Rechtsprechung
| BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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BGB § 529 Abs. 2 BGB §§ 1361, 1573 Abs. 1 und 2, 1574 Abs. 3, 1575, 1578
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz
Unterhalt für getrennt lebenden Ehegatten & Ausbildungsaufnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 973
- MDR 2001, 510
- FamRZ 2001, 350
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06
Familienrecht - Vorteil mietfreien Wohnens nach Trennung
Während einem im Zeitpunkt der Trennung längere Zeit nicht erwerbstätig gewesenen Ehegatten im ersten Trennungsjahr in der Regel keine Erwerbsobliegenheit trifft, nähern sich die Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit mit zunehmender Verfestigung der Trennung, insbesondere wenn die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist, immer mehr den Maßstäben des nachehelichen Unterhalts an (Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 351; vgl. auch Dose FamRZ 2007, 1289, 1296). - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Familienrecht - Nachrangigkeit von Unterhaltsansprüchen
Dabei ist nicht zu beanstanden, wenn jedenfalls der Betrag abgesetzt wird, der für die infolge dieser Berufstätigkeit notwendig gewordene anderweitige Betreuung des Kindes aufgewendet werden muß (sog. konkreter Betreuungsaufwand;… AnwK-BGB/Schürmann § 1577 Rdn. 64 m.w.N., zum Unterhaltspflichtigen vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 702/80 - FamRZ 1982, 779, 780, vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 570 und vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).Die Berücksichtigung eines anrechnungsfreien Betrages des auf einer überobligationsmäßigen Tätigkeit beruhenden Mehreinkommens hat der Senat aber auch dann für gerechtfertigt gehalten, wenn keine konkreten Betreuungskosten anfallen, etwa weil die zweite Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten das Kind aus dessen Ehe mitbetreut, (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 379/81 - veröffentlicht bei JURIS und vom 29. November 2000, aaO).
Dabei entzieht sich die Bemessung des nach § 1577 Abs. 2 BGB anrechnungsfrei zu belassenden Teils des Einkommens allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer schematischen Beurteilung und hängt im Einzelfall davon ab, wie etwa die Kindesbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und ggf. zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs zeitweise der Betreuung ohnehin nicht bedürfen (Senatsurteil vom 29. November 2000 aaO).
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …
Danach verbietet sich eine pauschale Beurteilung; die Anrechung ist vielmehr von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig (Fortführung des Senatsurteils vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350).Die Bemessung eines anrechnungsfrei zu belassenden Teils des Einkommens, die sich auch nach den Leitlinien des Berufungsgerichts (vgl. Ziff. 7 der Süddeutschen Leitlinien) einer schematischen Beurteilung entzieht, wird im Einzelfall aber davon abhängen, wie etwa die Kindesbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten das Kind anderweit beaufsichtigt wird und insofern zeitweise nicht der Betreuung durch die Klägerin bedarf (vgl. Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes
a) Zwar hat der Senat Kosten, die einem erwerbstätigen Ehegatten für die Fremdbetreuung des bei ihm lebenden Kindes notwendigerweise entstehen, als mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwand angesehen (vgl. etwa Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352). - BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08
Familienrecht - Unterhaltspflichten nach Erreichen des Rentenalters?
