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Rechtsprechung
   OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00   

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https://dejure.org/2000,2673
OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.09.2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1987 Abs. 6; BGB § 1908 Abs. 1; FGG § 69b Abs. 5
    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehrenamtliche Betreuung; Berufsmäßige Betreuung; Vorrang des Berufsbetreuers; Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung, Anhörung durch beauftragten Richter, BtÄndG

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 796
  • FGPrax 2000, 239
  • FamRZ 2001, 714
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 15.06.2000 - 6 W 360/00

    Anhörung durch Beschwerdekammer

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    Diese Anhörung hat im Regelfall vor der vollbesetzten Kammer des Beschwerdegerichts zu erfolgen, § 30 Abs. 1 FGG (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2000, 6 W 360/00; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage, § 69 g Rn. 13).

    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen die Gründe hierfür - entweder in der Übertragungsentscheidung selbst oder aber in der Beschwerdeentscheidung - angegeben werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegerichts des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war, und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senatbeschluss vom 15.06.2000, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118, 119; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage, § 69 g Rn. 6; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.).

  • LG Krefeld, 18.01.1999 - 6 T 554/98
    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    An dieser durch das Gesetz vorgegebenen Vorrangregelung vermag auch ein anders lautender Vorschlag des Betroffenen im Sinne des § 1897 Abs. 4 BGB grundsätzlich nichts zu ändern (vgl. BayObLG NJW-FER 98, 105 für den Vorrang der Einzelbetreuung vor der Vereinsbetreuung; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 535) Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Auflage, § 1897 Rn. 23; FamREfK/Bienwald, § 1897 BGB Rn. 8; Staudinger/Biewald, a.a.O., § 1908 b Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen die Gründe hierfür - entweder in der Übertragungsentscheidung selbst oder aber in der Beschwerdeentscheidung - angegeben werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegerichts des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war, und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senatbeschluss vom 15.06.2000, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118, 119; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage, § 69 g Rn. 6; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.).
  • OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02

    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

    § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB räumt der ehrenamtlichen Betreuung bewusst der Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung ein, um die Bestellung überqualifizierter Betreuer zu vermeiden und die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten zu schonen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2000, 6 W 489/00, FGPrax 2000, 239).

    Damit ist der ehrenamtlichen Betreuung bewusst der Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben worden, um die Bestellung überqualifizierter Betreuer zu vermeiden und die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten zu schonen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2000, 6 W 489/00, FGPrax 2000, 239).

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06

    Betreuerbestellung: Gerichtliche Prüfung des Vorhandenseins eines geeigneten

    Der Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, enthebt das Vormundschaftsgericht nicht der Prüfung, ob ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00; NJW-RR 2001, 769 = FamRZ 2001, 714 = FGPrax 2000, 239).

    Deshalb ist das Gericht an den Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, regelmäßig nicht gebunden, weil die ehrenamtliche Betreuung Vorrang vor derjenigen durch einen Berufsbetreuer hat, § 1897 Abs. 6 BGB (OLG Jena, NJW-RR 2001, 796; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1897 BGB, Rdn. 23a; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1897, Rdn. 23; a.A.: Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 22).

  • LG Kleve, 23.05.2016 - 4 T 39/16

    Auswahl; Betreuer; Vorrang; ehrenamtlich; Berufsbetreuer, Vermögen, Vergütung

    Das OLG Jena (vgl. NJW-RR 2001, 796) hat eine Abweichung in Fällen für zulässig gehalten, in denen eine enge persönliche Bindung des Betroffenen an den Berufsbetreuer vorliegt.
  • OLG Jena, 22.02.2002 - 6 W 117/02

    Arztzeugnis vor Unterbringung; Kammeranhörung

    Diese Entscheidung hat das Landgericht entweder in der Übertragungsentscheidung oder in dem Hauptsachebeschluss zu begründen (vgl. Senat, FGPrax 2000, 239 m.w.N.).

