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   OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 5 UF 112/00   

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https://dejure.org/2000,14105
OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 5 UF 112/00 (https://dejure.org/2000,14105)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.11.2000 - 5 UF 112/00 (https://dejure.org/2000,14105)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. November 2000 - 5 UF 112/00 (https://dejure.org/2000,14105)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 643
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02

    Internationale Kindesentführung: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes

    Der Antragsgegnerin ist zuzugeben, dass eine Trennung von ihr für das jetzt 4-jährige Kind eine schwere Belastung darstellen kann (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, S. 643 (644)).

    Diese sind nach Auffassung des BVerfG (FamRZ 1999, S. 85, 87) als Folge der rechtwidrigen Entführung hinzunehmen (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, S. 643, 644).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der

    Wille für beachtlich gehalten für Kinder im Alter von: 10 und 11 1/2 Jahren, vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643; 12 Jahren, vgl. OLG Celle FamRZ 2002, 569.
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13

    Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des

    In diesem Sinne vermögen die mit der Rückführung zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigungen des Kindes wie z.B. der abermalige Wechsel des Wohnsitzes, des Sprachangebotes, der Wechsel von Kindergarten und Schule, die Anwendung des Art. 13 HKÜ grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, weil das Abkommen sonst leer liefe (OLG Schleswig, FamRZ 2005, 1703; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 643).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach

    Lehnt der entführende Elternteil es ab, das Kind zu begleiten, so kann er sich nicht darauf berufen, die Rückkehr des Kindes ohne seine Begleitung setze das Kind einer schwerwiegenden Gefahr aus (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643).
  • OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Die mit der Rückführung zwangsläufig verbundenen Schwierigkeiten wie der Wechsel der Bezugsperson, der abermalige Wechsel des Wohnsitzes, des Sprachangebotes, der Wechsel von Kindergarten u. s. w. vermögen die Anwendung des Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ als Ausnahmetatbestand grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, weil das Abkommen über die Rückführung von Kindern sonst leer liefe (OLG Schleswig FamRZ 2005, 1703; OLG Hamm FamRZ 2004, 723; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643).
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 12 UF 20/05

    Rückführung einer Siebenjährigen nach Australien

    Die mit einer Rückgabe stets verbundenen Schwierigkeiten wie Wechsel der Bezugsperson, weite Entfernung des Heimatstaates, Wechsel des Sprachgebietes, Wechsel von Kindergarten, Schule usw. vermögen die Anwendung von Art. 13 Abs. 1 HKÜ als Ausnahmetatbestand grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (Senatsbeschluß v. 03.12.2003; Pfälzisches OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643-645).
  • OLG Rostock, 04.07.2001 - 10 UF 81/01

    Zur Anwendung der Härteklausel des Art. 3 Abs. HKiEntÜ

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  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12

    Begriff der schwerwiegenden Gefahr i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ

    Der Verlust des derzeitigen Aufenthaltsortes, der Schule, des Kindergartenplatzes und der Umgebung, in die das Kind sich inzwischen integriert hat, der Wechsel der Bezugsperson, des Sprachangebotes etc. sind in diesem Sinne unvermeidliche Folgen der vom HKÜ gewollten und vom entführenden Elternteil zu vertretenen erneuten Ortsveränderung und als solche keine Gründe im Sinne von § 13 Abs. 1 lit b) HKÜ, weil das Abkommen über die Rückführung von Kindern sonst leer liefe (vgl. Senat, Entscheidung vom 10.12.2004 - 11 UF 210/04 - FamRZ 2005.1702; OLG Schleswig FamRZ 2005, 1703; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643; OLG Hamburg OLGR 2009, 208).
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2003 - 6 UF 107/03

    Sorgerecht: Kindesentführung; Rückführung nach Israel

    Nach dieser Regelung, die im Hinblick auf den Zweck des HKiEntÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelungen der Vertragsstaaten - restriktiv anzuwenden ist (PfOLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. November 2000, Az.: 5 UF 112/00 m.w.H.), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn nachgewiesen wird, dass die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage gebracht wird.
  • OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

    Die Mutter muss es grundsätzlich auf sich nehmen, mit dem Kind zurückzukehren, selbst wenn sie dadurch Nachteile erleidet (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2021 - 17 UF 282/21

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kleinkindes nach Italien bei

  • OLG Köln, 30.10.2017 - 21 UF 97/17

    Begriff des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes i.S. von Art. 12 HKÜ

  • OLG Hamburg, 23.01.2018 - 2 UF 145/17

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ

  • OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland;

  • OLG Zweibrücken, 26.10.2016 - 6 UF 41/16

    Rückführungsantrag nach Belgien

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