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   OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99   

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OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99 (https://dejure.org/2000,4302)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99 (https://dejure.org/2000,4302)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2000 - 2 UF 195/99 (https://dejure.org/2000,4302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehewohnung; Verbotene Eigenmacht; Wiedereinräumung des Besitzes; Getrenntlebende Ehegatten; Analogie; Possessorischer Besitzschutz; Alleineigentum ; Schwere Härte

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehewohnung - Aussperrung aus derselben - Wiedereinräumung des Besitzes

  • Judicialis

    BGB § 1361 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b
    Ehewohnung; verbotene Eigenmacht; Wiedereinräumung des Besitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehegatten ausgesperrt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachenrecht, Familienrecht, Verbotene Eigenmacht hinsichtlich der Ehewohnung

Verfahrensgang

  • AG Karlsruhe - 1 F 111/99
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 939
  • FamRZ 2001, 760
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98

    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    a) Obwohl die Antragstellerin zwischenzeitlich in einer anderen Wohnung wohnt, hat die im Alleineigentum des Antragsgegners stehende, früher von beiden Parteien bewohnte Wohnung ihren Charakter als Ehewohnung noch nicht verloren (Senat, FamRZ 1999, 1087 f.; Palandt/Brudermüller, BGB, 59. Aufl., § 1361 b, Rn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    Der betroffene Ehegatte hätte keinen Anspruch auf Wiederherstellung der ursprünglichen Besitzverhältnisse und wäre damit vor verbotener Eigenmacht des anderen Ehegatten nicht geschützt, obwohl ihm aus der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) ein possessorischer Anspruch auf Einräumung von Mitbesitz und Mitnutzung der Ehewohnung zusteht, der nicht allein durch das Recht des anderen Ehegatten zum Getrenntleben aufgehoben wird (BGH FamRZ 1978, 496, 497).
  • OLG Hamm, 11.07.1990 - 6 UF 300/90

    Anspruch des Ehegatten auf Mitbenutzung an der ehelichen Wohnung; Wesen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    Eine vermittelnde Meinung läßt beide Ansprüche zu, berücksichtigt allerdings den Regelungsgehalt des § 1361 b BGB auch für possessorische Ansprüche (so OLG Hamm FamRZ 1991, 81; weitere Hinweise und Kritik zu allen Meinungen bei Brudermüller in Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl., § 1361 b BGB, Rn. 49).
  • OLG Köln, 24.10.1986 - 4 WF 193/86

    Streitigkeiten zwischen den Ehegatten um die Nutzung der Ehewohnung während des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    Teilweise wird die Meinung vertreten, die Regelung des § 1361 b BGB verdränge als lex specialis die Besitzschutzvorschriften (so etwa OLG Köln FamRZ 1987, 77, 78; Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621, Rn. 48 a).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1982 - 6 UF 47/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.04.2000 - 2 UF 195/99
    Nach anderer Meinung besteht zwischen den Normen §§ 1361 a, 1361 b BGB und § 861 BGB eine freie Anspruchskonkurrenz (so etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 164, 165 für Hausrat).
  • OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15

    Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen

    Insoweit ist auch im Hinblick auf den Alleineigentümer der Ehewohnung zunächst zu prüfen, ob bei Unterlassung der Zuweisung eine unbillige Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl.v. 25.04.2000 - 2 UF 195/99 - FamRZ 2001, 760; Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB, Rn. 16, 46).
  • OLG Hamm, 25.09.2013 - 2 UF 58/13

    Das Kindeswohl kann die Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten

    Die Annahme einer unbilligen Härte erfordert eine Situation, in der ein Getrenntleben der Ehepartner innerhalb der Wohnung unzumutbar ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. September 1995 - 16 WF 819/95 - FamRZ 1996, 730; OLG München, Beschluss vom 23. Juni 1997 - 12 WF 857/97; OLG Köln, Beschluss vom 09. Mai 2000 - 4 UF 63/00 - FamRZ 2001, 76;1OLG Köln, Beschluss vom 27. August 2010 - II-4 WF 160/10, 4 WF 160/10 - FamRZ 2011, 118; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 3 UF 316/86 - FamRZ 1987, 159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2006 - 15 WF 183/06; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 3 UF 108/05 - OLGR Naumburg 2006, 307; OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2005 - 4 UF 68/05 - OLGR Köln 2005, 440; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2003 - 3 UF 112/03 - FamRZ 2004, 875; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 16 WF 140/01; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2000 - 2 UF 195/99 - FamRZ 2001, 760).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - 18 UF 76/15

    Zuweisung der Ehewohnung an den Alleineigentümer-Ehegatten vor Ablauf des

    Das Alleineigentum des Antragstellers ist im Rahmen der Gesamtabwägung zwar besonders zu berücksichtigen (§ 1361b Abs. 1 Satz 3 BGB), führt aber nicht zwingend zum Ausschluss der Mitnutzung des anderen Ehegatten während des Getrenntlebens (OLG Karlsruhe vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99, FamRZ 2001, 760, juris Rn. 32).

