Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4507
OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94 (https://dejure.org/2000,4507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2000 - 20 W 190/94 (https://dejure.org/2000,4507)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 20 W 190/94 (https://dejure.org/2000,4507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Familiennamen als Vornamen

  • vfst.de

    § 1616 BGB, § 21 PStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1355 § 1616 § 1626 Abs. 1
    Familienname als Vorname - Wahlrecht der Eltern - Birkenfeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1170
  • FamRZ 2001, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82

    Anwendung des deutschen oder amerikanischen Namensrechts; Mitwirkung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
    Die Rechtsprechung hat aber nicht nur diesem Landesgewohnheitsrecht Rechnung getragen, sondern auch die Eintragung ausländischer Zwischennamen (sogenannte "middle names") als Vornamen akzeptiert (so "Westveer", Senatbeschluss, OLGZ 1976, 423 = StAZ 1976, 363 und "Korinda", OLG Hamm, OLGZ 1983, 42 ff. = Iprax 1983, 296 = StAZ 1983, 71 m. Anm. Drewello).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1982 - 3 W 184/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
    Ausnahmen sind auch bei ostfriesischen Zwischennamen gemacht worden (vgl. StAZ 1950, 253) und zwar auch bei Geburten außerhalb Friedlands (OLG Zweibrücken, OLGZ 1983, 40 ff. = StAZ 1983, 3 1).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1985 - 20 W 373/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
    So hat der Senat den Namen ... als Vornamen abgelehnt (StAZ 1985, 106 = OLGZ 1985, 154), ebenso die Namen ... (Staz 1991, 314 = MDR 1991, 1065 = OLGZ 1992, 45 ) und ... (StAZ 1990, 18 = OLGZ 1990, 22).
  • BayObLG, 07.07.1994 - 1Z BR 35/94

    Vorname "Sonne" für ein Mädchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
    In vergleichbarer Weise hat es auch das BayObLG bei einem Mädchen, das den Vornamen "Sonne" bekommen sollte, für ausreichend erachtet, dass dieses Mädchen drei weitere eindeutig weibliche Vornamen hatte (StAZ 1994, 15 = MDR 1994, 1014 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.06.1991 - BReg. 3 Z 78/91

    Vornamen; Wahl; Sitte; Ordnung; Namengebung; Kindeswohl; Ordnungsfunktion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
    So wurden ... (HansOLG, StAZ 1980, 193),(BayObLG, MDR 1992, 58 = StAZ 1991, 313), ... (BayObLG, StAZ 1992, 72 ) und ... (OLG Celle StAZ 92, 378) als beilegungsfähig angesehen.
  • OLG Frankfurt, 25.10.1989 - 20 W 420/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
    So hat der Senat den Namen ... als Vornamen abgelehnt (StAZ 1985, 106 = OLGZ 1985, 154), ebenso die Namen ... (Staz 1991, 314 = MDR 1991, 1065 = OLGZ 1992, 45 ) und ... (StAZ 1990, 18 = OLGZ 1990, 22).
  • OLG Frankfurt, 03.09.1991 - 20 W 412/90

    Vornamen eines Kindes; Befugnis der sorgeberechtigten Eltern; Familienname;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
    So hat der Senat den Namen ... als Vornamen abgelehnt (StAZ 1985, 106 = OLGZ 1985, 154), ebenso die Namen ... (Staz 1991, 314 = MDR 1991, 1065 = OLGZ 1992, 45 ) und ... (StAZ 1990, 18 = OLGZ 1990, 22).
  • BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58

    Ostfriesische Familiennamen als Vornamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
    Unbeanstandet sind aus diesem Grund Namen wie ...-... (OLG Schleswig, StAZ 1957, 321 ff-) und ... (BGH, StAZ 1959, 210 ff.) geblieben.
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 11 Wx 101/02

    Rechtliche Beschränkungen bei der Wahl des Vornamens eines Kindes

    So kann ein Name, der in Deutschland sowohl als Familienname wie als Vorname gebräuchlich ist, wie etwa "Martin", "Werner", H B" oder "Philipp", als Vorname gewählt werden (OLG Frankfurt Beschl. v. 3.9.1991 - 20 W 412/90, StAZ 1991, 314, 315, Beschl. v. 14.2.2000 - 20 W 190/94, StAZ 2000, 237).
  • OLG Köln, 05.11.2001 - 16 Wx 239/01

