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   OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00   

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https://dejure.org/2000,4524
OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00 (https://dejure.org/2000,4524)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2000 - 9 WF 152/00 (https://dejure.org/2000,4524)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2000 - 9 WF 152/00 (https://dejure.org/2000,4524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens geltend gemachtem nachehelichen Ehegattenunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 § 621 Abs. 1 Nr. 5 § 623; BGB § 1569
    Keine Prozesskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt außerhalb des Scheidungsverbunds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 512
  • FamRZ 2001, 1083
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02

    Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverbundes

    Wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann (OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083 ; 1998, 245; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1179 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 60. Aufl. 2002 § 114 Rn. 128 - Unterhalt - FamVerf/Gutjahr, 2001, § 1 Rn. 270).

    Nach alledem führt die mutwillige isolierte Geltendmachung möglicher Verbundsachen zur Versagung der Prozesskostenhilfe insgesamt (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1083, 1084; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 630 ; Musielak-Fischer, ZPO , 3. Aufl. 2002 § 114 Rn. 36 m.w.N. in Fn. 265).

  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess:

    Eine Partei, welche Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen will, ist grundsätzlich gehalten, von mehreren gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen zu beschreiten, welcher die geringsten Kosten verursacht (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2001, 1083, 1084).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum

    Eine Partei, welche Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen will, ist grundsätzlich gehalten, von mehreren gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen zu beschreiten, welcher die geringsten Kosten verursacht (Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 1083, 1084).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 WF 408/06

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Geltendmachung eines der Vorbereitung des

    Soweit der Senat insoweit früher die Auffassung vertreten hat, die Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens stelle sich als mutwillig dar (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2001, 1083), ist daran nicht mehr in dieser Allgemeinheit festzuhalten.
  • OLG Schleswig, 06.10.2003 - 8 WF 179/03

    Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Geltendmachung von familienrechtlichen

    In der Rechtsprechung wird zwar überwiegend angenommen, dass Prozesskostenhilfe für eine Klage nach Rechtskraft der Scheidung, die auch während des Scheidungsprozesses als Folgesache hätte geltend gemacht werden können, wegen unnütz teurer und deshalb mutwilliger Prozessführung verweigert werden müsse (so OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1083; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Köln FamRZ 2000, 1021; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02

    Prozesskostenhilfe, Mutwille, Scheidungsverbundverfahren, Folgesache, isolierte

    Der Senat folgt damit - wieder - der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass derjenige mutwillig handelt, der eine Folgesache ohne beachtliche Gründe außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens geltend macht, so dass deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. nur OLG Thüringen, FamRZ 2000, 100 sowie 1998, 1179; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Dresden, FamRZ 2001, 230; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 630; Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnrn. 473, 474; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdnr. 7; zur Gegenansicht und zum Streitstand siehe Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 623 Rdnr. 24 a m. w. N.; Münch/Komm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 143, 144).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 9 UF 119/04

    Wirksamkeit eines Anerkenntnisses im Verfahren auf Feststellung oder Anfechtung

    Eine Partei, welche Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen will, ist grundsätzlich gehalten, von mehreren gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen zu beschreiten, welcher die geringsten Kosten verursacht (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2001, 1083, 1084).
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