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Rechtsprechung
   KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99   

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KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99 (https://dejure.org/2000,17651)
KG, Entscheidung vom 15.08.2000 - 18 UF 10350/99 (https://dejure.org/2000,17651)
KG, Entscheidung vom 15. August 2000 - 18 UF 10350/99 (https://dejure.org/2000,17651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Einigung über die Nutzung eines gemeinsamen Hauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 368
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 03.12.1991 - 3 UF 111/91

    Anordnung einer Nutzungsvergütung; Überlassung der Ehewohnung; Isolierte

    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    Nachdem so der Rechtsmittelzug ordnungsgemäß eröffnet worden ist, war die Berufung jedoch als Beschwerde zu behandeln und das weitere Verfahren nach § 18 a HausratsVO nach FGG-Grundsätzen ( § 13 Abs. 1 HausratsVO ) abzuwickeln (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1992, 677).

    Soweit das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 3. Dezember 1991 (FamRZ 1992, 677) eine Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung des § 1361 b Abs. 2 BGB zugebilligt hat, bestand im Gegensatz zum anhängigen Verfahren kein Streit zwischen den Ehegatten über die Benutzung der Ehewohnung.

  • OLG München, 30.04.1996 - 16 UF 1406/95

    Nutzung der Ehewohnung durch einen der Ehegatten während des Getrenntlebens

    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    Deshalb kann der allein nutzende Ehegatte nicht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung an den anderen verpflichtet werden, wenn dessen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens abgewiesen worden ist (OLG München OLGR 1996, 279).
  • OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91

    Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch;

    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 1991 (FamRZ 1992, 440) lag insoweit eine andere Interessenlage zugrunde, als die dort Beteiligten nicht ein in Gemeinschaftseigentum stehendes Haus benutzt hatten, sondern der Alleineigentümer dem anderen Ehegatten das Haus überlassen musste.
  • AG Köln, 21.08.1990 - 317 F 98/90
    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    Eine solche Überlassungspflicht besteht aber nur im Falle der Vermeidung einer ansonsten bestehenden bzw. drohenden schweren Härte (AG Köln FamRZ 1991, 811).
  • KG, 09.09.1999 - 12 W 6245/99
    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des 12. Zivilsenats des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 9. September 1999 (12 W 6245/99) verwiesen.
  • BGH, 14.11.1979 - IV ZB 110/79

    Zulässigkeit einer Beschwerde in Ehewohnungssachen und Hausratssachen - Zulassung

    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    In derartigen Fällen ist aber weder die Revision noch die weitere Beschwerde gegeben, weil Nr. 7 des § 621 ZPO in § 621 e Abs. 2 ZPO nicht aufgeführt ist (s. auch BGH FamRZ 1980, 234, 670).
  • OLG Zweibrücken, 12.09.1997 - 2 AR 32/97
    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    Eine Entscheidung nach § 745 Abs. 2 BGB , wie sie die Antragstellerin wünscht, wäre nur möglich gewesen, wenn sich die Parteien über die Nutzung des gemeinsamen Hauses geeinigt hätten (BGH FamRZ 1982, 355; 1994, 822; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 171).
  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    Eine Entscheidung nach § 745 Abs. 2 BGB , wie sie die Antragstellerin wünscht, wäre nur möglich gewesen, wenn sich die Parteien über die Nutzung des gemeinsamen Hauses geeinigt hätten (BGH FamRZ 1982, 355; 1994, 822; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 171).
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden

    Auszug aus KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
    Eine Entscheidung nach § 745 Abs. 2 BGB , wie sie die Antragstellerin wünscht, wäre nur möglich gewesen, wenn sich die Parteien über die Nutzung des gemeinsamen Hauses geeinigt hätten (BGH FamRZ 1982, 355; 1994, 822; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 171).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Dabei wird z.T. auf den systematischen Zusammenhang des Absatzes 2 mit Absatz 1 der Vorschrift verwiesen und - wie auch im angefochtenen Urteil - für die Berechtigung einer Forderung auf Nutzungsvergütung verlangt, dass die Zuweisungsvoraussetzungen des Absatzes 1 bei einer hypothetischen Prüfung erfüllt seien, die freiwillige Überlassung der Wohnung an den einen Ehegatten also einer sonst für diesen bestehenden schweren Härte Rechnung trage (KG FamRZ 2001, 368; Erbath NJW 1997, 974 f.; ders. NJW 2000 1379, 1384).
  • OLG Hamburg, 10.02.2006 - 10 U 18/05

