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   BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00   

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BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00 (https://dejure.org/2000,2825)
BayObLG, Entscheidung vom 25.08.2000 - 1Z BR 15/00 (https://dejure.org/2000,2825)
BayObLG, Entscheidung vom 25. August 2000 - 1Z BR 15/00 (https://dejure.org/2000,2825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Gesetzliche Erbfolge; Kinderloser Erblasser; Alleinerbe; Vorverstorben; Übergehung der Geschwister

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 1938; ; BGB § 2069; ; BGB § 2096

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 1938, § 2069, § 2096
    Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - VI 150/98
  • LG Regensburg - 6 T 465/99
  • BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 516
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    Diese Auslegungsregel kann nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).

    Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahestehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLGFamRZ 1991, 856/866; FamRZ 1997, 641/642).

  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94

    Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der

    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mögen auch andere Schlußfolgerungen denkbar sein (vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLG FamRZ 2000, 120/122).
  • OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    Diese Auslegungsregel kann nicht, auch nicht entsprechend, angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).
  • BayObLG, 11.12.1992 - 1Z BR 84/92

    Nachträglicher Wegfall des als Erben eingesetzten Ehegatten; Voraussetzungen zur

    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    Zu ihnen kann auch eine Lebensgefährtin des Erblassers gehören, insbesondere dann, wenn es sich um eine tiefergehende und auf Dauer angelegte Beziehung bzw. Lebensgemeinschaft handelt (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1496/1497).
  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60).
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
    In einem solchen Fall ist jedoch durch Auslegung zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge des Bedachten zu Ersatzerben zu berufen (BayObLGZ 1982, 159/163).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Es kann daher auch offen blieben, ob ein entsprechender Ausschließungswille der Erblasserin gegebenenfalls "unzweideutig" dem Testament zu entnehmen ist (vgl. zu dieser Anforderung u.a. Müller-Christmann in Bamberger/Roth, Beck-online Kommentar BGB, Stand: 01.02.2017, § 1938, Rn. 3; Weidlich, a.a.O,, § 1938, Rn. 2, jeweils m.w.N.), ob die Einsetzung gesetzlicher Erben als Vermächtnisnehmer zur Annahme eines entsprechenden Ausschließungswillens ausreicht, welche Folge die (teilweise) Unwirksamkeit einer gegebenenfalls vorliegenden konkludenten Enterbung durch Erbeinsetzung eines Dritten auf eine erfolgte Enterbung des gesetzlichen Erben hat und ob dann möglicherweise § 2085 BGB Anwendung findet (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011, Az. 15 W 603/10; BayObLG, Beschluss vom 02.03.1992, Az. BReg 1 Z 46/91; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000, Az. 1Z BR 43/99; BayObLG, Beschluss vom 25.08.2000, Az. 1Z BR 15/00; Senat, Beschluss vom 12.02.1997, Az. 20 W 96/95; OLG München, Urteil vom 29.09.2000, Az. 21 U 2369/00, jeweils zitiert nach juris; Leipold, Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 1938, Rn. 3, 10, 11; Otte in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1938, Rn. 7).
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 603/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Enterbung eines Abkömmlings

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Verfügung des Erblassers etwas anderes erkennen lässt (BayObLG FamRZ 2001, 516 = ZEV 2001, 151; MünchKommBGB / Leipold, § 1938 Rn 7).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

    Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 516, 517; Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. § 2069 Rn. 27; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2069 Rn. 34).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BayObLG FamRZ 2001, 516, 517; Staudinger/Otte BGB 13. Bearb. § 2069 Rn. 27; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2069 Rn. 34).
  • OLG München, 05.11.2013 - 31 Wx 255/13

    Auslegung eines Testaments - Belohnung für geleistete Dienste

    Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167; FamRZ 2000, 58/60; 2001, 516).
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