dejure.org/2001,10937)
KG, Entscheidung vom 27. März 2001 - 1 VA 36/99 (https://dejure.org/2001,10937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1309 § 1310 § 1314
    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB ) - Verfahrensgrundsätze bei Verdacht auf "Scheinehe" (Aufhebungsgrund bzw. Ehehindernis gem. § 1310 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 i.V.m. § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB )

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1373
  • FGPrax 2001, 156
  • FamRZ 2001, 1610 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Naumburg, 13.07.2007 - 3 VA 3/07

    Keine Befreiung vom Erfordernis eines Ehefähigkeitszeugnisses bei

    Ohne Erfolg wendet die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 27.03.2001 (FamRZ 2001, 1610 = NJW-RR 2001, 1373 ff.) ein, der Präsident des Oberlandesgerichts habe nicht mit der notwendigen Überzeugung feststellen können, dass eine Scheinehe geplant sei.
  • KG, 17.09.2012 - 1 VA 7/12

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Rechtsmissbrauch bei

    Da gem. Art. 13 Abs. 1 EGBGB die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung dem Heimatrecht jedes Verlobten unterliegen, greift das genannte Ehehindernis als zweiseitiges Verbot (Coester in MünchKomm, BGB, 5. Aufl., Rdn. 58 zu § 13 EGBGB) ein, wenn deutsches materielles Eheschließungsrecht für einen der Verlobten maßgebend ist (vgl. hierzu und zum Folgenden Senat, NJW-RR 2001, 1373, 1374 m.umfangr.Nachw.).
  • VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10

    Klage auf Ausstellung einer Konsularbescheinigung

    Dort sind der (beidseitig) fehlende Wille der Verlobten zur Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft und die Täuschung des einen Verlobten über die in Wahrheit nicht vorhandene Eheführungsabsicht des anderen Verlobten nunmehr als materiell-rechtliche Ehehindernisse normiert (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 27. März 2001 - 1 VA 36/99 -, NJW-RR 2001, 156).
  • OLG Naumburg, 02.03.2005 - 10 Wx 3/05

    Drohende Abschiebung als Indiz für beabsichtigte Scheinehe?

    Erst wenn die Nachforschungen zweifelsfrei ergeben, dass die Eheschließung allein der Aufenthaltssicherung der Beteiligten dienen soll, kann die beabsichtigte Eheschließung verweigert werden (vgl. zu den Anforderungen: OLG Schleswig, Beschluss vom 11. Juli 2002, Az.: 2 W 118/01, zitiert nach Juris, OLG Jena, FamRZ 2000, 1365; KG, NJW-RR 2001, 1373 ff.; LG Saarbrücken, FamRZ 2000, 819; Hepting/Gaaz, PStR, § 5 PStG, Rn. 47 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 23.02.2005 - 49 UR III FEJ 50/04

    Eheschließung trotz Verdacht auf Scheinehe

    Demnach gehen verbleibende Zweifel an der Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Lebensgemeinschaft nicht zu Lasten der Eheschließungswilligen (KG, NJW-RR 2001, 1373).
  • OLG Naumburg, 13.06.2007 - 3 VA 3/07

    Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zum Zwecke

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  • KG, 19.12.2006 - 1 VA 18/06

    D (A), Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung, Scheinehe, Standesbeamter,

    Die Befreiung ist zwar zu verweigern, wenn der Standesbeamte wegen eines offenkundigen Missbrauchs der Institution der Ehe nach § 1310 Abs. 1 S. 2, HS 2 BGB seine Mitwirkung an der Eheschließung verweigern muss (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2001 - 1 VA 36/99 -, KG-Report 2001, 165, 166).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 09.01.1998 - 25 O 622/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17556
LG Stuttgart, 09.01.1998 - 25 O 622/96 (https://dejure.org/1998,17556)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09.01.1998 - 25 O 622/96 (https://dejure.org/1998,17556)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Januar 1998 - 25 O 622/96 (https://dejure.org/1998,17556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1610
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