Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 24.01.2001 | OLG München, 07.05.2001

Rechtsprechung
   OLG München, 26.04.2001 - 11 WF 730/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8516
OLG München, 26.04.2001 - 11 WF 730/01 (https://dejure.org/2001,8516)
OLG München, Entscheidung vom 26.04.2001 - 11 WF 730/01 (https://dejure.org/2001,8516)
OLG München, Entscheidung vom 26. April 2001 - 11 WF 730/01 (https://dejure.org/2001,8516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für die Vertretung durch einen Hochschullehrer nach § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Rechtsanwaltstätigkeit eines Rechtslehrers; Gerichtsverfahren mit Anwaltszwang; Anwendung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) auf einen Rechtslehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 958
  • FamRZ 2001, 1718
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten -

    Mithin schließt § 91 Abs. 2 ZPO die Kostenerstattung für andere Bevollmächtigte im Rahmen des Abs. 1 nicht aus (vgl dazu Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl 2004, § 91 RdNr 88 f, 125, 133; OLG München MDR 2001, 958 f).

    Das lässt sich grundsätzlich dann bejahen, wenn der Bevollmächtigte seiner Art nach in der maßgeblichen Verfahrensordnung - wie hier gemäß § 13 Abs. 5 und 6 SGB X - einem Rechtsanwalt gleichgestellt ist (vgl OLG München MDR 2001, 958 f; Bayer VGH NJW 1992, 853 ff; Sodan/Ziekow, aaO, § 162 RdNr 16, 19; Kopp/Schenke, aaO, § 162 RdNr 14; Schmidt in Eyermann, aaO, § 162 RdNr 11).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 2/05 R

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung

    Mithin schließt § 91 Abs. 2 ZPO die Kostenerstattung für andere Bevollmächtigte im Rahmen des Abs. 1 nicht aus (vgl dazu Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl 2004, § 91 RdNr 88 f, 125, 133; OLG München MDR 2001, 958 f).

    Das lässt sich grundsätzlich dann bejahen, wenn der Bevollmächtigte seiner Art nach in der maßgeblichen Verfahrensordnung - wie hier gemäß § 13 Abs. 5 und 6 SGB X - einem Rechtsanwalt gleichgestellt ist (vgl OLG München MDR 2001, 958 f; Bayer VGH NJW 1992, 853 ff; Sodan/Ziekow, aaO, § 162 RdNr 16, 19; Kopp/Schenke, aaO, § 162 RdNr 14; Schmidt in Eyermann, aaO, § 162 RdNr 11).

  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 3/05 R

    Kosten für Bevollmächtigte in einem erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren

    Ausgehend von dieser Betrachtungsweise ist inzwischen zumindest für die Vertretung durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Rahmen des § 91 ZPO anerkannt, dass grundsätzlich Erstattungsfähigkeit bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren eines Rechtsanwalts besteht (vgl OLG München MDR 2001, 958 f).

    Das lässt sich grundsätzlich dann bejahen, wenn der Bevollmächtigte seiner Art nach in der maßgeblichen Verfahrensordnung - wie hier gemäß § 13 Abs. 5 und 6 SGB X - einem Rechtsanwalt gleichgestellt ist (vgl OLG München MDR 2001, 958 f; Bayer VGH, NJW 1992, 853 ff; Sodan/Ziekow, aaO, § 162 RdNr 16, 19; Kopp/Schenke, aaO, § 162 RdNr 14; Schmidt in Eyermann, aaO, § 162 RdNr 11).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 6/05 R

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung

    Mithin schließt § 91 Abs. 2 ZPO die Kostenerstattung für andere Bevollmächtigte im Rahmen des Abs. 1 nicht aus (vgl dazu Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl 2004, § 91 RdNr 88 f, 125, 133; OLG München MDR 2001, 958 f).

    Das lässt sich grundsätzlich dann bejahen, wenn der Bevollmächtigte seiner Art nach in der maßgeblichen Verfahrensordnung - wie hier gemäß § 13 Abs. 5 und 6 SGB X - einem Rechtsanwalt gleichgestellt ist (vgl OLG München MDR 2001, 958 f; Bayer VGH NJW 1992, 853 ff; Sodan/Ziekow, aaO, § 162 RdNr 16, 19; Kopp/Schenke, aaO, § 162 RdNr 14; Schmidt in Eyermann, aaO, § 162 RdNr 11).

  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 2/05 R
    Ausgehend von dieser Betrachtungsweise ist inzwischen zumindest für die Vertretung durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Rahmen des § 91 ZPO anerkannt, dass grundsätzlich Erstattungsfähigkeit bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren eines Rechtsanwalts besteht (vgl OLG München MDR 2001, 958 f).

    Das lässt sich grundsätzlich dann bejahen, wenn der Bevollmächtigte seiner Art nach in der maßgeblichen Verfahrensordnung - wie hier gemäß § 13 Abs. 5 und 6 SGB X - einem Rechtsanwalt gleichgestellt ist (vgl OLG München MDR 2001, 958 f; Bayer VGH, NJW 1992, 853 ff; Sodan/Ziekow, aaO, § 162 RdNr 16, 19; Kopp/Schenke, aaO § 162 RdNr 14; Schmidt in Eyermann, aaO, § 162 RdNr 11).

