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   OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00   

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https://dejure.org/2000,3158
OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 17 UF 99/00 (https://dejure.org/2000,3158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederanbahnung; Abgebrochener Umgangskontakt; Wohnverhaltenspflicht; Therapie; Verpflichtung der Eltern

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Anordnung Therapie durch Gericht

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 2 S. 1; ; BGB § ... 1684 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1626 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1684 Abs. 4; ; BGB § 1684 Abs. 3; ; FGG § 33 Abs. 3 S. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes - Wohlverhaltenspflicht - Pflicht der Eltern zu Therapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eltern müssen unter Umständen eine Therapie machen

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt - 1 F 801/98
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 932
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Die Ausübung des Umgangsrechts durch den leiblichen Vater hat auch Vorrang vor einer seitens der Mutter beabsichtigten störungsfreien Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft (OLG Karlsruhe, a.a.O.; ebenso OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).

    Voraussetzung ist allerdings, daß die Mutter ihrer aus § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB herzuleitenden Wohlverhaltenspflicht nachkommt, zu welcher auch gehört, die Umgangsbereitschaft des Kindes aktiv zu fördern (OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Thüringen FuR 2000, 121, 122; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000, 160, 161).

    Außerdem folgt die Verpflichtung der Eltern, zur Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontakts eine Therapie zu machen, auch aus ihrer Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 S. 1 (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).

  • OLG Stuttgart, 29.09.1993 - 16 UF 222/93

    Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Befugnis des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Grundsätzlich ist den Eltern alles zuzumuten, was dem Wohl des Kindes entspricht (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 718, 719).
  • OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Umgangsrechtes eines nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Die Ausübung des Umgangsrechts durch den leiblichen Vater hat auch Vorrang vor einer seitens der Mutter beabsichtigten störungsfreien Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft (OLG Karlsruhe, a.a.O.; ebenso OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00
    Weder das geringe Alter eines Kindes noch die Unterbrechung des Kontakts nach Trennung der niemals verheiratet gewesenen Eltern rechtfertigen die Versagung des Umgangs (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

    Die geltende Gesetzeslage bietet keine Grundlage zu einer gerichtlichen Verpflichtung der Eltern an einer Teilnahme an Beratungs- oder Therapiegesprächen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung in FamRZ 2001, 932).

    Soweit das Familiengericht den Eltern die Teilnahme an Beratungsgesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle für Familien und Jugendliche in ... aufgegeben hat, findet dies im Gesetz keine Grundlage, insbesondere kann eine solche Befugnis des Gerichts nicht aus § 1684 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 BGB hergeleitet werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 56; OLG Brandenburg Jugendamt 2002, 133; soweit der Senat früher, FamRZ 2001, 932, eine andere Auffassung vertreten hat, wird an dieser nicht festgehalten).

  • OLG Nürnberg, 06.03.2006 - 9 WF 1546/05

    Befugnis des Familiengerichts, zur Anbahnung einer Umgangsregelung die Teilnahme

    Zum Teil wird die Anordnung der Teilnahme der Eltern an psychologisch-pädagogischen Hilfemaßnahmen bzw. einer Familientherapie als zulässige und sinnvolle Maßnahme angesehen, um die Beteiligten zur Erfüllung der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Loyalitätspflicht anzuhalten (so z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 932; OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 512; vgl. auch Staudinger /Rauscher, Komm. z. BGB, Stand 2000, § 1684, Rdnr, 104 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02

    Umgangsrecht: Gerichtlich angeordnete Verpflichtung der Eltern zu einer

    Ein Gericht ist nicht befugt, eine Sachverständigenintervention, sei es im Sinne einer Beratung, Behandlung oder Familientherapie, als selbständiges Verfahrensziel anzuordnen und zu versuchen, auf diese Weise auf die Verfahrensbeteiligten einzuwirken, um sie zu einem bestimmten Verhalten im Bezug auf ein Kind zu bewegen (BGH, FamRZ 1994, 158, 160 zur Familientherapie; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 932 m.w.N., jedoch ohne Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02

    Streitwertvorschriften des GKG: Beschwerdewert, wenn Gegenstand eines

    Nur vor diesem Hintergrund sieht der Senat davon ab, die Antragsgegnerin auf Grund ihrer Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 932) ausdrücklich zu einer Therapie mit dem Ziel der Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontaktes zu verpflichten oder hinsichtlich T.s einen Therapeutenwechsel anzuordnen.
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

    Zum anderen gibt es keine Rechtsgrundlage, die einen Beteiligten verpflichten könnten, an therapeutischen Gesprächen teilzunehmen (BGH, FamRZ 1994, 158 (160) [BGH 27.10.1993 - XII ZB 88/92] ; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 975; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1682 unter Aufgabe seiner früher geäußerten Gegenansicht [FamRZ 2001, 932]).
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