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   OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 8/00   

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https://dejure.org/2000,16425
OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 8/00 (https://dejure.org/2000,16425)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2000 - 9 AR 8/00 (https://dejure.org/2000,16425)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2000 - 9 AR 8/00 (https://dejure.org/2000,16425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Anforderung an Gutachten über Notwendigkeit einer Betreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 8/00
    Jedoch muss dem Gutachten in jedem Fall die Qualität eines medizinischen Sachverständigengutachtens zukommen, so dass der Sachverständige darzulegen hat, von welchen Tatsachen er ausgegangen ist, welche Befragungen und Untersuchungen er vorgenommen hat, welche Tests und Forschungsergebnisse er angewandt und welchen Befund er erhoben hat ( KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/ Winkler-Kaiser, a.a.O., § 68b Rn. 5).

    Der Verstoß gegen § 68b FGG führt zwar nicht zur Unwirksamkeit des Bestellungsbeschlusses (allerdings regelmäßig zur Anfechtbarkeit und daraus folgender Aufhebbarkeit der Entscheidung, vgl. KG, FamRZ 1995, 1379 sowie Keidel/Kuntze/Winkler-Kaiser, a.a.O., Rn. 7); gleichwohl ist aber eine entsprechende Nachholung der unterbliebenen Maßnahme erforderlich.

  • OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 8/00
    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz, RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449, 450).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Schließlich muss das Sachverständigengutachten zwar nicht zwingend schriftlich erfolgen (OLG Brandenburg FamRZ 2001 38, 39 zu § 68 b FGG; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 411 Rn. 1), wenn auch eine schriftliche Begutachtung vielfach in Anbetracht des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs angezeigt erscheinen dürfte (vgl. Roth aaO § 321 Rn. 6).

    Jedenfalls aber muss das Gutachten namentlich Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 38, 39; Keidel/Budde aaO § 321 Rn. 4).

  • OLG Köln, 14.03.2001 - 16 Wx 45/01

    Abgabe einer Betreuungssache vor Rechnungslegung durch den Betreuer

    Allerdings hat das abgebende Gericht in der Regel über alle Anträge der Beteiligten zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 38 = NJWE-FER 2000, 322).
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