Rechtsprechung
OLG Koblenz, 26.09.2000 - 9 WF 557/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Wandel persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse
- Anwaltsblatt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1 § 115 § 120 Abs. 4
Einsatz einer im Laufe des Rechtsstreits vergleichsweise gezahlten Kapitalabfindung für Unterhalt für die Prozessführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Betzdorf, 16.08.2000 - 5 F 5/99
- OLG Koblenz, 26.09.2000 - 9 WF 557/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 631 (Ls.)
- AnwBl 2001, 374
- AnwBl 2001, 375
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 04.10.1995 - 10 W 397/95
Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2000 - 9 WF 557/00
Die Klägerin ist demgemäß so zu behandeln, als stünden ihr noch Mittel zur Bezahlung der von der Staatskasse getragenen Gerichts- und Anwaltskosten zur Verfügung (OLG Koblenz, Rpfleger 1996, 206 ). - OLG Bamberg, 27.05.1992 - 2 WF 48/92
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung
Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2000 - 9 WF 557/00
Wenn sie dennoch den Vergleichsbetrag dazu verwendet, um vorzeitig Verbindlichkeiten zurückzuführen, ändert dies nichts an ihrer Nachzahlungsverpflichtung (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1993, 52 ).
- OLG Koblenz, 07.07.2008 - 9 WF 512/08
Zumutbarkeit eines Einsatzes von das Schonvermögen übersteigendem Kapitalvermögen …
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Rechtsprechung
KG, 18.07.2000 - 18 WF 5109/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Ermittlung der Einkommensverhältnisse des zum Unterhalt verpflichteten Teils
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 02.02.2000 - 20 F 6529/99
- KG, 18.07.2000 - 18 WF 5109/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 631
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bremen, 24.11.1997 - 4 WF 54/97
Berechnung eines Erwerbstätigenfreibetrages i.R.e. Antrags auf …
Auszug aus KG, 18.07.2000 - 18 WF 5109/00
Auch ein Eigentümer eines Grundstücks, das nicht von vornherein dem Schonvermögen des § 88 Abs. 2 Ziff. 7 BSHG unterfällt, kann nur dann darauf verwiesen werden, einen Kredit unter Belastung seines Grundstücks aufzunehmen, wenn die Kreditrate pro Monat geringer ist als die nach der Tabelle zu § 115 ZPO errechnete Monatsrate und der Kredit nicht länger als 48 Monate läuft (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 759; OLG Köln, NJWE-FER 1999, 306 = FamRZ 1999, 997; vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1998, 247). - OLG Köln, 02.10.1998 - 4 WF 213/98
Auszug aus KG, 18.07.2000 - 18 WF 5109/00
Auch ein Eigentümer eines Grundstücks, das nicht von vornherein dem Schonvermögen des § 88 Abs. 2 Ziff. 7 BSHG unterfällt, kann nur dann darauf verwiesen werden, einen Kredit unter Belastung seines Grundstücks aufzunehmen, wenn die Kreditrate pro Monat geringer ist als die nach der Tabelle zu § 115 ZPO errechnete Monatsrate und der Kredit nicht länger als 48 Monate läuft (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 759; OLG Köln, NJWE-FER 1999, 306 = FamRZ 1999, 997; vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1998, 247).
- OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller …
Im übrigen darf die Beklagte - auch bei nicht nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG geschützten Grundbesitz wie hier - nur darauf verwiesen werden, einen Kredit unter Belastung des Grundstückes aufzunehmen, wenn die Kreditkosten pro Monat geringer sind als die nach der Tabelle zu § 115 ZPO errechnete Monatsrate und der Kredit nicht länger als 48 Monate läuft (vgl. OLG Köln , Beschluss vom 26.Juni 1998, 4 WF 131/98 zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 02. Oktober 1998, 4 WF 213/98 zitiert nach juris; KG FamRZ 2001, 631;… Philippi in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 115 ZPO Rdn. 64). - OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
Prozesskostenhilfe: Verpflichtung zur Verwertung eines im Ausland befindlichen …
Der Senat lässt hier dahingestellt, ob der Eigentümer auch bei nicht als Schonvermögen geschütztem Grundbesitz nur dann darauf verwiesen werden kann, einen Kredit unter Belastung des Grundstücks aufzunehmen, wenn er die Kreditkosten aus dem Einkommen zahlen kann oder wenn die Kreditkosten pro Monat geringer sind, als die nach der Tabelle zu § 115 ZPO errechnete Monatsrate und der Kredit nicht länger als 48 Monate läuft (vgl. OLG Köln, FamRZ 1999, 997, KG FamRZ 2001, 631).