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   LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99   

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https://dejure.org/2000,15184
LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99 (https://dejure.org/2000,15184)
LG Gießen, Entscheidung vom 23.02.2000 - 1 S 375/99 (https://dejure.org/2000,15184)
LG Gießen, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 1 S 375/99 (https://dejure.org/2000,15184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1 § 1353 Abs. 1
    Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung - Schadensersatz bei verweigerter Zustimmung

  • rechtsportal.de

    BGB § 426 Abs. 1 § 1353 Abs. 1
    Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung - Schadensersatz bei verweigerter Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 19.06.1997 - 33 W 24/97
    Auszug aus LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99
    Der Auffassung, dass für den Zeitraum des Zusammenlebens derjenige, der nach der höheren Steuerklasse V besteuert wurde, nicht berechtigt sei, die sich durch die Wahl der Steuerklassen ergebende Verschiebung der Steuerbelastung einseitig rückgängig zu machen, sondern den Erstattungsanspruch, der sich bei einer Getrenntveranlagung ergäbe, in die Gesamtabrechnung der Zusammenveranlagung einzubringen habe (OLG Hamm, DRsp I (165) 261 b = FamRZ 1998, 241, 242 ...), schließt sich die Kammer nicht an.

    Diese Auffassung (OLG Hamm, DRsp I (165) 261 b = FamRZ 1998, 241, 242) wird damit begründet, dass die steuerpflichtigen Ehegatten in der Zeit vor der Trennung im laufenden Steuerjahr ihre Steuerschuld bereits teilweise durch Abzug von der Lohnsteuer beglichen und damit unterschiedliche Beiträge zur Tilgung der gemeinsamen gesamtschuldnerischen Steuerschuld leisteten.

  • LG Berlin, 15.10.1991 - 53 S 395/90
    Auszug aus LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99
    Vielmehr besteht nach Auffassung der Kammer auch dann ein Anspruch auf Zustimmung nur, wenn der Zustimmende durch eine Freistellungserklärung wie bei einer getrennten Veranlagung gestellt wird (so auch OLG Hamm, FamRZ 1990, 291, 293; LG Berlin, FamRZ 1992, 436, 437; Liebelt, NJW 1994, 609, 610).
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99
    (Auszug): "Ein Ehegatte ist familienrechtlich zur Zustimmung zur [steuerlichen] Zusammenveranlagung verpflichtet, wenn dadurch die Steuerschuld vermindert wird und er keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt ist (BGH, FamRZ 1977, 38 = NJW 1977, 378 ).
  • OLG Köln, 21.10.1992 - 11 U 145/92

    Unterhalt Ansprüche Zusammenveranlassung getrennt lebend Ehegatte

    Auszug aus LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99
    Die Annahme, in der gemeinsamen Wahl der Steuerklassen III und V sei ein Vertrag zu sehen, nach dem derjenige, der nach Steuerklasse V besteuert wurde, bei Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung demjenigen, der nach Steuerklasse III besteuert wurde, die Nachteile auszugleichen habe, die dadurch entstehen, dass dieser zunächst ersparte Steuern für den Familienunterhalt verwendet hatte (OLG Köln, FamRZ 1993, 806, 808), überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 22.08.1989 - 7 UF 217/89

    Verpflichtungserklärung; Zug um Zug; Getrennte Veranlagung ; Mitwirkung einer

    Auszug aus LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99
    Vielmehr besteht nach Auffassung der Kammer auch dann ein Anspruch auf Zustimmung nur, wenn der Zustimmende durch eine Freistellungserklärung wie bei einer getrennten Veranlagung gestellt wird (so auch OLG Hamm, FamRZ 1990, 291, 293; LG Berlin, FamRZ 1992, 436, 437; Liebelt, NJW 1994, 609, 610).
  • OLG Dresden, 06.03.2009 - 20 U 928/08

    Gemeinsame Veranlagung; Eheleute; Verlusstvortrag

    Allerdings brauche die Zustimmungserklärung nur Zug um Zug gegen Verpflichtung zur Freistellung von daraus folgenden Belastungen erteilt zu werden (juris Praxiskommentar BGB /Grandel § 1353, Rn. 17; Dauner-Lieb/Heidel/Ring/Kaiser/Schnitzler/Friederici, Anwaltskommentar Familienrecht 2005, § 1353 Rn. 16; entsprechend wohl auch LG Gießen FamRZ 2001, 97).
  • LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05

    Insolvenzverfahren: Übergang des Ehegatten-Wahlrechts zur steuerlichen

    Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer kann von Bedingungen, insbesondere dem Ausgleich von Steuernachteilen, abhängig gemacht werden (BGH, FamRZ 2005, S. 182; OLG Hamm, FamRZ 1998, S. 241; LG Gießen, FamRZ 2001, 97; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, S. 1159).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11

    Verfahrenskostenhilfe: Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung als

    Es entspricht im Übrigen gefestigter Rechtsprechung (nicht nur) des erkennenden Senates, dass der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO zählt, das einzusetzen ist, soweit es das sog. Schonvermögen im Sinne von § 90 SGB XII übersteigt und auch die Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII dem Einsatz dieses Vermögens nicht entgegensteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 23. April 2008, Az. 9 WF 372/07; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; OLG Hamburg FamRZ 2001, 97).
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