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   BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00   

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https://dejure.org/2001,7275
BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00 (https://dejure.org/2001,7275)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.2001 - 1Z BR 70/00 (https://dejure.org/2001,7275)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 1Z BR 70/00 (https://dejure.org/2001,7275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsauslegung - Erbeinsetzung oder Vermächtnis?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00
    Sie ist vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin zu überprüfen, ob sie nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (st.Rspr.; vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG NJWE-FER 2000, 93).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00
    Auszugehen ist von den Vorstellungen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung, weshalb bei der Beurteilung des Wertes der zugewendeten Gegenstände in der Regel die Vermögensverhältnisse zur Zeit der Testamentserrichtung zugrunde zu legen sind (BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00
    Deshalb können Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder Wertverschiebungen sowie entsprechende Erwartungen, die der Erblasser bereits bei Testamentserrichtung in seine Überlegungen einbezogen hat, berücksichtigt werden (BayObLG FamRZ 1995, 246/248 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00
    Das gilt insbesondere, wenn ein Hausgrundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394 m.w.N.).
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Hat der Erblasser sowohl eine Verteilung einzelner Gegenstände vorgenommen als auch einer Person sein verbleibendes, nicht einzeln aufgeführtes Vermögen zugewandt und handelt es sich bei diesem nach seiner Vorstellung um sein wesentliches Vermögen, kann in dessen Zuwendung die Alleinerbeinsetzung dieser Person zu sehen sein (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1275 und 1399/1400; 2001, 1252/1253).
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