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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00   

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https://dejure.org/2000,840
VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00 (https://dejure.org/2000,840)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00 (https://dejure.org/2000,840)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. September 2000 - 12 UZ 2783/00 (https://dejure.org/2000,840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 GG, § 19 Abs 1 AuslG
    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Neuregelung - zeitlicher Geltungsbereich

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AuslG § 12 Abs. 2; ; AuslG § 17 Abs. 1; ; AuslG § 19 Abs. 1; ; AuslG § 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Ehegatte, Inländerdiskriminierung, Aufenthaltsrecht, Ehebestandszeit, Ehedauer, Übergangsregelung, Altfallregelung, Lebensgemeinschaft, Härtefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung; Anwendbarkeit der Neufassung des § 19 Abs. 1 AuslG für vor diesem Zeitpunkt aufgehobene eheliche Lebensgemeinschaften; Inländerdiskriminierung; Eigenständiges Aufenthaltsrecht; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 912
  • DVBl 2001, 229
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 7 S 1871/99

    Beschwerdezulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Veränderte oder in erster Instanz nicht vorgetragene Tatsachen oder zwischenzeitliche Rechtsänderungen können grundsätzlich nicht zur Begründung ernstlicher Zweifel herangezogen werden (VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 7 S 1871/99 -, VBlBW 2000, 109; Hess. VGH, 01.03.2000 - 6 TZ 214/00; OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1999 - 15 A 2923/99 -, NVwZ 2000, 334 = NWVBl.
  • OVG Berlin, 09.03.1999 - 4 SN 158.98

    Richtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses; Ernstliche Zweifel;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann anzunehmen, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (Hess. VGH, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, EZAR 625 Nr. 1 = NVwZ 1998, 195 = HessJMBl. 1997, 768; VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378; OVG Berlin, 09.03.1999 - 4 SN 158.98 -).
  • VGH Hessen, 03.08.2000 - 12 TZ 2454/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - zeitlicher Geltungsbereich der

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Zwar genügt nach der Neufassung von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG auf Grund des Gesetzes vom 25. Mai 2000 (BGBl. I S. 742) eine Mindestehebestandszeit von zwei Jahren, diese Neufassung kann jedoch auf den Kläger nicht angewandt werden, weil sie erst am 1. Juni 2000 in Kraft getreten ist und mangels Rückwirkung nicht für Fälle gilt, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft vor diesem Zeitpunkt aufgehoben war (Hess. VGH, 03.08.2000 - 12 TZ 2454/00 - m.w.N.; Renner, Ausländerrecht, Nachtrag zur 7. Aufl., 2000, § 19 AuslG, Rdnr. 43, 45; so wohl auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 23. Lfg., Juli 2000, § 19 AuslG Rdnr. 3, 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 18 B 1120/99

    Begehren einer befristeten Verlängerung der zum Ehegattennachzug erteilten

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Der Wortlaut von § 19 Abs. 1 AuslG unterscheidet sich zwar von dem des § 21 Abs. 3 AuslG, wonach die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, von dem in § 17 Abs. 1 AuslG bezeichneten Aufenthaltszweck unabhängigen Aufenthaltszweck wird, wenn sie unbefristet oder entsprechend § 16 AuslG verlängert oder wenn das Kind volljährig wird; diese unterschiedlichen Formulierungen ändern aber nichts daran, dass sich auch im Falle des § 19 Abs. 1 AuslG ebenso wie beim Erreichen des Volljährigkeitsalters nach § 21 Abs. 3 AuslG Rechtsgrundlage und Aufenthaltszweck kraft Gesetzes ändern (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 18 B 1120/99 -, EZAR 023 Nr. 7).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1998 - 1 C 14.97 - (EZAR 029 Nr. 10 = NVwZ 1999, 306) geht fehl; denn der dortige türkische Arbeitnehmer verfügte über einen Anspruch auf rückwirkende Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, während es für den Kläger hieran fehlt.
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann anzunehmen, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (Hess. VGH, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, EZAR 625 Nr. 1 = NVwZ 1998, 195 = HessJMBl. 1997, 768; VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378; OVG Berlin, 09.03.1999 - 4 SN 158.98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann anzunehmen, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (Hess. VGH, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, EZAR 625 Nr. 1 = NVwZ 1998, 195 = HessJMBl. 1997, 768; VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378; OVG Berlin, 09.03.1999 - 4 SN 158.98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1999 - 15 A 2923/99