    "Schmitz" kein zulässiger Vorname für ein Mädchen

    Es handelt sich vorliegend anders als im Falle des OLG Frankfurt (StAZ 2000, 237) aber weder um einen Namen, der nach allgemeinem Sprachgebrauch sowohl als Vorname als auch als Familienname vorkommt noch spielen bei der hier beabsichtigten Namensgebung Familientraditionen und örtliche Sitten oder ausländische Vorstellungen und Gebräuche eine Rolle.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9780
OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99 (https://dejure.org/2000,9780)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2000 - 9 UF 288/99 (https://dejure.org/2000,9780)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 9 UF 288/99 (https://dejure.org/2000,9780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsverpflichtungen von Unterhaltspflichtigen; Übergang eines nach bürgerlichen Recht bestehenden Unterhaltsanspruchs eines Unterhaltsvorschussberechtigten auf den Träger der Hilfegewährung; Zurechnung fiktiver Einkünfte; Sozialhilferechtliche Vergleichsberechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB und zum Übergang gemäß § 7 UVG eines nur auf fiktivem Einkommen beruhenden Unterhalzsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 372 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 372 (LSe)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 20.06.2003 - 9 WF 91/03
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte - wie vorliegend möglicherweise teilweise - nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (vgl. Urteil des Senats 9 UF 288/99, NJWE-FER 2001, 8 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 1998, 357, 359).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 7 WF 3949/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5628
OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 7 WF 3949/99 (https://dejure.org/1999,5628)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.1999 - 7 WF 3949/99 (https://dejure.org/1999,5628)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 7 WF 3949/99 (https://dejure.org/1999,5628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umstellung von Alttiteln; Prozenttitel; Kindesunterhalt; Kind als Antragsteller; Volljährigkeit

  • Judicialis

    KindUG Art. 5 § 3; ; RegelbetragsVO § 1; ; ZPO § 652 Abs. 1; ; ZPO § 648 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 646 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; GKG § 8 Abs. 1; ; BRAGO § 8 Abs. 2; ; KostO 24 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Art. 5 § 3 KindUG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    Art. 5 KindUG § 3
    Umstellung von Alttiteln auf Prozenttitel

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 258/03

    Abänderung von Alttiteln über den Unterhalt minderjähriger Kinder

    Verbreitet wird zwar unter Hinweis auf den angeblich eindeutigen Wortlaut des § 645 Abs. 1 ZPO die Auffassung vertreten, die Minderjährigkeit des Antragstellers sei eine zu jeder Zeit des (auch vereinfachten) Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung, die auch noch im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach Art. 5 § 3 KindUG gegeben sein müsse (OLG Nürnberg OLGR 2000, 77 f. und FamRZ 2001, 372 - Leitsatz - OLG Naumburg - 2. Familiensenat - FamRZ 2002, 1048 f.; OLG Schleswig MDR 2002, 279 f.; Musielak/Borth 3. Aufl. vor § 645 Rdn. 3; Göppinger/Wax/van Els Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2236 für die Umstellung von Alttiteln, anders für das Verfahren der Erstfestsetzung: Rdn. 2176; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 5254 - anders noch 2. Aufl. Rdn. 4254; Hk-ZPO/ Kemper vor §§ 645 - 660 Rdn. 2; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 27. Aufl. vor § 645 Rdn. 1; Graba NJW 2001, 249, 257).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2001 - 10 UF 158/01

    Kein vereinfachtes Verfahren hinsichlich des Unterhalts eines volljährigen Kindes

    Deshalb ist beispielsweise Voraussetzung für die Umstellung von Unterhaltstiteln, die vor dem 1.7.1998 erwirkt wurden, auf dynamisierte Titel gemäß Art. 5 § 3 KindUG, dass das Kind noch minderjährig ist (vgl. Schumacher/Grün, FamRZ 1998, 778, 796, wonach es auf die Minderjährigkeit zum Abänderungszeitpunkt ankommt, sowie OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 372, wonach das antragstellende Kind im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung noch minderjährig sein muss).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 450/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13214
OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 450/98 (https://dejure.org/2000,13214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2000 - 20 W 450/98 (https://dejure.org/2000,13214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 20 W 450/98 (https://dejure.org/2000,13214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zur Erteilung eines Vornamens bei Anwendung türkischen Rechts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1626 Abs. 1
    Zur Erteilung eines Vornamens bei Anwendung türkischen Rechts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1171
  • FGPrax 2000, 106
  • FamRZ 2001, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82

    Anwendung des deutschen oder amerikanischen Namensrechts; Mitwirkung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 450/98
    Das OLG Hamm hat sich dem angeschlossen (OLGZ 1983, 42ff . = StAZ 1983, 71 mit Anm. Drewello = IPRax 1983, 296; so auch AG Berlin-Schöneberg, StAZ 1997, 16ff.).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 11 Wx 101/02

