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   BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00   

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https://dejure.org/2001,3336
BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00 (https://dejure.org/2001,3336)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.2001 - 3Z BR 237/00 (https://dejure.org/2001,3336)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 3Z BR 237/00 (https://dejure.org/2001,3336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Vorlage an den BGH; Berufsbetreuer; Mittelloser Betroffener; Aufwendungsersatz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatz für Schreibkraft

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835 Abs. 1
    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2040 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 653
  • BayObLGZ 2001, 22
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99

    Festsetzung einer Vergütung für eine fallbezogen tätige Bürokraft neben der

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Vorlagebeschluß an den Bundesgerichtshof, ob der für einen mittellosen Betroffenen bestellte Berufsbetreuer für die Erledigung einfacher Schreibarbeiten durch eine bei ihm beschäftigte Schreibkraft Aufwendungsersatz verlangen kann (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Bremen FamRZ 2000, 555).

    Das OLG Bremen bejaht dies im Falle eines Betreuungsvereins (FamRZ 2000, 555; zustimmend HK-BUR/ Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 38a; Palandt/Diederichsen § 1836a Rn. 7; Derben BtPrax 2001, 16).

    Dem steht die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf sofortige weitere Beschwerde ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (FamRZ 2000, 555) entgegen.

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Dies hat besonderes Gewicht, weil die Stundensätze auch bei vermögenden Betroffenen als Orientierungshilfe heranzuziehen sind (BGH NJW 2000, 3709/3710 f.), und die Frage des Ersatzes von Bürounkosten im Grundsatz einheitlich beantwortet werden sollte.

    Dort wird ausgeführt (NJW 2000, 3709/3712), für eine Bemessung der Stundensätze nach einer von dem Betreuer vorgelegten Kalkulation seiner Sach- und Personalkosten sei jedenfalls nach dem neuen Recht kein Raum mehr.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass berufsmäßig tätigen Vormündern Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten sind (BVerfG BtPrax 2000, 120/121 f.; vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712).

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass es sich im durch das Oberlandesgericht Bremen entschiedenen Fall um Ansprüche eines Betreuungsvereins handelte, für die der Gesetzgeber eine Sonderregelung getroffen hat (vgl. BGH BtPrax 2000, 256/258).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Deshalb sollen die Arbeitszeiten für die Betreuung nach einem einheitlichen, insgesamt angemessenen Stundensatz vergütet werden (BVerfGE 101, 331/353 f.; vgl. auch BGH aaO).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Entscheidend ist für den Senat jedoch folgende Erwägung: Nach dem früheren Rechtszustand kam neben der sich aus Zeitaufwand und Stundensatz ergebenden Betreuervergütung eine Bezahlung von Bürokosten einschließlich Büroarbeiten von Hilfskräften nicht in Betracht (BayObLGZ 1995, 35/39; 1996, 37/39; BayObLG FamRZ 1997, 578/580; Rpfleger 1998, 515/516; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 112).
  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Entscheidend ist für den Senat jedoch folgende Erwägung: Nach dem früheren Rechtszustand kam neben der sich aus Zeitaufwand und Stundensatz ergebenden Betreuervergütung eine Bezahlung von Bürokosten einschließlich Büroarbeiten von Hilfskräften nicht in Betracht (BayObLGZ 1995, 35/39; 1996, 37/39; BayObLG FamRZ 1997, 578/580; Rpfleger 1998, 515/516; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 112).
  • BayObLG, 08.11.1996 - 3Z BR 210/96

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Ermittlung einer angemessenen Vergütung;

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Entscheidend ist für den Senat jedoch folgende Erwägung: Nach dem früheren Rechtszustand kam neben der sich aus Zeitaufwand und Stundensatz ergebenden Betreuervergütung eine Bezahlung von Bürokosten einschließlich Büroarbeiten von Hilfskräften nicht in Betracht (BayObLGZ 1995, 35/39; 1996, 37/39; BayObLG FamRZ 1997, 578/580; Rpfleger 1998, 515/516; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 112).
  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Entscheidend ist für den Senat jedoch folgende Erwägung: Nach dem früheren Rechtszustand kam neben der sich aus Zeitaufwand und Stundensatz ergebenden Betreuervergütung eine Bezahlung von Bürokosten einschließlich Büroarbeiten von Hilfskräften nicht in Betracht (BayObLGZ 1995, 35/39; 1996, 37/39; BayObLG FamRZ 1997, 578/580; Rpfleger 1998, 515/516; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 112).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 158/91