    Berücksichtigung von erheblichem neuem Recht und neuem Sachverhalt im

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Veränderte oder in erster Instanz nicht vorgetragene Tatsachen oder zwischenzeitliche Rechtsänderungen können grundsätzlich nicht zur Begründung ernstlicher Zweifel herangezogen werden (VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 7 S 1871/99 -, VBlBW 2000, 109; Hess. VGH, 01.03.2000 - 6 TZ 214/00; OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1999 - 15 A 2923/99 -, NVwZ 2000, 334 = NWVBl.
  • VGH Hessen, 01.03.2000 - 6 TZ 214/00

    Rechtsmittelzulassung: Umfang der Überprüfung von Zulassungsgründen; ernstliche

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Veränderte oder in erster Instanz nicht vorgetragene Tatsachen oder zwischenzeitliche Rechtsänderungen können grundsätzlich nicht zur Begründung ernstlicher Zweifel herangezogen werden (VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 7 S 1871/99 -, VBlBW 2000, 109; Hess. VGH, 01.03.2000 - 6 TZ 214/00; OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1999 - 15 A 2923/99 -, NVwZ 2000, 334 = NWVBl.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00
    Mit dieser Auslegung wird dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziel entsprochen, mit Hilfe des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO an die gefestigte Rechtsprechung zu dem Begriff der ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung (vgl. dazu Schenke, JZ 1996, 1155 m. Nachw. d. Rspr. u. der davon abw. Lit. in Fußn. 729, 730; zu Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG und § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG vgl. BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166 = EZAR 632 Nr. 25) anzuknüpfen, die Einzelfallgerechtigkeit zu verwirklichen (vgl. dazu Sendler, a.a.O.) und grob ungerechte Entscheidungen zu korrigieren (vgl. dazu BT-Drs. 13/3993 S. 13).
  • VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - Kausalität für

  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

  • OVG Berlin, 19.08.1997 - 8 SN 295.97
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

  • VGH Hessen, 10.11.1999 - 5 UZ 2876/99

    Rechtsmittelzulassung wegen Richtigkeitszweifeln: Berücksichtigungsfähigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1997 - A 14 S 3451/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel: Änderung der Sach- und

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig

  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01

    Erlaubnisfiktion trotz verspäteten Aufenthaltsgenehmigungsantrags; eheliche

    Hierzu sei, ohne dass es für die Entscheidung über die Beschwerde hierauf ankommt, darauf hingewiesen, dass der beschließende Senat an seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung festhält, die Neufassung des § 19 Abs. 1 AuslG sei auf diejenigen Fälle nicht anwendbar, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft vor dem Inkrafttreten der Neufassung am 1. Mai 2000 aufgehoben war (Hess. VGH, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00 -, NVwZ-Beil.

    2001, 1 = InfAuslR 2000, 497 = DVBl. 2001, 229 = StAZ 2001, 178 = FamRZ 2001, 912; Hess. VGH, 16.01.2001 - 10 TZ 4028/00 - so auch OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01 -, NVwZ-Beil.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 10 S 2388/01

    Widerspruchsentscheidung aufgrund aktuell geltender Rechtslage

    I, 83; OVG Brandenburg, Beschl. v. 13.09.2001, AuAS 2001, 230; OVG Saarland, Beschl. v. 17.12.2001, InfAuslR 2002, 181; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 28.02.2001, InfAuslR 2001, 214; Aschauer, InfAuslR 2001, 265; anderer Ansicht HessVGH, Beschl. v. 01.09.2000, InfAuslR 2000, 497 = NVwZ 2001, Beil.

    I, 1 = DVBl. 2001, 229; NiedersOVG, Beschl. v. 29.01.2001, AuAS 2001, 110; Beschl. v. 06.03.2001, NVwZ 2001, Beil.

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Bestandszeit; Dauer; Ehe;

    Die am 1. Juni 2000 in Kraft getretene Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG, mit der die Mindestehebestandszeit von vier auf zwei Jahre verkürzt worden ist, kann entgegen dem Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 17. Januar 2001 - 45.2-12230/1-1 (§ 19) - nicht auf Fälle angewandt werden, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor diesem Zeitpunkt aufgehoben war (wie Hess. VGH, Beschl. v. 1.9.2000, DVBl. 2001, 229 = NVwZ-Beil. 2001, 1 = InfAuslR 2000, 497).

