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   KG, 24.11.2000 - 13 UF 7180/00   

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KG, 24.11.2000 - 13 UF 7180/00 (https://dejure.org/2000,19210)
KG, Entscheidung vom 24.11.2000 - 13 UF 7180/00 (https://dejure.org/2000,19210)
KG, Entscheidung vom 24. November 2000 - 13 UF 7180/00 (https://dejure.org/2000,19210)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 928
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2021 - 6 UF 139/21

    Der Umstand, dass ein Ehegatte, wenn die Ehe nicht vorab geschieden wird, für die

    Zwar ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine unzumutbare Härte in Fällen gegeben sein kann, in denen die neue Ehe wegen der bevorstehenden Geburt eines gemeinsamen Kindes beabsichtigt ist oder die Lebenserwartung des Ehegatten, der nach der Scheidung wieder heiraten will, durch hohes Alter oder schlechten Gesundheitszustand begrenzt ist (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2014, 232; Urteil vom 18. November 2010 - 9 UF 26/10 -, juris; OLG Hamm, FamRZ 2009, 710; KG FamRZ 2001, 928).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2013 - 10 UF 43/13

    Ehescheidungsrecht: Scheidungsverfahren; Abtrennung einer Folgesache; mehrjährige

    Zwar ist diesem Umstand für sich genommen im Regelfall kein gesteigertes Gewicht beizumessen (vgl. hierzu KG FamRZ 2001, 928.
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2011 - 6 UF 128/10

    Scheidungsverbundverfahren: anwendbares Verfahrensrecht; Zulässigkeit der

    Etwas anderes mag dann gelten können, wenn ein Kind aus der neuen Verbindung erwartet wird oder die Lebenserwartung des Ehegatten, der nach der Scheidung wieder heiraten will, durch hohes Alter oder schlechten Gesundheitszustand begrenzt ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 18. November 2010 - 9 UF 26/10 -, juris; OLG Hamm, FamRZ 2009, 710; KG FamRZ 2001, 928).
  • OLG Koblenz, 29.05.2008 - 7 UF 812/07

    Ehescheidungsverbundverfahren: Herstellen des Scheidungsverbunds durch

    Die außergewöhnliche Dauer ist insoweit nicht ausreichend (KG FamRZ 2001, 928, 929).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2005 - 2 WF 7/05

    Scheidungsverbund: Ablehnung eines den nachehelichen Unterhalt betreffenden

    Die verzögerte Möglichkeit, wieder zu heiraten, stellt keine unzumutbare Härte dar (OLG Stuttgart FamRZ 2001, 928 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 10.09.2009 - 6 UF 40/09

    Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt;

    Etwas anderes mag dann gelten können, wenn ein Kind aus der neuen Verbindung erwartet wird oder die Lebenserwartung des Ehegatten, der nach der Scheidung wieder heiraten will, durch hohes Alter oder schlechten Gesundheitszustand begrenzt ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2009, 710; KG FamRZ 2001, 928).
  • AG Ludwigslust, 15.09.2010 - 5 F 45/09

    Scheidungsverbund: Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag wegen unzumutbarer

    Erschwerend kommt zumindest vor diesem Hintergrund die Absicht des Antragstellers hinsichtlich einer Wiederverheiratung hinzu, auch wenn einer solchen ansonsten kein gesteigertes Gewicht beizumessen ist, sofern sie nicht aufgrund des Alters oder Gesundheitszustandes eines Partners der neuen Ehe baldmöglichst geboten erscheint oder wegen eines aus der neuen Beziehung erwarteten Kindes, das durch die Schließung der neuen Ehe ehelich geboren werden könnte (vgl. KG FamRZ 2001, 928).
  • OLG Köln, 13.09.2019 - 10 UF 186/18
    Sie verkennt aber, dass zu der tatsächlichen, bereits abgelaufenen Verfahrensdauer nach dem Gesetzeswortlaut ("verzögern würde") der Zeitraum hinzuzurechnen ist, der mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (OLG Celle, Urt. v. 29.03.1979 - 10 UF 118/78, FamRZ 1979, 523; KG, Urt. v. 24.11.2000 - 13 UF 7180/00, FamRZ 2001, 928; Müko/FamFG-Heiter, 3. Aufl. (2018), § 140, Rn. 54).
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2021 - 6 UF 139/21

    Ehescheidungverbund: Abtrennung der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" wegen

    Zwar ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine unzumutbare Härte in Fällen gegeben sein kann, in denen die neue Ehe wegen der bevorstehenden Geburt eines gemeinsamen Kindes beabsichtigt ist oder die Lebenserwartung des Ehegatten, der nach der Scheidung wieder heiraten will, durch hohes Alter oder schlechten Gesundheitszustand begrenzt ist (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2014, 232; Urteil vom 18. November 2010 - 9 UF 26/10 -, juris; OLG Hamm, FamRZ 2009, 710; KG FamRZ 2001, 928).
  • OLG Koblenz, 16.12.2003 - 11 UF 117/03

    Begriff der Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag wegen unzumutbarer Härte

    Allein die durch die Verzögerung des Scheidungsverfahrens hinausgeschobene Möglichkeit wieder zu heiraten, stellt jedoch keine unzumutbare Härte im Sinne des § 628 Ziffer 4 ZPO dar (vgl. auch Zöller, aaO., Rdnr. 7 zu § 628 ZPO , KG FamRZ 2001, 928 f.).
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