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Parteivereinbarung über den

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    § 27 FGG hindert nicht, diesen erst nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts eingetretenen Umstand zu berücksichtigen, weil es sich um eine offenkundige, auf einem Akt der Gerichtsbarkeit beruhende neue Tatsache handelt (BGH NJW 1994, 579 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 425/99
    Auszug aus BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
    Überwiegend wird dies jedoch abgelehnt (Erman/ Holzhauer BGB 10. Aufl. Vor § 1835 Rn. 19; Knittel Betreuungsrecht § 1836 BGB Rn. 37; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 8; Staudinger/Engler BGB [1999] § 1835 Rn. 36; vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 6.11.2000 15 W 425/99, Umdruck S. 6).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Das Bayerische Oberste Landesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2001, 653 (mit Anm. Bienwald) abgedruckt ist, möchte die weitere Beschwerde zurückweisen.
  • OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00

    Betreuervergütung: Aufwendungsersatzanspruch wegen Personal- und

    Nachdem der Antragsteller hiergegen die vom Landgericht zugelassene sofortige weitere Beschwerde unter dem 06. Dezember 2000 eingelegt hatte, setzte der Senat das Verfahren zunächst mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten aus, bis der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09. November 2005 -Az. XII ZB 49/01- (MDR 2006, 575) über die Vorlage des BayObLG vom 07. Februar 2001 (FamRZ 2001, 653) gegen den bereits zitierten Beschluss des OLG Bremen entschieden hatte.
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Dabei erfaßt die Vergütung mit einem Stundensatz auch die Abgeltung anteiliger allgemeiner (sachlicher und personeller) Bürokosten des Berufsbetreuers (BayObLG BtPrax 2001, 125; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl. 2000 § 1835 Rn. 8; Hermann/Holzhauer, BGB, 10. Aufl. 2000 § 1836, Rn. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. 1999 Vorbemerkung vor §§ 65 ff FGGRn. 165; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl. 2001 § 1835 Rn. 14 und § 1836 Rn. 21; Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl. 1995 § 1836 Rn. 25; siehe im Übrigen auch - zum alten Recht - BayObLGZ 1995, 35, 38 ff. und 1996, 37, 39; a. A. OLG Bremen BtPrax 2000, 88).
  • OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02

    Betreuungsrecht: Vergütung des Berufsbetreuers - Erstattung der Auslagen für

    Daran hat sich durch die Neuregelung der Betreuervergütung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 nichts geändert (so auch OLG Brandenburg, FPR 2002, 280, 281; BayObLG, BtPrax 2001, 125).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01

    Härteausgleich im Rahmen der Betreuervergütung für das Jahr 1999

    ob solche Personalkosten neben der Vergütung als Aufwendung geltend gemacht werden können (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats BayObLGZ 2001, 22), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
  • BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01

    Erhöhte Vergütung eines Betreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    ob die Sach- und Personalkosten neben der Vergütung als Aufwendung geltend gemacht werden können (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 7.2.2001, BayObLGZ 2001, 22), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
  • LG Koblenz, 27.08.2001 - 2 T 448/01
    An diese Vorgabe der höchstrichterlichen Rspr., die auch unter dem Gesichtspunkt rechtlich zutreffend erscheint, daß der Gesetzgeber durch die Reform des Betreuervergütungsrechts eine Entlastung der Staatskasse herbeiführen wollte (vgl. auch BayObLG, FamRZ 2001, 653 = BtPrax 2001, 125; a. A. OLG Bremen, FamRZ 2000, 555 = BtPrax 2000, 88), sieht sich die Kammer gebunden, auch wenn dies zum Ergebnis haben dürfte, daß für einen RA eine Berufsbetreuung nur noch bedingt wirtschaftlich sinnvoll zu führen sein wird .
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