    Diese Regelung kann jedoch nicht auf den Antragsteller angewandt werden, weil dieses Änderungsgesetz erst am 1. Juni 2000 in Kraft getreten ist und nach Auffassung des Senats nicht für diejenigen Fälle gilt, in denen - wie im Falle des Antragstellers - die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor diesem Zeitpunkt aufgehoben war (ebenso Hess. VGH, Beschl. v. 1.9.2000 - 12 UZ 2783/00 -, InfAuslR 2000, 497 = DVBl. 2001, 229 u. v. 3.8.2000 - 12 TZ 2454/00 - Renner, AuslR, Nachtrag z. 7. Aufl. 2000, § 19 AuslG, RdNr. 43, 45).

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2779
VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 (https://dejure.org/2000,2779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 (https://dejure.org/2000,2779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 2000 - 12 TG 2545/99 (https://dejure.org/2000,2779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 AuslG, § 23 AuslG, Art 6 GG
    Behördliche Untersuchung zum Vorliegen einer Scheinehe

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AuslG § 17; ; AuslG § 23

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6; AuslG § 17; AuslG § 23
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Lebensgemeinschaft, Scheinehe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für dieÜberprüfung der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft durch die Ausländerbehörde; Achtung der Intimsphäre der Ehegatten; Scheinehe; Feststellung einer "schützenswerten Ehe" als Gegenstand der Überprüfung; "Missbrauch" der Institution der Ehe; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 639
  • FamRZ 2001, 912 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96

    Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15, m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Es wäre jedoch mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG schwerlich vereinbar, wenn die Verwaltung es unternähme, sich diese Kenntnis von Amts wegen zu verschaffen, und wenn den Betroffenen vorbehaltlos die Last auferlegt würde darzutun, dass es sich bei ihrer Ehe nicht um eine "Scheinehe" handele (BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01

    Erlaubnisfiktion trotz verspäteten Aufenthaltsgenehmigungsantrags; eheliche

    Sobald eine Ehe geschlossen ist, ist sie auch von der Ausländerbehörde zu beachten, es sei denn, sie wird aufgehoben oder geschieden (Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -, EZAR 023 Nr. 20 = NVwZ-RR 2000, 63).

    Das Recht des verheirateten Ausländers auf Zuzug und auf Aufenthalt im Inland aus familiären Gründen setzt über das Bestehen der Ehe hinaus auch die Verwirklichung des Willens der Ehepartner voraus, im Inland eine Art. 6 GG entsprechende eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (§ 17 Abs. 1 AuslG; vgl. Hess. VGH, 21.03.2000, a.a.O.).

    Ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute ist unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu Hess. VGH, 21.03.2000, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

    Das Recht des verheirateten Ausländers auf Zuzug und auf Aufenthalt im Inland aus familiären Gründen setzt über das Bestehen der Ehe hinaus auch die Verwirklichung des Willens der Ehepartner voraus, im Inland eine Art. 6 GG entsprechende eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (§ 17 Abs. 1 AuslG; vgl. Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -).

    Ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute ist unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -).

  • VGH Hessen, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03

    Ehegattenaufenthalt nach Trennung - Ehedauer; supranationales Aufenthaltsrecht

    b) Für den vom Kläger angestrebten und ihm erteilten Aufenthaltstitel ist zu beachten, dass dem Kläger als Ehegatten einer Deutschen ein Anspruch auf Erteilung (und gemäß § 13 Abs. 1 AuslG auf Verlängerung) der Aufenthaltserlaubnis nur zum Zwecke des nach Art. 6 GG gebotenen Schutzes von Ehe und Familie für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zustand (§ 17 Abs. 1 AuslG; dazu Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/00 -, EZAR 023 Nr. 20 = NVwZ-RR 2000, 639).
  • VGH Hessen, 03.09.2008 - 11 B 1690/08

    Aufenthaltserlaubnis und familiäre Lebensgemeinschaft im Sinne einer

    Zwar ist ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu schon Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 S 877/05

    Rechtsschutzinteresse an vorläufigem Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendenden

    Soweit es dies damit begründet, der Antragsteller habe sich inzwischen auf die prozessuale Situation einstellen können, ist darauf zu verweisen, dass im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG nicht das Motiv für die Eingehung der Ehe maßgeblich ist, sondern vielmehr allein, ob die Ehegatten (inzwischen) die dem Bild einer Ehe entsprechende persönliche Beziehung tatsächlich unterhalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2004 - 1 S 1883/03 -, VBlBW 2005, 145; Hess. VGH, Beschluss vom 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -, InfAuslR 2000, 385).
  • VG Berlin, 30.08.2007 - 3 V 62.06

    Visumserteilung zum Ehegattennachzug bei erheblichen Zweifeln am Bestehen einer

    Ergeben sich aber aufgrund konkreter Anhaltspunkte - zum Beispiel aus den tatsächlichen Verhältnissen oder den Angaben der Eheleute selbst - Zweifel, ist eine Überprüfung des Einzelfalles, ob eine nur zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts geschlossene Ehe vorliegt, zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02; VGH Kassel, Beschluss vom 21. März 2000 - 12 TG 2545/99 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Urteil vom 16.12.2003 - 8B 26.02 - zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG).
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 1 E 758/04

    Aufenthaltserlaubnis; rechtsmissbräuchliche Anerkennungserklärung

    Die Ausländerbehörde kann dann weitere Darlegungen und Nachweise fordern und hierfür eine angemessene Frist setzen (Hess VGH, Beschl vom 21.3.2000, NVwZ-RR 2000, 639).
  • VG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 1 G 3069/03

    D (A), Türken, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Deutschverheiratung,

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 21.03.2000, 12 TG 2545/99).
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2003 - 1 E 2959/03

    Eheliche Lebensgemeinschaft

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 21.03.2000, 12 TG 2545/99).
  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 1394/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit

    Ist aber die gesetzliche Vierjahresfrist (a.F.) nicht erfüllt, so kann offen bleiben, ob bereits der im Januar 1996 erfolgte Auszug der Klägerin und ihres Sohnes die eheliche Lebensgemeinschaft im Sinn von § 19 Abs. 1 AuslG beendet hat und wielange eine Übergangsfrist währte, die eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch als möglich erscheinen ließ (vgl. dazu Hess. VGH, InfAuslR 2000, 385 BayVGH B.v. 29.02.2000, Beilage 10 zu NVwZ 2000, S. 116; OVG Münster, B.v. 28.02.2000, Beilage 10 zu NVwZ 2000, S. 115, Laubach, NVwZ 2000, S. 1389 u. Schwidden, ZAR 1999, S. 17, 18 f. m.w.N. sowie VGH Bad.-Württ., U. v. 25.3.1998, VBlBW 1998, S. 352 u. v. 6.5.1991, NVwZ-RR 1991, S. 430).
  • VG Schleswig, 02.08.2004 - 8 B 49/04

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz der Ehe nur bei ehelicher Lebensgemeinschaft.

  • VG Berlin, 24.10.2002 - 21 A 499.01

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Vorwurf des Mißbrauchs der Ehe

  • VG Berlin, 03.06.2014 - 22 K 30.13

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug (hier: bei Scheinehe)

  • VG Berlin, 23.01.2014 - 22 K 21.13

    Visum zum Ehegattennachzug; Voraussetzungen für das Bestehen und Nachweis des

  • VG Berlin, 21.07.2009 - 22 K 82.09

    Visum zum Ehegattennachzug eines libanesischen Staatsangehörigen zu seiner

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3018
VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00 (https://dejure.org/2000,3018)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.04.2000 - 12 TG 43/00 (https://dejure.org/2000,3018)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. April 2000 - 12 TG 43/00 (https://dejure.org/2000,3018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 AuslG, § 24 Abs 1 AuslG, § 45 AuslG, §§ 45 ff AuslG
    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Misshandlung durch den Ehegatten

  • Judicialis

    AuslG § 19; ; AuslG § 24 Abs. 1; ; AuslG §§ 45 ff.

  • rechtsportal.de

    AuslG § 19; AuslG § 24 Abs. 1; AuslG §§ 45 ff.
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Aufenthaltsrecht, Eigenständig, Außergewöhnlich, Härte, Besondere, Ausweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht für den in der Ehe der Gewalt ausgesetzten Ehegatten bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ; Anforderungen an die Begründung der außergewöhnlichen Härte für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ; Betroffenheit durch ...

