Rechtsprechung
LG Oldenburg, 14.07.2000 - 8 T 558/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zahlung der Vergütung einer Betreuerin aus der Staatskasse; Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten gemäß § 1836d BGB; Ermittlung des einzusetzenden Vermögens unter Heranziehung des § 89 BSHG; Verwertung von gesamthänderisch gebundenem Vermögen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung der Vergütung einer Betreuerin aus der Staatskasse; Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten gemäß § 1836d BGB; Ermittlung des einzusetzenden Vermögens unter Heranziehung des § 89 BSHG; Verwertung von gesamthänderisch gebundenem Vermögen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Mittellosigkeit bei Nichtverwertbarkeit des Vermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mittellosigkeit trotz Vermögen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 14.07.2000 - 51 XVII (St) 1290
- LG Oldenburg, 14.07.2000 - 8 T 558/00
- OLG Oldenburg, 05.10.2000 - 5 W 145/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 309
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors …
Nicht verwertbar ist ein Vermögensgegenstand ferner, wenn die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234; LG Oldenburg FamRZ 2001, 309;… vgl. auch Kunz § 88 Rn. 3). - OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01
Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete …
Mittellosigkeit ist nämlich auch dann gegeben, wenn die Betroffene zwar über Vermögen verfügt, dieses aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht verwertbar ist (…vgl. Palandt/Diederichsen, aaO, § 1836c Rn. 7; LG Oldenburg, FamRZ 2001, 309). - BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 251/01
Vergütung des Betreuers aus dem Nachlass des Betreuten
Hieran fehlt es insbesondere, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht (…vgl. Schellhorn BSHG 15. Aufl. § 88 Rn. 12) oder sie nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. BayobLG Fam.RZ 1999, 1234; LG Oldenburg FamRZ 2001, 309;… vgl. auch Kunz in Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker BSHG § 88 Rn. 3).