Weitere Entscheidung unten: AG Hannover, 20.12.1999

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   OLG Köln, 20.04.2000 - 14 UF 275/99   

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https://dejure.org/2000,3455
OLG Köln, 20.04.2000 - 14 UF 275/99 (https://dejure.org/2000,3455)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2000 - 14 UF 275/99 (https://dejure.org/2000,3455)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2000 - 14 UF 275/99 (https://dejure.org/2000,3455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1459
  • FamRZ 2001, 245
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 19.09.1991 - 2 W 6/91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe des unehelichen Kindes; Anfechtungsklage eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2000 - 14 UF 275/99
    Solange die Eltern bei bestehender Ehe noch das gemeinsame Sorgerecht haben, kann nicht ein Elternteil allein das Kind rechtswirksam vertreten, sondern erst mit der Rechtskraft einer Regelung, die einem Elternteil das alleinige Sorgerecht überträgt, beginnt die der Lauf der Frist für die Vaterschaftsanfechtung (OLG Frankfurt DAVorm 1996, 901; OLG Dresden ZfJ 1997, 387; OLG Bamberg FamRZ 1992, 220).
  • OLG Stuttgart, 23.02.1999 - 16 WF 25/99

    Anfechtung der Abstammung eines Kindes; Beginn der Anfechtungsfrist vor

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2000 - 14 UF 275/99
    Die Frist für die Anfechtungsklage des minderjährigen Kindes kann daher nicht abgelaufen sein, obwohl die Frist für die Anfechtungsklage der Mutter oder des Vaters bereits abgelaufen ist (dazu OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1003 (1004).
  • BGH, 02.11.2016 - XII ZB 583/15

    Vaterschaftsanfechtungsklage der allein sorgeberechtigten Mutter gegen den

    Ist das Kind nicht voll geschäftsfähig, so kommt es für die den Fristlauf auslösende Kenntnis nach § 1600 b Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB nach allgemeinen Grundsätzen auf die Person des gesetzlichen Vertreters an, der berechtigt ist, das Kind im Anfechtungsverfahren zu vertreten (vgl. BGH Urteile vom 23. September 2004 - IX ZR 421/00 - FamRZ 2004, 1950, 1951 vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - NJW 1989, 2323 mwN und vom 20. Januar 1976 - VI ZR 15/74 - FamRZ 1976, 212, 213 - jeweils zum Beginn der Verjährung; OLG Celle FamRZ 2012, 567 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 59; OLG Bamberg FamRZ 1992, 220; zur gemeinsamen elterlichen Sorge OLG Koblenz FamRZ 2015, 1122; OLG Köln FamRZ 2001, 245; MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. § 1600 b Rn. 25; Staudinger/Rauscher BGB [2011] § 1600 b Rn. 38; Erman/Hammermann BGB 14. Aufl. § 1600 b Rn. 10; Palandt/Brudermüller BGB 75. Aufl. § 1600 b Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2017 - 6 UF 110/17

    Zeugung eines Kindes im Wege heterologer Insemination: Kindeswohldienlichkeit der

    Letztere Vorschrift gilt auch, wenn - wie hier - ein Ergänzungspfleger die Vaterschaft für ein geschäftsunfähiges Kind anficht (OLG Köln FamRZ 2001, 245).

    Die Kindeswohldienlichkeit muss - nach umfassender Amtsaufklärung des Sachverhalts (vgl. dazu BGH FamRZ 2016, 1439 und 2082) - positiv festgestellt werden; verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des anfechtenden Kindes (OLG Köln FamRZ 2001, 245; Erman/Hammermann, a.a.O., Rz. 19; Helms/Kieninger/Rittner/Helms, a.a.O., Rz. 78; jurisPK-BGB/Nickel, a.a.O.; Keuter, a.a.O., Rz. 159; PK-Kindschaftsrecht/Grün, a.a.O., Rz. 27).

