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   OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99   

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https://dejure.org/2000,4328
OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99 (https://dejure.org/2000,4328)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.06.2000 - 6 UF 73/99 (https://dejure.org/2000,4328)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 6 UF 73/99 (https://dejure.org/2000,4328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliche Sorge; Sorgerecht; Umgangsrecht; Kind; Eltern; Meinungsverschiedenheiten; Kindeswohl; Kindesalter; Ersetzung; Familiengericht

  • Judicialis

    BGB § 1628; ; BGB § 1671; ; FGG § 50 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628 § 1671; FGG § 50b
    Berücksichtigung des Kindeswillens bei Sorgerechtsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neustadt/Weinstraße - 2 F 80/99
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 506
  • FamRZ 2001, 186
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99
    Alle diese Kriterien stehen letztlich nicht wie Tatbestandsmerkmale kumulativ nebeneinander; vielmehr kann jedes von ihnen im Einzelfall für die Bestimmung dessen, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht, mehr oder weniger bedeutsam sein (vgl. BGH FamRZ 1985, 169, 170, zu § 1671 BGB a. F.).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls

    Die gefühlsmäßigen und sozialen Bindungen des Kindes an Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen verlangen besondere Berücksichtigung (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 186; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1039).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2004 - 9 UF 89/04

    Elterliches Sorgerecht: Entscheidung über die Unterbringung eines gemeinsamen

    § 1628 BGB ist restriktiv auszulegen und auf situative Entscheidungen zu beschränken (OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 186), um nicht die für die Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge nach §§ 1666, 1666 a BGB bestehenden tatbestandlichen Hürden - die im Verhältnis zu § 1628 BGB notwendigerweise höhere Anforderungen stellen - zu unterlaufen.
  • OLG Köln, 04.06.2004 - 4 WF 4/04

    Übertragung der elterlichen Sorge in einer einzelnen Angelegenheit

    Sie betrifft nur einen Einzelfall, in dem die Eltern konkrete Meinungsdifferenzen nicht allein zu überwinden vermögen (vgl. hierzu OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 506; Palandt-Diederichsen, BGB, 63. Aufl. 2004, § 1628 Rn. 2).
  • OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02

    Bedeutung der Geschwisterbindung bei Regelung der elterlichen Sorge

    Soweit xxxx in der Anhörung vor dem Senat ausdrücklich erklärte, zur Mutter zu wollen, da "ihr Herz mehr für die Mutter schlage", vermag der Senat dem aus oben genannten Gründen nicht zu folgen, zumal auch dem geäußerten Kindeswillen in Analogie zu §§ 1671 Abs. 2 Satz 2 BGB , 50 b Abs. 2 Satz 1 FGG erst dann ein ausschlaggebendes Gewicht zukommt, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat (Palandt-Diederichsen, BGB , 61. Aufl., § 1671 Rdnr. 24; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 186).
  • OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07

    Elterliche Sorge: Streit getrennt lebender Eltern über die Anmeldung des

    Um diese strengen Voraussetzungen der §§ 1666 ff. nicht auszuhöhlen, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich des § 1628 eng zu fassen (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 186).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2018 - 4 UF 226/17

    Auflösung der gemeinsamen Sorge bei Dissens über Durchführung des Wechselmodells

    Die gefühlsmäßigen und sozialen Bindungen des Kindes an Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen verlangen ebenfalls besondere Berücksichtigung (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 186; OLG Hamm FamRZ 2000, 1039) und sprechen vorliegend eher für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für beide Kinder auf ihre Mutter.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2007 - 16 UF 194/06

    Wohl des Kindes als maßgeblich für eine Namensänderung des Kindes nach einer

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  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit der einer Hochschulausbildung sind u. a. der zeitliche Aufwand der Ausbildung, der Umfang des Lehrstoffes, die Ausgestaltung der Abschlussprüfung sowie die durch die Ausbildung erworbene Qualifikation, die auch in den Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen des öffentlichen Dienstes zum Ausdruck kommt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 186).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit der einer Hochschulausbildung sind u. a. der zeitliche Aufwand der Ausbildung, der Umfang des Lehrstoffes, die Ausgestaltung der Abschlussprüfung sowie die durch die Ausbildung erworbene Qualifikation, die auch in den Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen des öffentlichen Dienstes zum Ausdruck kommt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 186).
  • KG, 24.08.2022 - 16 UF 64/22
    Lässt sich nicht abschließend klären, welcher der beiden Normen die Angelegenheit zuzuordnen ist, ist § 1671 BGB anzuwenden, dessen differenzierte Ausgestaltung dem Elternrecht am ehesten gerecht wird (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss v. 29.06.2000 - 6 UF 73/99, juris Rn. 2, 3; Schilling, Rechtliche Probleme bei gemeinsamer Sorge nach Trennung bzw. Scheidung, NJW 2007, S. 3233 ff. (3235)).
  • KG, 05.09.2022 - 16 UF 64/22
  • KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 15 UF 154/05

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für das gemeinsame Kind auf einen

  • AG Düsseldorf, 11.01.2022 - 271 F 195/21
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