Erweist sich demnach eine Einkommenskorrektur nach Billigkeitskriterien als geboten, so ist diese - entsprechend der Betrachtungsweise für den Unterhaltsberechtigten (Senatsurteile BGHZ 162, 384, 393 ff. = FamRZ 2005, 1154, 1157; BGHZ 166, 351, 355 f. = FamRZ 2006, 683, 684 und vom 14. März 2007 -XII ZR 158/04 -FamRZ 2007, 882, 887) -bereits bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB vorzunehmen, wenn dieser wie im vorliegenden Fall als Quote aufgrund des beiderseitigen Einkommens der Ehegatten ermittelt wird (Senatsurteile vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352 und vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 702/80 - FamRZ 1982, 779, 780). - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung
Maßgebend ist dabei insbesondere, wie etwa die Kinderbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs zeitweise der Betreuung nicht bedürfen (Senatsurteil vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352). - BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10
Familienrecht - Unterhaltsberechnung
Mit zunehmender Verfestigung der Trennung wird allerdings eine allmähliche Annäherung der unterschiedlichen Maßstäbe der Erwerbsobliegenheit bewirkt; wenn die Scheidung nur noch eine Frage der Zeit ist, besteht für eine erheblich großzügigere Beurteilung in der Regel kein Grund mehr (…Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 22/06 - FamRZ 2008, 963 Rn. 26 und vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 351;… vgl. auch MünchKommBGB/Weber-Monecke 5. Aufl. § 1361 Rn. 54 und Dose FamRZ 2007, 1289, 1296). - OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03
Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung …
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die Tatsachenfeststellung und -würdigung des Landgerichts gemäß den §§ 27 Abs. 1 FGG, 546, 559 ZPO nur auf Rechtsfehler, d. h. nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) hat, ob die Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme (§ 15 FGG) beachtet und ob der Tatrichter bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob er die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr. vgl. z.B. Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, NJW-RR 1990, 1419; BayObLG, NJW-RR 1992, 653 [654]; BayObLG, NJW-RR 1996, 583; BayObLG, Rpfleger 2001, 181; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 350 [351];… Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 42 ff. m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06
Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt - Befristung von Aufstockungsunterhalt
Erst wenn nach den Umständen des Falles gegenwärtig nur unangemessene Tätigkeiten in Betracht kommen, tritt an die Stelle der Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit unter den in § 1574 Abs. 3 BGB genannten Voraussetzungen die Obliegenheit des geschiedenen Ehegatten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, soweit es zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist (BGH, FamRZ 2001, 350). - OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
Zur bedarfserhöhenden Einstellung bei anfallenden Kosten eines …
Steht eindeutig im Vordergrund, dass das Kind von dem die Fürsorge wahrnehmenden Elternteil im eigenen Interesse in einen Ganztagskindergarten gegeben wird, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, stellen sich die diesbezüglichen Kosten als Erwerbsaufwand dieses Elternteils dar (vgl. BGH FamRZ 2001, 350, 352). - OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 9 UF 187/04
Nachehelicher Unterhalt: Kriterien zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Teils …
- OLG Hamm, 26.08.2009 - 5 UF 25/09
Umfang der Erwerbsobliegenheit der unterhaltsberechtigten Ehefrau
- OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 138/04
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Unterhaltsrechtliche Bewertung des infolge …
- OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe durch Kinder aus einer …
- OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Höhe des Unterhalts der nichtehelichen Mutter; Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
- KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Betreuungsbonus bei Ausweitung einer …
- OLG Koblenz, 26.07.2006 - 11 WF 441/06
Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt: Vorwegabzug eheprägender nachrangiger …
- OLG Brandenburg, 14.11.2005 - 10 WF 197/05
Unterhalt bei Getrenntleben: Verpflichtung zur Ausübung einer vollschichtigen …
- OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 UF 333/05
Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Unterhaltsanspruchs der ein Kind im …
- OLG Celle, 18.12.2003 - 17 UF 108/03
Ehescheidungsverfahren: Festsetzung von Kindesunterhalt und nachehelichem …
- OLG Koblenz, 30.01.2003 - 9 WF 25/03
Unterhaltsberechnung bei Betreuung der Kinder durch den Unterhaltsverpflichteten
- OLG Jena, 29.08.2011 - 1 UF 324/11
Verfahrensunterbrechung hinsichtlich der bis zur Eröffnung des …
- OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Ansprüche auf Nutzungsentschädigung wegen der Nutzung des Familienheims durch den …
- OLG Oldenburg, 07.10.2003 - 12 UF 57/03
Anspruch auf Trennungsunterhalt bei Unterhaltspflicht des Vaters eines …
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme eines kinderbetreuenden Ehegatten auf …
- OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 9 UF 124/09
Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung
- OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 10 UF 166/03
- OLG Braunschweig, 18.12.2007 - 3 UF 63/07
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.03.2003 - 171 F 16219/01
