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   BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 102/00   

Volltextveröffentlichungen

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    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

Verfahrensgang

  • AG Miesbach - 50 F 106/00
  • BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 102/00

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2000, 1252
  • FamRZ 2001, 716



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01  

    Unterhaltsbetragsverfahren - Ergänzungspflegschaft - Bestellung des bisher

    Da sich Rechtsmittelzuständigkeit und Rechtsmittelverfahren jedoch danach bestimmen, welcher Spruchkörper tatsächlich tätig geworden ist (vgl. Senat FGPrax 1997, 22, 23; BayObLG FamRZ 2001, 716), war hier die Beschwerdeentscheidung nicht von einem Familiensenat des OLG, sondern - wie geschehen - vom Landgericht zu treffen.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2007 - 5 UF 75/07  

    Ausschluß der Geltendmachung von Pflichteilsansprüchen durch den

    FGG für das statthafte Rechtsmittel gehalten wird (vgl. z.B. Münchener Kommentar zum BGB/Schwab, 4. Auflage, § 1909 BGB Rz. 63 m.w.N.), könnte das allenfalls dann gelten, wenn man ungeachtet der seit dem 01.07.1998 geltenden Neuregelung der Zuständigkeiten durch das Kindschaftsreformgesetz für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft auch weiterhin das Vormundschaftsgericht für ausschließlich oder zumindest ebenfalls zuständig hielte (so z.B. Staudinger/Bienwald, a.a.O., § 1909 BGB Rz. 38; Musielak/Borth, Zivilprozessordnung, 5. Auflage 2007, § 621 ZPO Rz. 43, jeweils m.w.N., str.), was der Senat jedoch nicht für zutreffend hält (ebenso z.B. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 243 FamRZ 2000, 764; BayObLG FamRZ 2000, 568; 2000, 1111; 2000, 1604 ; 2001, 716f., 2001, 775f.; OLG Dresden FamRZ 2001, 715; OLG Hamm FamRZ 2001, 717).
  • BayObLG, 12.05.2004 - 1Z BR 27/04  

    Ergänzungspflegschaft - Vertretungsberechtigung der Eltern trotz Entziehung der

    Bei dieser Sachlage wären Einwendungen gegen die Auswahl des Ergänzungspflegers durch Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Familiengerichts im Instanzenzug der Familiengerichte geltend zu machen gewesen (vgl. BayObLGZ 2000, 216).
  • LG Kaiserslautern, 09.07.2001 - 1 T 95/01  

    Auswahl des örtlich zuständigen Jugendamtes als Pfleger.

    Sie folgt aus der Geltung des Grundsatzes der formellen Anknüpfung (§§ 72, 119 Nr. 2 GVG; Pfäl­zisches Oberlandesgericht Zweibrücken FGPrax 1997, 22, BayObLG FamRZ 2000, 1111 und FamRZ 2001, 716), da in erster Instanz das Vormundschaftsgericht entschieden hat.
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