  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 6/05 R
    Ausgehend von dieser Betrachtungsweise ist inzwischen zumindest für die Vertretung durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Rahmen des § 91 ZPO anerkannt, dass grundsätzlich Erstattungsfähigkeit bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren eines Rechtsanwalts besteht (vgl OLG München MDR 2001, 958 f).

    Das lässt sich grundsätzlich dann bejahen, wenn der Bevollmächtigte seiner Art nach in der maßgeblichen Verfahrensordnung - wie hier gemäß § 13 Abs. 5 und 6 SGB X - einem Rechtsanwalt gleichgestellt ist (vgl OLG München MDR 2001, 958 f; Bayer VGH, NJW 1992, 853 ff; Sodan/Ziekow, aaO, § 162 RdNr 16, 19; Kopp/Schenke, aaO § 162 RdNr 14; Schmidt in Eyermann, aaO, § 162 RdNr 11).

  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Liquidation des zur Vertretung des

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend vertreten, daß die für nach § 138 Abs. 1 StPO gewählte Hochschullehrer zu erstattenden notwendigen Auslagen in entsprechender Anwendung des RVG zu bemessen sind (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; MDR 1995, 423; LG Göttingen NdsRpfl 91, 302; OLG München MDR 2001, 958 für das Zivilverfahren; für das Verwaltungsverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1978, 1173; einschränkend LG Gießen a.a.O.).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Zu einer anderen Beurteilung gibt auch der von der Beschwerdeführerin herangezogene Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 26. April 2001 - 11 WF 730/01 - (MDR 2001, 958 f.), demzufolge die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Rahmen von § 91 ZPO grundsätzlich bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren eines Rechtsanwalts zu erstatten seien (a. A. LG Münster, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 5 T 1045/94 - ZMR 1996, 385 f.), keinen Anlass, zumal im Ausgangsverfahren die Kostenerstattung nicht im Hinblick auf die Vertretung durch einen Hochschullehrer, sondern allein unter Hinweis auf das erste juristische Staatsexamen des Prozessbevollmächtigten beantragt worden war.
  • AG Essen-Borbeck, 27.08.2008 - 17 M 1197/08

    Pfändung auch aufgrund der geltend gemachten Kosten für einen Rechtslehrer

    Die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtslehrer sind grundsätzlich bis zur Höhe der entsprechenden Gebühren eines Rechtsanwaltes zu erstatten, siehe u.a. Beschluss des OLG München vom 26.4.2001, 11 WF 730/01.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2001 - 27 WF 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7043
OLG Köln, 24.01.2001 - 27 WF 6/01 (https://dejure.org/2001,7043)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2001 - 27 WF 6/01 (https://dejure.org/2001,7043)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 27 WF 6/01 (https://dejure.org/2001,7043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1718
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2001 - 27 WF 6/01
    Ausnahmsweise kann es indes unter Berücksichtigung des Leitarguments der Billigkeit geboten sein, bei der gemäß § 91 a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung die für die prozessuale Erstattungspflicht maßgebenden Grundsätze außer Betracht zu lassen; das gilt insbesondere dann, wenn die materielle Kostenerstattungspflicht zu einem abweichenden Ergebnis führt (vgl. Zöller-Vollkommer § 91 a Rdn. 24; BGHZ 21, 298; OLG Nürnberg NJW 1975, 2206, 2207; auch BGH NJW 1994, 2895, 2896).
  • OLG Nürnberg, 27.05.1975 - 6 W 31/75

    Erforderliche Nachrichten, Geschäftsbesorgungsvertrag, Rechtsnatur des HVV,

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2001 - 27 WF 6/01
    Ausnahmsweise kann es indes unter Berücksichtigung des Leitarguments der Billigkeit geboten sein, bei der gemäß § 91 a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung die für die prozessuale Erstattungspflicht maßgebenden Grundsätze außer Betracht zu lassen; das gilt insbesondere dann, wenn die materielle Kostenerstattungspflicht zu einem abweichenden Ergebnis führt (vgl. Zöller-Vollkommer § 91 a Rdn. 24; BGHZ 21, 298; OLG Nürnberg NJW 1975, 2206, 2207; auch BGH NJW 1994, 2895, 2896).
  • OLG Köln, 24.01.2003 - 24 W 2/03

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, die Kosten dem aufzuerlegen, der sie nach den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen der ZPO zu tragen hätte (OLG Köln - 27. Zivilsenat - FamRZ 2001, 1718, 1719 = OLGR 2001, 300; Zöller- Vollkommer § 91 a ZPO Rdn. 24 jew. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 07.05.2001 - 11 W 1202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12142
OLG München, 07.05.2001 - 11 W 1202/01 (https://dejure.org/2001,12142)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2001 - 11 W 1202/01 (https://dejure.org/2001,12142)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 11 W 1202/01 (https://dejure.org/2001,12142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Absetzung von Reisekosten von Prozessbevollmächtigten zu den Terminen vor dem Landgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1016
  • FamRZ 2001, 1718 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht