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   BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99   

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https://dejure.org/1999,2839
BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99 (https://dejure.org/1999,2839)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.1999 - 3Z BR 185/99 (https://dejure.org/1999,2839)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 1999 - 3Z BR 185/99 (https://dejure.org/1999,2839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 49

    BGB § 1821
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Erfüllung von Erblasserverbindlichkeiten

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1821
    Zu den Voraussetzungen der

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge einschließlich sämtlicher Wohnungsangelegenheiten ohne Erbauseinandersetzung"; Übertragung eines landwirtschaftlichen Anwesens unter Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts für einen als Erben betroffenen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1030
  • FamRZ 2001, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99
    Der Senat kann selbst entscheiden, weil weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BayObLGZ 1997, 315/320) .
  • BayObLG, 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89

    Streit um die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99
    Maßgebend für die hier gemäß § 1908i, § 1821 Abs. 1 Nr. 1, § 1829 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche vormundschaftliche Genehmigung ist das Interesse des Betroffenen (vgl. Bay0bLG FamRZ 1989, 540/541; 1990, 208).
  • BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88

    Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 185/99
    Maßgebend für die hier gemäß § 1908i, § 1821 Abs. 1 Nr. 1, § 1829 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche vormundschaftliche Genehmigung ist das Interesse des Betroffenen (vgl. Bay0bLG FamRZ 1989, 540/541; 1990, 208).
  • BGH, 02.10.2019 - XII ZB 164/19

    Streit um die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens;

    Die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer im Namen des Betreuten vorgenommenen genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts darf nicht erteilt werden, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft gesetz- oder sittenwidrig oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zustande gekommen ist, insbesondere wenn der Betreuer bei der Abgabe der Willenserklärung für den Betroffenen von der gesetzlichen Vertretung ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 51, 52; MünchKommBGB/Kroll-Ludwigs 7. Aufl. § 1828 Rn. 22).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    c) Die Entscheidung des Tatrichters über die Erteilung oder Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte der fraglichen Art stellt eine Ermessensentscheidung dar (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; BayObLG FamRZ 2001, 51).
  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen

    a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 4 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03

    Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses

    a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 und Abs. 2 BGB sowie für einen Vergleichsschluss gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 12 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).
  • BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02

    Genehmigungsfähiger Vergleich bei Verzicht des Betreuten auf Rechte aus

    Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).
  • OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 18 UF 325/99

    Bestimmtheit eines dynamisierten Unterhaltstitels

    7. Familienrecht - Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (BayObLG, Beschluß vom 10.11.1999-3Z BR 185/99-mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) BGB § 1821 Zu den Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (hier: Erfüllung einer Erblasserverbindlichkeit).
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