    Diese Entscheidung hat das Landgericht entweder in der Übertragungsentscheidung oder in dem Hauptsachebeschluss zu begründen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegericht des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senat, FGPrax 2000, 239 m.w.N.).

  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Wäre eine ehrenamtliche Betreuung möglich, wäre diese nach ganz herrschender Meinung einer berufsmäßigen Betreuung auch dann vorzuziehen, wenn sich die betroffene Person - wie hier - einen Berufsbetreuer wünscht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 -, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19 -, Rn. 10; Thüringer OLG, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 -, Rn. 6; KG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 -, Rn. 8; so auch Bauer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 16. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 6; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2. Mai 2020, § 1897 Rn. 52; Götz, in: Grüneberg, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 20; Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1897 Rn. 14; Müller-Engels, in: BeckOK BGB, Stand: 1. Februar 2022, § 1897 Rn. 17).
  • LG Bielefeld, 29.09.2017 - 23 T 474/17
    Es kann offen bleiben, ob besondere Gründe ausnahmsweise eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, z. B. bei einer engen persönlichen Bindung des Betroffenen an den von ihm vorgeschlagenen Berufsbetreuer (vgl. OLG Jena, FGPrax 2000, 239).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02

    Betreuung: Unanfechtbarkeit von Maßnahmen im Betreuungsanordnungsverfahren

    Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 428/02

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen

    Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04

    Verlängerung einer Betreuerbestellung

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das Landgericht, wenn es die Anhörung einem beauftragten Richter überträgt, dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache zu begründen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715; BayObLG FamRZ 1997, 1360; 2002, 1362 [LS]).
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung

    Überträgt das Landgericht die Anhörung einem beauftragten Richter, muss dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 16.05.2000 - 2 T 243/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15594
LG Koblenz, 16.05.2000 - 2 T 243/2000 (https://dejure.org/2000,15594)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.2000 - 2 T 243/2000 (https://dejure.org/2000,15594)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 2 T 243/2000 (https://dejure.org/2000,15594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers; Haftung der Erben nach dem Tod eines Betreuten; Kosten einer standesgemäßen Beerdigung als Nachlassverbindlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Höhe der Beerdigungskosten eines mittellosen Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 714
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Trier, 01.12.1999 - 5 T 128/99
    Auszug aus LG Koblenz, 16.05.2000 - 2 T 243/00
    Soweit diese Beerdigungskosten den Freibetrag übersteigen, sind sie gegenüber den Ansprüchen des Sozialhilfeträgers und der Staatskasse nachrangig (vgl. LG Trier, Beschluß v. 1.12.1999 - 5 T 128/99).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

    Die Gegenmeinung, nach der zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten nur der Freibetrag von 3.228 DM zur Verfügung steht und daher der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung der Betreuervergütung vorrangig vor sonstigen Nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen sein soll (LG Koblenz, FamRZ 2001, 714; LG Trier, BtPrax 2000, 133), überzeugt nicht.
  • LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03

    Höhe von berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten i.R.d. Festellung von

    Gegen diesen Beschluss wendet sich der Beteiligte zu 2) mit seiner sofortigen Beschwerde, zu deren Begründung er sich ergänzend auf die bisherige ständige Rechtsprechung der Kammer (vgl. Az.: 2 T 243/00, 2 T 299/00, 2 T 328/02) stützt.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 26.05.2000 - 2 T 234/00   

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https://dejure.org/2000,24300
LG Koblenz, 26.05.2000 - 2 T 234/00 (https://dejure.org/2000,24300)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 T 234/00 (https://dejure.org/2000,24300)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 T 234/00 (https://dejure.org/2000,24300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,24300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 92c Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nach der Neuregelung des § 1836e Abs. 1 S. 3 BGB; Pflicht der Erben zur Rückerstattung von Auslagen an die Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Anwendung von § 92 III und IV BSHG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 714 (Ls.)
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