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   OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00   

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https://dejure.org/2000,11201
OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,11201)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2000 - 9 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,11201)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 9 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,11201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Anfechtbarkeit der Änderung eines Beweisbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 358 § 360
    Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02

    Beweisbeschluss über die Einholung eines Sachverständigengutachtens:

    Nichts anderes gilt, wenn ein Antrag auf Abänderung eines Beweisbeschlusses gemäß § 360 ZPO abgelehnt wird und eine Partei sich dagegen wendet (im Anschluss an OLGR Brandenburg 2000, 436).

    Nichts anderes gilt, wenn ein Antrag auf Abänderung eines Beweisbeschlusses gemäß § 360 ZPO abgelehnt wird und eine Partei sich dagegen wendet (vgl. OLGR Brandenburg 2000, 436).

  • OLG Köln, 15.05.2019 - 5 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Beweisanordnung

    Dies betrifft etwa die Frage, wem die Beweisaufnahme übertragen wird (§ 355 II ZPO, Zöller-Greger, § 358 ZPO, Rn. 4), Beibringungsfristen (§ 356 ZPO, vgl. BGH NJW 1974, 188), den Inhalt des Beweisbeschlusses (§ 359 ZPO), die Abänderung des Beweisbeschlusses (§ 360 ZPO, beispielhaft OLG Brandenburg FamRZ 2001, 294), die Abgabe an einen beauftragten oder ersuchten Richter (§ 365 ZPO; Zöller-Greger, § 365 ZPO, Rn. 1), die Durchführung des Beweises u.v.a.m. Im selbständigen Beweisverfahren ist der die Beweisaufnahme anordnende Beschluss selbst nicht anfechtbar (§ 490 II 2 ZPO) und sind im Übrigen die für den jeweiligen Beweis allgemeinen wie speziellen Vorschriften entsprechend anwendbar (§ 492 I ZPO).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    Dabei ist § 355 Abs. 2 ZPO als Ausschnitt eines generellen Grundsatzes des Rechtsbehelfsausschlusses für instanzielle Anordnungen zur Beweiserhebung zu begreifen (Ahrens in Festschrift für Coester-Waltjen, 2015, S. 1075, 1077; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2000 - 9 WF 138/00, FamRZ 2001, 294, juris Rn. 5 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2005 - 7 W 12/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags, dem

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a. a. O.; Münchener Kommentar-Peters, ZPO, 2. Aufl., § 142 Rn. 6, 7).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a.a.O.; MüKo-ZPO/Wagner a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 24 W 15/07

    Beweisaufnahme: Anfechtbarkeit der Verweigerung weiterer Erhebung des

    Hieraus folgt nach allgemeiner Meinung, dass auf § 358 ZPO beruhende Beweisbeschlüsse unanfechtbar sind (OLG Köln DAV 1972, 350; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 294; Hartmann in Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 65. Aufl.2007, § 358 Rz. 6).
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