    Gemeinschaftliches Eigentum an einem Einfamilienhaus: Zur Entstehung eines

    Allerdings darf die Alleinnutzung dem Bleibenden nicht gegen seinen Willen aufgedrängt worden sein; durch jederzeitiges Angebot auf Wiedereinräumung des vom Weichenden aufgegebenen Mitbesitzes kann er seine Vergütungspflicht abwenden (KG Berlin, 18 UF 10350/99, Beschluss vom 15.8.2000, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs

    Die vom Kläger geschaffene Situation verwehrte es der Ehefrau, den Vergütungsanspruch durch das Angebot auf Wiedereinräumung des Mitbesitzes abzuwenden (vgl. hierzu KG FamRZ 2001, 368; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1361 b Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07

    Nutzungsvergütunganspruch des Alleineigentümers einer Ehewohnung nach der

    Insoweit wird aber auf Rechtsprechung (KG FamRZ 2001, 368) Bezug genommen, die auf der Grundlage der früheren Fassung des § 1361 b BGB ergangen ist und insbesondere den Fall betrifft, dass sich die Ehewohnung im Miteigentum beider Ehegatten befunden hat, sodass grundsätzlich auch die Anwendung der Vorschrift des § 745 Abs. 2 BGB in Betracht kam (vgl. Johannsen/Henrich/ Brudermüller, a.a.O. § 1361 b, Rz. 32).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

    Die vom Kläger geschaffene Situation verwehrte es der Ehefrau, den Vergütungsanspruch durch das Angebot auf Wiedereinräumung des Mitbesitzes abzuwenden (vgl. hierzu KG FamRZ 2001, 368; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1361 b Rn. 20).
  • KG, 13.12.2007 - 2 AR 60/07

    Sachliche Zuständigkeit für Ansprüche des freiwillig aus der Ehewohnung

    4 Zwar hat das Kammergericht - Familiensenat - in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass im Falle des freiwilligen Auszuges des nutzungsersatzfordernden Ehegatten diesem Ansprüche nicht aus § 1361b BGB a.F. zustünden, sondern allenfalls aus § 745 BGB, mit der Folge, dass nicht das Familiengericht, sondern das allgemeine Prozessgericht zuständig sei (FamRZ 2001, 368; ebenso AG Ludwigslust , a.a.O.).
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Rechtsprechung
   KG, 21.07.2000 - 13 UF 9842/99   

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https://dejure.org/2000,11518
KG, 21.07.2000 - 13 UF 9842/99 (https://dejure.org/2000,11518)
KG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 13 UF 9842/99 (https://dejure.org/2000,11518)
KG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 13 UF 9842/99 (https://dejure.org/2000,11518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich des Umgangsrechts mit einem Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02

    Bedeutung der Geschwisterbindung bei Regelung der elterlichen Sorge

    Dieser Entscheidung schließt sich der Senat auch aufgrund des Eindrucks der Anhörungen und des Berichts der Verfahrenspflegerin an, daher kann auch der Wille xxxx's nicht Maßstab der Entscheidung sein, auch wenn der Wille immer wieder klar und eindeutig geäußert wird (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640; BVerfG FamRZ 2001, 1057; Beschluss des Senats vom 25. April 2002 - 10 UF 0260/01).
  • OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01

    Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den

    Auch für einen klar geäußerten Willen des Kindes besteht kein absoluter Vorrang (KG FamRZ 2001, 368; 1985, 639, 640).
  • OLG Köln, 23.10.2003 - 4 UF 128/03
    Der Ausschluss des persönlichen Umgangs mit einem Elternteil darf daher nur angeordnet werden, um eine konkrete gegenwärtig bestehende Gefährdung der körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung abzuwenden (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1097; OLG Bamberg FamRZ 1998, 969, 970; OLG Schleswig FamRZ 2000, 48, 49; OLG Hamm FamRZ 2000, 45; OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 368).
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