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   OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00   

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https://dejure.org/2000,2711
OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 941
  • FGPrax 2000, 230
  • FamRZ 2001, 710
  • Rpfleger 2000, 545
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    Die Vorschrift des § 62 FGG ist auch nach der Entscheidung des BVerfG vom 18.01.2000 (u.a. NJW 2000, 1709) weiterhin geltendes Recht.

    Die weitere Beschwerde ist auch nicht im Hinblick auf den Beschluß des ersten Senats des BVerfG vom 18.01.2000 (1 BvR 321/96, u.a. veröffentlicht in NJW 2000, 1709 ff.) als zulässig anzusehen.

  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    3 Z 40/89">FamRZ 1989, 1113 ff.; FamRZ 1997, 1426; OLG Ce11e FamRZ 1997, 899; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 55, Rdnr. 14, 17).

    Wenn die Betreuerin aus dieser Überzeugung, die inhaltlich mit der sachlichen Interessenabwägung des Vormundschaftsgerichts und später des Landgerichts übereinstimmt, nach Erhalt der Genehmigung konsequent gehandelt hat, kann darin allein ein ausreichender Anhaltspunkt für ein arglistiges, die Interessen der Betroffenen gezielt verletzendes Verhalten nicht gesehen werden (BayobLG FamRZ 1997, 1426, 1427).

  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit haben die Verfahrensvorschriften der §§ 55, 62 FGG nur in den folgenden Ausnahmefällen außer Anwendung zu bleiben (vgl. grundlegend BayObLGZ 1989, 242 ff. = …
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    In diesem Zusammenhang geht der Senat von der Rechtsprechung des BVerfG aus, daß die Bindungswirkung seiner Entscheidungen sich auch auf die tragenden Entscheidungsgründe erstreckt (BVerfGE 40, 88, 93; Umbach/Clemens, BVerfGG, § 31, Rdnr. 71 ff.).
  • OLG Celle, 19.02.1996 - 18 W 1/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    3 Z 40/89">FamRZ 1989, 1113 ff.; FamRZ 1997, 1426; OLG Ce11e FamRZ 1997, 899; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 55, Rdnr. 14, 17).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01

    Abänderbarkeit der im Beschwerdeverfahren erfolgten, dem Vertragspartner

    Das Oberlandesgericht Köln hält dieses Rechtsmittel für zulässig, sieht sich jedoch durch die in FamRZ 2001, 710 f. veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. August 2000 gehindert, eine sachliche Entscheidung zu treffen.
  • OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03

    Anfechtbarkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    Gegen eine durch den Rechtspfleger ohne vorausgehendes Vorbescheidsverfahren erteilte und gem. § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB wirksam gewordene vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist die erste Beschwerde des Betroffenen zulässig (Aufgabe der Auffassung des Senats in FGPrax 2000, 230).

    Der Senat hat dazu in dem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe seines Beschlusses vom 14.08.2000 (FGPrax 2000, 230) ausdrücklich offen gelassen, ob die Zulassung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers zwingend geboten ist.

  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluß vom 6. Juni 2001, 16 Wx 8/2001, dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er beabsichtigt, auf die Beschwerde der Abwesenheitspflegerin den Beschluß des Landgerichts aufzuheben und die Erstbeschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) als unzulässig zu verwerfen, sich hieran aber an einer abweichenden Entscheidung des OLG Hamm (Rpfleger 2000, 545) gehindert sieht.
  • LG Stuttgart, 06.12.2001 - 1 T 51/00

    Vorbescheid vor Erteilung einer Ausfertigung

    Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Vorbescheid im Erbscheinserteilungsverfahren (vgl. hierzu BGHZ 20, 255 = NJW 1956, 987 ; KG OLGZ 1991, 144 ; BayObLG, MittBayNot 1998, 352 ) und mit dem Vorbescheid bei Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft eines Nachlassverwalters (Beschl. des BVerfG v. 18.1.2000, BGBl. I 2000, 444; NJW 2000, 1709 ; JZ 2000, 783 m. Anm. Heß/Vollkommer; MittBayNot 2000, 311 m. Anm. Reiß; Beschl. des Schleswig-Holsteinischen OLG v. 13.7.2000 - MittBayNot 2001, 80 und Beschl. des OLG Hamm v. 14.8.2000 - RNotZ 2001, 221 ).
  • OLG Köln, 06.06.2001 - 16 Wx 8/01

    Weitere Beschwerde im Verfahren zur Anfechtung einer nicht mehr abänderbaren

    Der Senat folgt damit nicht der Meinung des OLG Hamm in der Entscheidung vom 14.8.2000 - 15 W 59/00 - (Rpfleger 2000, 545), das aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht einen bestimmten Beschwerderechtszug nicht als verfassungsrechtliche Mindestanforderung an das Verfahren vorgegeben und auch unter Aufhebung der Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen hat, herleitet, dass dem Betroffenen nur eine richterliche Überprüfung der Entscheidung des Rechtspflegers (Rechtspflegererinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG n. F.) nicht verwehrt sein soll, nämlich die durch den Amtsrichter.
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluß vom 6. Juni 2001, 16 Wx 8/2001, dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er beabsichtigt, auf die Beschwerde der Abwesenheitspflegerin den Beschluß des Landgerichts aufzuheben und die Erstbeschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) als unzulässig zu verwerfen, sich hieran aber an einer abweichenden Entscheidung des OLG Hamm (Rpfleger 2000, 545) gehindert sieht.
  • OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00

    Zur Genehmigung eines Grundstückskaufs durch ein minderjähriges Kind

    Die Vorschriften der §§ 55, 62 FGG bleiben lediglich in wenigen Ausnahmefällen außer Betracht, nämlich dann, wenn das auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Verfahren nicht den Mindestanforderungen genügt, welche an ein rechtsstaatliches Verfahren zu stellen sind oder der Vertreter von der Genehmigung durch Mitteilung an den Geschäftsgegner in arglistiger Weise Gebrauch macht, um dem Betroffenen die Möglichkeit der Beschwerde zu nehmen (OLG Hamm, FGPrax 2000, 230, 231 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03

    Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55 , 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des

    Das gilt umso mehr, als das BVerfG sich nicht ausdrücklich zur Frage des Rechtszuges gegen einen Vorbescheid geäußert hat und das OLG Hamm (FamRZ 2001, 710) in einer frühen Entscheidung zu der einschlägigen Problemstellung die Ansicht vertreten hat, die Überprüfung des Vorbescheids durch den Richter des Amtsgerichts genüge den Anforderungen an eine sachliche Überprüfung.
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