    Rechtliche Beschränkungen bei der Wahl des Vornamens eines Kindes

    Schließlich kann der Geburtsname eines Elternteils, der nicht als Familienname gewählt wurde, als weiterer Vorname eines Kindes eingetragen werden wenn einer der Elternteile Ausländer ist und es in dessen Herkunftsland eine entsprechende Übung gibt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.2.2000 - 20 W 450/98, StAZ 2000, 267, vgl. auch Senat, Beschl. v. 16.5.1986 - 11 W 17/86, StAZ 1986 286, KG, Beschl. v. 24.11.1998 - 1 W 1503/98, StAZ 1999, 171).
  • OLG Karlsruhe, 07.08.2013 - 11 Wx 7/13

    Vornamenswahl für ein Kind: Wahl des Familiennamens der Mutter als dritter

    Es ist allerdings bekannt, dass in den Vereinigten Staaten häufig Familiennamen als sogenannte "middle names" gewählt werden, um traditionelle Familiennamen zu ehren oder der verbreiteten Praxis zu folgen, die Familie der Mutter oder der Großmutter zu ehren, in dem deren Familienname als "middle name" gewählt wird (vgl. dazu nur Hepting in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007 § 10 EGBGB Rn. 20; OLG Frankfurt OLGZ 1976, 423 "Westveer"; OLG Frankfurt OLGR 2000, 140 f. "Neukirchen").
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16114
OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98 (https://dejure.org/2000,16114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2000 - 20 W 86/98 (https://dejure.org/2000,16114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 20 W 86/98 (https://dejure.org/2000,16114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Wahl türkischer Vornamen für Kinder deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 40 UR III D 30/97
  • OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98
    Eine Abweichung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.1.1979 (BGHZ 73, 239 = StAZ 1979, 238 mit Anm. Helfenstein = FamRZ 1979, 466 = NJW 1979, 2469 = Rpfleger 1979, 193 = JuS 1980, 381 mit Anm. Hohloch) ist nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00

    Männlicher Vorname - "Ogün"

    Für die Erteilung des Vornamens des Kindes, das sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, ist deutsches Recht maßgeblich, Artikel 10 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB (vgl. Palandt/Heldrich, 60. Auflage, Artikel 10 EGBGB Rdnr. 19; OLG Frankfurt, StAZ 2000, 238).

    Der Senat vermag auch nicht der Entscheidung des OLG, Frankfurt (StAZ 2000, 238) zu folgen, das ausgeführt hat, Eltern könnten sich darauf beschränken, für ihren auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Sohn einen Vornamen zu wählen, der in dem Staat, dem sie alle angehören, zwar für Knaben und Mädchen benutzt werde, der in Deutschland aber auch männlich empfunden werden könne, wenn die gemeinsame Staatsangehörigkeit von Eltern und Kind eine ausländische sei und das für die gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit maßgebliche Recht den Grundsatz der geschlechtsoffenkundigen Namensgebung nicht kenne.

  • OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03

    Vornamensgebung; LouAnn

    Zum Teil wird das elterliche Bestimmungsrecht überwiegend als elterliches Freiheitsrecht definiert, dessen Grenzen sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf; dabei gehört zur rechten Ordnung, dass nicht willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen verwendet werden (BGHZ a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StAZ 2000, 238; OLG Hamm StAZ 1998, 322).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02

    Namensrecht: Zulässige Erteilung eines im Inland geschlechtsneutralen, im Ausland

    Der Senat teilt darüber hinaus die Auffassung des Kammergerichts (MDR 1991, 54 = StAZ 1991, 45), die in den letzten Jahren durch die weitere Zuwanderung aus dem Ausland noch an Relevanz gewonnen hat, dass die Erteilung eines im Ausland geschlechtsbezogen verwendeten Vornamens ungeachtet der Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts und ohne Rücksicht auf das deutsche Sprachempfinden jedenfalls dann im Inland in gleicher Weise zuzulassen ist, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint (vgl. auch OLG Celle StAZ 1989, 322, das "Maha" als alleinigen Vornamen für ein Mädchen zulässt, und OLG Frankfurt StAZ 2000, 238, das "Deniz Asil" für einen Jungen als einzigen Vornamen zulässt, da der Name zwar nicht im Herkunftsland, aber nach deutschem Sprachempfinden geschlechtsspezifisch sei; dort auch weitere Ausführungen, die erkennen lassen, dass der Senat der freien Namensgebung einen weiten Spielraum lassen möchte).
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Rechtsprechung
   LG München I, 18.10.1999 - 1 T 17365/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14239
LG München I, 18.10.1999 - 1 T 17365/99 (https://dejure.org/1999,14239)
LG München I, Entscheidung vom 18.10.1999 - 1 T 17365/99 (https://dejure.org/1999,14239)
LG München I, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 1 T 17365/99 (https://dejure.org/1999,14239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Zustimmung des Betreuers bei Übertragung eines Erbbaurechts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 372 (Ls.)
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