    Umgekehrt wurde in einem weiteren Fall, in dem das Trennungsjahr offenbar noch nicht abgelaufen war, der Ehemann, dem die Ehewohnung allein gehörte, sogar verpflichtet, der Ehefrau wieder Zutritt zur Ehewohnung zu gewähren und ihr den Aufenthalt dort zu gestatten (OLG Karlsruhe vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99, FamRZ 2001, 760, juris Rn. 34).

  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Auf die Streitfrage, ob sich die in ihrem Mitbesitz an dem Pkw gestörte Ehefrau des Angeklagten auf die Vorschriften über den Besitzschutz berufen konnte, oder diese durch die Spezialregelung des § 1361a BGB verdrängt werden (vgl. Palandt-Bassenge, BGB 62. Aufl. § 861 Rdn. 3; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 939; OLG Köln FamRZ 1997, 1276; zur Zugehörigkeit eines Pkw zum Hausrat: vgl. Palandt-Brudermüller, BGB 62. Aufl. § 1361a Rdn. 5 m.Nachw.), kommt es danach nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20

    Einstweilige Anordnung in einer Ehewohnungssache: Bemessung des Verfahrenswertes

    Daher überzeugt die Auffassung, wonach im Falle der Aussperrung des Ehegatten aus der ehelichen Wohnung zwar § 1361b BGB - in entsprechender Anwendung - als vorrangige Anspruchsgrundlage anzusehen ist, in die Prüfung der normativen Voraussetzungen des Nutzungsanspruchs aber der Regelungsgehalt des possessorischen Besitzschutzes einzubeziehen ist (OLG Frankfurt vom 11.03.2019 - 4 UF 188/18, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe vom 25.04.2000 - 2 UF 195/99, juris Rn. 30; Johannsen/Henrich/Althammer/Dürbeck, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 1361b BGB Rn. 46 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 111/99   

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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2000 - 2 WF 111/99 (https://dejure.org/2000,4802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hausrat; Pkw; Alleineigentum eines Ehegatten; Kinderbetreuung; Getrenntlebene Ehegatten ; Gebrauchsüberlassungspflicht; Kostenentscheidung

  • Judicialis

    BGB § 1361 a Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361 a Abs. 1 S. 2
    Hausrat; Pkw; Alleineigentum eines Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 760
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06

    Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden

    Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.).
  • AG Erfurt, 30.11.2001 - 28 C 765/00

    Erbrechtliche Qualifizierung von Gegenständen zur Führung eines angemessenen

    Im Vordergrund steht also die gemeinschaftliche Nutzung zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, die deutlich überwiegen muß (BGH NJW 1991, 1547, 1552; OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Das Kraftfahrzeug muss vielmehr kraft Widmung für den gemeinsamen Haushalt zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, insbesondere zum Einkauf, zur Betreuung der gemeinsamen Kinder oder zu Schul- und Wochenendfahrten gemeinschaftlich genutzt worden sein (vgl. - teils noch zur früheren Hausratsverordnung - BGH, Beschluss vom 2. März 1983 - IVb ARZ 1/83 - FamRZ 1983, 794; BayObLG, Beschluss vom 24. September 1981 - Allg Reg 78/81 - FamRZ 1982, 399; OLG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 2 UF 79/89 G - FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Januar 1991 - 2 UF 87/90 - FamRZ 1991, 848; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juli 1996 - 12 WF 106/96 - NdsRpfl 1996, 286; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2000 - 2 WF 111/99 - FamRZ 2001, 760).
  • OLG Naumburg, 04.09.2003 - 8 UF 211/02

    Hausratsverteilungsverfahren wegen eines einzigen im Verteilungsstreit

    Zutreffend hat insoweit auch das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 760 ) ausgeführt, dass die Einordnung eines Fahrzeuges als Hausrat nicht zu beanstanden ist, da dieses zumindest in großem Umfang für Belange der Familie benutzt wurde, z. B. zum Einkauf und zur Betreuung der Kinder (vgl. hierzu Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 1361 a BGB, Rn. 12 f.).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 9 W 257/09

    Zuständigkeit des Familiengerichts für einen Antrag auf Herausgabe eines Pkw

    Wer Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs ist, ist hierbei unerheblich, ebenso, ob das Fahrzeug geleast ist (vgl. Palandt/ Brudermüller, BGB, 68. Aufl., § 1361 a, Rz. 4, 5, m.z.w.N.; Zöller- Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 620, Rz. 77 a, m.z.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2005, 787; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Zweibrücken, FamRZ 2005, 902 ).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 2 UF 80/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Streitigkeit um aus der Ehewohnung entfernte

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  • OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 16 UF 245/03

    Zugewinnausgleichsverfahren: Nichtberücksichtigung eines Familien-Pkws

    Nach der Rechtsprechung des 2. Zivilsenats - Familiensenat - des OLG Karlsruhe (FamRZ 2001, 760), der der Senat folgt, ist die Einordnung eines Pkw als Hausrat nicht zu beanstanden, wenn dieser für Einkäufe der Familie und zur Betreuung der Kinder genutzt wird.
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