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   BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01, 3 Z BR 30/01   

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BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01, 3 Z BR 30/01 (https://dejure.org/2001,3650)
BayObLG, Entscheidung vom 01.06.2001 - 3Z BR 29/01, 3 Z BR 30/01 (https://dejure.org/2001,3650)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 3Z BR 29/01, 3 Z BR 30/01 (https://dejure.org/2001,3650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringungsverfahren; Betreuung; Tod des Betroffenen; Sofortige weitere Beschwerde; Verfahrensbevollmächtigter

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schlichte Verfahrensbeendigung bei Tod der einzigen Beteiligten

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 13a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12, § 13a Abs. 2
    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1645
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01
    Denn die Grundlage seines jetzigen Begehrens ist im wesentlichen das Grundrecht der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG NJW 1998, 2432/2433; NJWE-FER 1998, 163).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01

    Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01
    Nach Ablauf der jeweiligen Unterbringungszeit, also dem 28.11.2000 im Verfahren M BR 29/01 und dem 18.1.2001 im Verfahren 3Z BR 30/01, begehrte die Betroffene die Feststellung der Rechtswidrigkeit der zugrunde liegenden Anordnungen.
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1263/97

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01
    Denn die Grundlage seines jetzigen Begehrens ist im wesentlichen das Grundrecht der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG NJW 1998, 2432/2433; NJWE-FER 1998, 163).
  • BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99
    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01
    Sowohl die Annahme der Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache als auch die Fortsetzung des bisherigen Verfahrens setzen das Vorhandensein von Verfahrensbeteiligten voraus (vgl. z.B. BayObLGZ 1958, 222/223; 1965, 348/350; BayObLG FamRZ 2000, 1183 und 1328).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    bb) Aus alledem folgt aber nicht, dass auch den Angehörigen eines unter Betreuung Gestellten die Möglichkeit gegeben werden müsste, dessen Rehabilitationsinteressen nach seinem Tode weiterverfolgen zu können (zum alten Verfahrensrecht vgl. bereits KG FGPrax 2009, 264 f. sowie zur Unterbringung OLG München BtPrax 2006, 231; OLG Frankfurt OLGR 2005, 640 f.; BayObLG FamRZ 2001, 1645 f.).

    Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht mit Recht darauf abgestellt, dass der Anordnung einer rechtlichen Betreuung eine schicksalhafte Erkrankung des Betreuten zugrunde liegt und ihr deshalb weder ein Schuldvorwurf noch ein Unwerturteil anhaften (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645, 1646).

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auch sie wird etwa nicht deshalb angeordnet, weil den Betroffenen, wie bei einem Strafurteil, ein Schuldvorwurf träfe, sondern deshalb, weil sein schlechter Gesundheitszustand das erfordert (Beispiel nach BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Wegen seines höchstpersönliche Charakters ist dieses Beschwerderecht weder vererblich noch kann es durch dritte Personen wahrgenommen werden (Senat, Beschl. v. 17.3.2006 - 15 W 461/05; BayObLG FamRZ 2001, 1645; KG FGPrax 2006, 182).
  • LG München II, 05.06.2012 - 6 T 5066/11

    Betreuung: Antrag eines Angehörigen auf postume Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Die Betreuung oder die Unterbringung werde nicht deshalb angeordnet, weil den Betroffenen / die Betroffene ein Schuldvorwurf träfe, sondern deshalb, weil der schlechte Gesundheitszustand dies erfordere (z. B. BayObLG FamRZ 2001, 1645, 1646).

    Das BayObLG hat für das Unterbringungsverfahren entschieden (FamRZ 2001, 1645 f), dass das Unterbringungsverfahren durch den Tod des/der Betroffenen beendet ist.

  • OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05

    Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen

    Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können.
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 8 Wx 22/07

    Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Einweisung in eine geschlossene

    Diese Erledigung hinderte den Betroffenen aber nicht daran, sein Rechtsschutzziel umzustellen und nun eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme zu beantragen (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646 m.w.N.).
  • OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09

    Rechtsschutzbedürfnis für nachträglichen Rechtsschutz gegen eine vorläufige

    Dass ihre Verfahrensbevollmächtigte anlässlich ihrer mündlichen Äußerung im Termin das nicht ausdrücklich auch für das Betreuungsverfahren betonte, konnte einer entsprechenden Entscheidung durch das Landgericht schon deshalb nicht entgegenstehen, weil sie nicht von einem Antrag abhängt, sondern von Amts wegen ergehen kann (vgl. Jansen/von König FGG 3. Aufl. Rn. 27; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. Rn. 16, jeweils zu § 13a; auch wenn das dort nur zu Abs. 1 der Vorschrift ausgesprochen ist, kann doch für Abs. 2 Satz 1 und 2 nichts anderes gelten, zumal die jeweilige Entscheidung in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt ist, BayObLG FamRZ 2001, 1645 sowie Keidel/Zimmermann aaO. Rn. 51d. Die Entscheidung nach Abs. 2 Satz 3 ist ohnehin von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen zu treffen, vgl. Keidel/Zimmermann Rn. 51n).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645 zur Erledigung des Unterbringungsverfahrens durch den Tod des Betroffenen), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können (OLG Frankfurt 2005, 0LG-Report 2005, 640 = FamRZ 2005, 1505 [Ls.]).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Die Unterbringungsverfahren - 1 W 298/04 und 1 W 340/04 sind beendet, weil mit dem Tod der Betroffenen, die allein die vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen angefochten hatte, kein Verfahrensbeteiligter mehr vorhanden und der Verfahrensgegenstand, der hier noch in der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Unterbringungsmaßnahmen bestand, nicht vererblich ist (BayObLG, FamRZ 2001, 1645, 1646).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01

    Unterbringungsverfahren; Betreuung; Tod des Betroffenen; Sofortige weitere

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   BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01   

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https://dejure.org/2001,21710
BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01 (https://dejure.org/2001,21710)
BayObLG, Entscheidung vom 01.06.2001 - 3Z BR 30/01 (https://dejure.org/2001,21710)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 3Z BR 30/01 (https://dejure.org/2001,21710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringungsverfahren; Betreuung; Tod des Betroffenen; Sofortige weitere Beschwerde; Verfahrensbevollmächtigter

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 13a Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1645
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01
    Dagegen wandte sich die Betroffene mit der sofortigen weiteren Beschwerde vom 17.12.2000 (Verfahren 3Z BR 29/01).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01
    Denn die Grundlage seines jetzigen Begehrens ist im wesentlichen das Grundrecht der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG NJW 1998, 2432/2433; NJWE-FER 1998, 163).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1263/97

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01
    Denn die Grundlage seines jetzigen Begehrens ist im wesentlichen das Grundrecht der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfG NJW 1998, 2432/2433; NJWE-FER 1998, 163).
  • BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99
    Auszug aus BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 30/01
    Sowohl die Annahme der Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache als auch die Fortsetzung des bisherigen Verfahrens setzen das Vorhandensein von Verfahrensbeteiligten voraus (vgl. z.B. BayObLGZ 1958, 222/223; 1965, 348/350; BayObLG FamRZ 2000, 1183 und 1328).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz

    Nach Ablauf der jeweiligen Unterbringungszeit, also dem 28.11.2000 im Verfahren M BR 29/01 und dem 18.1.2001 im Verfahren 3Z BR 30/01, begehrte die Betroffene die Feststellung der Rechtswidrigkeit der zugrunde liegenden Anordnungen.
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 12.07.2001 - 5 T 60/01   

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https://dejure.org/2001,14244
LG Frankenthal, 12.07.2001 - 5 T 60/01 (https://dejure.org/2001,14244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Mittellosigkeit bei Sparkassenbrief mit später Fälligkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1645 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 15.06.2001 - 2 T 254/01   

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https://dejure.org/2001,17272
LG Koblenz, 15.06.2001 - 2 T 254/01 (https://dejure.org/2001,17272)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15.06.2001 - 2 T 254/01 (https://dejure.org/2001,17272)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 2 T 254/01 (https://dejure.org/2001,17272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Mittellosigkeit Grundstückseigentümers, Darlehensvertrag mit Landeskasse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836c § 1836d; BSHG § 88 § 89

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1645 (Ls.)
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