Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • dvzag.de

    BGB § 1897 Abs 1; BGB § 1897 Abs 4 S 1
    Betreuerbestellung - Beachtlichkeit eines Betreuervorschlags des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Zossen - 50 XVII 173/99
  • LG Potsdam - 5 T 1054/99
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

Zeitschriftenfundstellen

  • FGPrax 2001, 111
  • FamRZ 2001, 936



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10  

    Familienrecht - Betreuerwechsel richtet sich nach Neubestellung eines Betreuers

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BayObLG aaO; OLG Hamm aaO; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 21), etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt (MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 28) oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 936; BayObLG FamRZ 2002, 1589; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 832; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 26).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02  

    Rechtliches Gehör, Reihenfolge von Schriftsatzeingang und Beschlusshinausgabe,

    Zu der Frage, ob die aufgezeigte Bindung an den Vorschlag der Betroffenen hier ausnahmsweise entfällt (vgl. Senat aaO; BayObLG FamRZ 1997, 900; 1999, 53; OLG Köln FamRZ 1999, 811; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208; Palandt/Diederichsen aaO), vermag der Senat dem angefochtenen Beschluss - auch nach dem Zusammenhang seiner Begründung - keine Anhaltspunkte zu entnehmen.
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02  

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
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