  • streit-fem.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 19, 24 Abs. 1, 45 AuslG 1990
    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Misshandlung durch den Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 214
  • NVwZ 2000, 1443
  • FamRZ 2001, 912 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99

    Ehegatten; Mißhandlung; Eheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Allein der Umstand, dass ein Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlung durch den anderen Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben hat, soll keine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne begründen (OVG Hamburg, 27.10.1999 - 3 Bs 344/99 - OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99 -, EZAR 023 Nr. 16).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die darauf beruhende Abschiebungsandrohung bestehen nämlich erhebliche Bedenken, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib in Deutschland unter Berücksichtigung ihres besonderen Schicksals das öffentliche Interesse am Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die darauf beruhende Abschiebungsandrohung bestehen nämlich erhebliche Bedenken, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib in Deutschland unter Berücksichtigung ihres besonderen Schicksals das öffentliche Interesse am Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Mit der am 1. Dezember 1997 in Kraft getretenen Neuregelung in § 19 Abs. 1 AuslG (Gesetz vom 29.10.1997, BGBl. I S. 2584) soll außergewöhnlichen Härten begegnet werden, die sich daraus ergeben, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96 -, EZAR 023 Nr. 12 = NVwZ 1998, 745, InfAuslR 1998, 279; vgl. auch BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72; vgl. ferner Nr. 19.1.2.1 und 19.1.2.2 AuslG-VwV-E in BR-Drs. 672/98).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98

    Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Mit der am 1. Dezember 1997 in Kraft getretenen Neuregelung in § 19 Abs. 1 AuslG (Gesetz vom 29.10.1997, BGBl. I S. 2584) soll außergewöhnlichen Härten begegnet werden, die sich daraus ergeben, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96 -, EZAR 023 Nr. 12 = NVwZ 1998, 745, InfAuslR 1998, 279; vgl. auch BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72; vgl. ferner Nr. 19.1.2.1 und 19.1.2.2 AuslG-VwV-E in BR-Drs. 672/98).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die darauf beruhende Abschiebungsandrohung bestehen nämlich erhebliche Bedenken, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib in Deutschland unter Berücksichtigung ihres besonderen Schicksals das öffentliche Interesse am Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VG München, 25.05.1998 - M 8 K 98.1457

    Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten im Fall der Aufhebung der ehelichen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Dagegen ist nach Ansicht des VG München (25.05.1998 - 8 K 98.1457 -, EZAR 023 Nr. 14) eine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG nicht nur dann anzunehmen, wenn eine Rückkehr völlig unzumutbar wäre; vielmehr könnten im Einzelfall während der Ehe erlittene häufige Schläge, entwürdigende Sexualpraktiken und Demütigungen durch Beleidigungen sowie größte Schwierigkeiten bei der Gründung einer Existenz im Heimatstaat ausreichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Die ihr als geschiedene Frau mit einem Kind bevorstehende Diskriminierung trifft sie härter als andere Ausländer, insbesondere Männer, die nach einem kurzen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei zurückkehren müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 5.4.2000 - 12 TG 43/00 -, NVwZ 2000, 1443 unter Berufung auf die Begründung des Gesetzentwurfs in BT-Drs. 14/2368 S. 4).
  • VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 2568/02

    Ehegattenaufenthalt; Anwendbarkeit von AuslG 1990 § 19

    In dem Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluss vom 5. April 2000 unter Abänderung des vorangegangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 1. Juni 1999 bis zur Entscheidung über den Widerspruch angeordnet (12 TG 43/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 18 B 1170/05

    Diskriminierung Diskriminierungsverbot türkische Frauen Türkei Scheidung

    Davon ausgehend wäre insbesondere aufzuzeigen gewesen, dass die befürchteten Diskriminierungen, die in ländlichen Gebieten der Türkei vorkommen mögen, - so wohl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 13 S 2194/01 -, InfAuslR 2003, 190, und Hess. VGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 12 TG 43/00 -, InfAuslR 2000, 404 - auch in einer großen Stadt wie U. - mit immerhin rund 256.000 Einwohnern (Quelle: www.wikipedia.de) -, in der die Antragstellerin geboren wurde und vor ihrer Ausreise auch gelebt hat, zu befürchten sind.
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