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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22171
OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00 (https://dejure.org/2000,22171)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.10.2000 - 15 W 1469/00 (https://dejure.org/2000,22171)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Oktober 2000 - 15 W 1469/00 (https://dejure.org/2000,22171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer zu zahlenden Betreuungsvergütung aus dem Vermögen des Betreuten; Berücksichtigung der für eine Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse für die Bemessung der Betreuungsvergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Stundensatz einer Industrieschneiderin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99

    Weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00
    Auch war der Verfahrenspfleger berechtigt, für die Betroffene das Rechtsmittel einzulegen (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 67 Rn. 11; BayObLG, FamRZ 2000, 302).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00
    Ob sich die Vergütungshöhe bei bemittelten und mittellosen Betreuten nach dem Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes nach den gleichen Kriterien bemisst, mithin die Stundensätze des § 1 BVormVG einheitlich heranzuziehen sind, ist umstritten (bejahend: OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 223 [OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.09.1999, Az.: 3 W 140/99 ]; verneinend: BayObLG, NJW 2000, 1744).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00
    Ob sich die Vergütungshöhe bei bemittelten und mittellosen Betreuten nach dem Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes nach den gleichen Kriterien bemisst, mithin die Stundensätze des § 1 BVormVG einheitlich heranzuziehen sind, ist umstritten (bejahend: OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 223 [OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.09.1999, Az.: 3 W 140/99 ]; verneinend: BayObLG, NJW 2000, 1744).
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Rechtsprechung
   AG Mainz, 08.08.2000 - 41 XVII 81/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25633
AG Mainz, 08.08.2000 - 41 XVII 81/98 (https://dejure.org/2000,25633)
AG Mainz, Entscheidung vom 08.08.2000 - 41 XVII 81/98 (https://dejure.org/2000,25633)
AG Mainz, Entscheidung vom 08. August 2000 - 41 XVII 81/98 (https://dejure.org/2000,25633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Zwangsweise Verbringung eines Betroffenen in ein offenes Heim

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 656
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Offenburg, 08.07.1996 - 4 T 88/96
    Auszug aus AG Mainz, 08.08.2000 - 41 XVII 81/98
    Die direkte Anwendung des § 1906 BGB scheitert daran, dass es sich bei der Verbringung in eine offene Einrichtung nicht um eine Unterbringung handelt, da dem Betroffenen auf diesem Wege nicht die Freiheit entzogen ( LG Offenburg, FamRZ 1997, 899, 900; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. 1999, § 1906 BGB Rdnr. 54a), sondern lediglich ein Wechsel des Aufenthaltsortes durchgesetzt wird (Bienwald, a.a.O.).

    Aber auch eine analoge Anwendung des § 1906 BGB kommt nicht in Betracht, da es insofern an einer planwidrigen und ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke im Gesetz fehlt ( LG Offenburg, FamRZ 1997, 899, 900; Bienwald, a.a.O).

    Mithin fehlt es an einer entsprechenden Ermächtigung ( LG Offenburg, FamRZ 1997, 899, 900) für den Ausspruch der beantragten vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.

    Diese allein rechtfertigen jedoch keine gerichtliche Korrektur einer Entscheidung des Gesetzgebers, zumal dann nicht, wenn - wie bei der Anwendung körperlichen Zwangs - grundrechtsrelevante Bereiche betroffen sind ( Art. 2 GG , vgl. auch LG Offenburg, FamRZ 1997, 899 f.).

  • LG Bremen, 08.03.1993 - 6 T 1037/93
    Auszug aus AG Mainz, 08.08.2000 - 41 XVII 81/98
    Die vom LG Bremen ( BtPrax 1994, 102 f.) vorgebrachten vornehmlich praktischen Erwägungen für eine analoge Anwendung des § 1906 BGB auf Fälle der Verbringung eines Betroffenen in eine Heimeinrichtung gegen seinen Willen und Widerstand vermögen letztlich nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 23.10.2000 - 16 T 6474/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25456
LG Leipzig, 23.10.2000 - 16 T 6474/00 (https://dejure.org/2000,25456)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23.10.2000 - 16 T 6474/00 (https://dejure.org/2000,25456)
LG Leipzig, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 16 T 6474/00 (https://dejure.org/2000,25456)
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Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung, Rückgriff, Einkommensfreigrenze

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 656
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01

    Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens

    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; OLG Zweibrücken, a.a.0., BayObLG a.a.0.; OLG Schleswig, a.a.0.; LG Koblenz Bt Prax 1999, 113/114; LG Dresden, FamRZ 2001, 712 LG Leipzig FamRZ 2001, 656; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 123; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10).
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