  • OLG Hamm, 30.11.2015 - 12 UF 105/15

    Hemmung der Frist für die Anfechtung der Vaterschaft durch Anfechtung in einem

    Von Bedeutung sind hierbei neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten u.a. die möglichen Auswirkungen einer Anfechtung auf den Familienfrieden, aber auch die Qualität der tatsächlich gelebten sozial-familiären Beziehung (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2001, 245).
  • OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05

    Anfechtungsfrist; Prozesskostenhilfeantrag

    Die Frist beginnt daher erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Vertretungsbefugnis hergestellt wird (OLG Köln, FamRZ 2001, 245; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1600 b, Rn. 6).
  • OLG Celle, 04.10.2011 - 15 WF 84/11

    Abänderung einer vorangegangenen Sorgerechtsentscheidung im Verfahren der

    Bei der Anfechtung der Vaterschaft durch das minderjährige Kind ist für den Beginn der Frist die Kenntnis seines nach § 1600a Abs. 3 BGB zur Anfechtung befugten gesetzlichen Vertreters maßgeblich (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2009, 59; OLG Köln FamRZ 2001, 245; OLG Bamberg FamRZ 1992, 220; Senatsbeschlüsse NJWE-FER 2000, 111; DAVorm 1998, 237; Grün, Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung, 2. Aufl., Rn. 283 ff.; Helms in: Helms/Kieninger/Rittner, Abstammungsrecht in der Praxis, Rn. 95; Palandt/Diederichsen, BGB, 70. Aufl., Rn. 9 zu § 1600b BGB; FA-FamR/Schwarzer, 8. Aufl., Kap. 3 Rn. 183).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23
    Der Lauf der Anfechtungsfrist des § 1600 b beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände des Berechtigten, § 1600 Abs. 1 Satz 2 BGB; in den Fällen, in denen die Anfechtung durch einen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen hat, wie etwa im Fall der Anfechtung der Vaterschaft durch ein minderjähriges Kind (§ 1600 a Abs. 2 BGB) kommt es auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung desjenigen gesetzlichen Vertreters an, der das Kind im Anfechtungsverfahren zu vertreten befugt ist (OLG Köln NJW-RR 2000, 1459; BeckOK BGB/Hahn, 68. Ed. 1.11.2023, § 1600 b Rn. 6).
  • LG Karlsruhe, 14.02.2003 - 11 T 551/02

    Ergänzungspflegerbestellung zur Vaterschaftsanfechtung: Einschränkung des

    Ob danach im jeweiligen Fall das Interesse des Kindes an der Klärung seiner leiblichen Abstammung die Vorteile, die ein Verbleiben in der Familiengemeinschaft mit dem möglichen Scheinvater bringt, erheblich überwiegt, ist außerhalb des nachfolgenden Anfechtungsprozesses, in dem das Familiengericht nach § 1600 a Abs. 4 BGB das Kindeswohl prüft (OLG Köln, FamRZ 2001, 245, 246; Münchener Kommentar/Wellenhofer-Klein, § 1600 a Rn. 12; Staudinger/Rauscher, § 1600 a Rn. 52; Palandt/Diederichsen, § 1600 a Rn. 10 f) durch das Vormundschaftsgericht zu beurteilen (Staudinger/Rauscher, § 1600 a Rn. 40).
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 20.12.1999 - 608 F 1948/99   

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https://dejure.org/1999,17462
AG Hannover, 20.12.1999 - 608 F 1948/99 (https://dejure.org/1999,17462)
AG Hannover, Entscheidung vom 20.12.1999 - 608 F 1948/99 (https://dejure.org/1999,17462)
AG Hannover, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 608 F 1948/99 (https://dejure.org/1999,17462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 20.05.1992 - 16 U 118/91

    Geltendmachung konkreter Anhaltspunkte durch den Vater für die Anfechtung der

    Auszug aus AG Hannover, 20.12.1999 - 608 F 1948/99
    Hiervon ist bereits das OLG Köln (NJW-RR 1993, 453, 454) [OLG Köln 20.05.1992 - 16 U 118/91] ausgegangen.
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 207/92

    Beschwer des Klägers bei Obsiegen aufgrund eines prozeßordnungswidrig ergangenen

    Auszug aus AG Hannover, 20.12.1999 - 608 F 1948/99
    Zwar gebietet der in Kindschaftsverfahren geltende Amtsermittlungsgrundsatz ( §§ 640, 616 ZPO ), sämtliche Beweismittel auszuschöpfen und im Anfechtungsverfahren "in der Regel ein Blutgruppengutachten einzuholen" (BGH FamRZ 1994, 694 m.w.Nw.; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 58. Aufl., § 640 Rz. 11; weiter gehend Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl., § 640 Rz. 37 f.; differenzierend Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 640 Rz. 33 im Anfechtungsverfahren für den Fall nicht erforderlich, dass der Ehemann ausgewandert, verschollen, in Haft oder unauffindbar ist).
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