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   LG Berlin, 29.05.2000 - 87 T 217/00, 87 T 247/00   

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https://dejure.org/2000,20336
LG Berlin, 29.05.2000 - 87 T 217/00, 87 T 247/00 (https://dejure.org/2000,20336)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.05.2000 - 87 T 217/00, 87 T 247/00 (https://dejure.org/2000,20336)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 87 T 217/00, 87 T 247/00 (https://dejure.org/2000,20336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschalierung des Vergütungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 787
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus LG Berlin, 29.05.2000 - 87 T 217/00
    Eine Zurückverweisung kommt aber dann in Betracht, wenn der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht greifbar, in wesentlichen Teilen nicht feststellbar und zudem der Sachverhalt im erstinstanzlichen Verfahren völlig unzureichend aufgeklärt worden ist (BGH, FamRZ 1982, 152 = NJW 1982, 520), so daß den Bet., würde die Kammer - was vorliegend der Fall wäre - erstmalig den Sachverhalt ermitteln und die bislang unterbliebene konkrete Überprüfung des für die Führung der Betreuung in Ansatz gebrachten Zeitaufwandes selbst vornehmen, eine Instanz genommen wäre (Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 25 Kz. 7).
  • LG Stuttgart, 24.09.1997 - 2 T 158/97
    Auszug aus LG Berlin, 29.05.2000 - 87 T 217/00
    Ein Rückgriff auf nachträglich gebildete wöchentliche, monatliche oder jährliche Pauschalen für bereits geleistete Betreuungstätigkeiten ist nicht zulässig (Knittel, a.a.O., LG Stuttgart, FamRZ 1998, 496 = BtPrax 1998, 37; AmtsG Bonn, BtPrax 1997, 122).
  • AG Bonn, 06.01.1997 - 38 XVII W 172
    Auszug aus LG Berlin, 29.05.2000 - 87 T 217/00
    Ein Rückgriff auf nachträglich gebildete wöchentliche, monatliche oder jährliche Pauschalen für bereits geleistete Betreuungstätigkeiten ist nicht zulässig (Knittel, a.a.O., LG Stuttgart, FamRZ 1998, 496 = BtPrax 1998, 37; AmtsG Bonn, BtPrax 1997, 122).
  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Nach dem Gesetzeswortlaut wie nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann eine solche Vergütungspauschale nur für zukünftige Tätigkeiten des Vormunds/Betreuers festgesetzt werden kann (allgemeine Auffassung; vgl. LG Berlin FamRZ 2001, 787 ff.; MünchKomm-BGB/Wagenitz, 4. Auflage, § 1836 b Rn. 4; Sorgel/Zimmermann, BGB, 13. Auflage, § 1836 b Rn. 6).

    Bereits dieser Wortlaut des Gesetzes, aber auch der Sinn und Zweck der Vorschrift machen deutlich, dass eine solche Vergütungspauschale nur für zukünftige Tätigkeiten des Vormunds/Betreuers, nicht aber rückwirkend festgesetzt werden kann (allgemeine Auffassung; vgl. LG Berlin FamRZ 2001, 787 ff.; MünchKomm BGB/Wagenitz, 4. Auflage, § 1836 b Rn. 4; Sorgel/Zimmermann, BGB, 13. Auflage, § 1836 b Rn. 6).

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